Vorteilsannahme / Bestechlichkeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Fluktuationsquote
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Vorteilsannahme / Bestechlichkeit

Beitrag von Fluktuationsquote »

Bundesfreiwild hat geschrieben:
Also würde die GmbH vielleicht auf seine Tarifkraft (das ist der Beamte ja im Vordergrund bei der GmbH) zugehen und ein Abfindungsangebot machen. Da der Beamte in diesem Zustand auf dem Papier Tarifkraft ist, könnte eine tarifrechtliche Abfindung gezahlt werden (die das Beamtenverhältnis nicht berührt).
T-GmbH zahlt, Tarifkraft kassiert. Dann kommt der vereinbarte Kündigungstermin, die Beurlaubung aus dem Bea-Verhältnis zur GmbH erlischt, der Beamte ist wieder normaler T-Beamter und geht dann in den Vorruhestand.


Sind Abfindungsangebote für Beamte strafbar?


http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/332.html
Bevor der Dicke mager wird, ist der Magere krepiert.
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Mikesch
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Re: Vorteilsannahme / Bestechlichkeit

Beitrag von Mikesch »

Zieht IMHO nicht, da es an der Dienstausübung und der Diensthandlung mangelt, da der Beamte ja beurlaubt ist.

Aber dennoch eine interessante Frage ;-)
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Blue Ice Ultra
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Re: Vorteilsannahme / Bestechlichkeit

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Weder der § 331 noch der § 332 StGB greifen hier, allerdings nicht aus dem von Mikesch genannten Grund. Es liegt bei dem o.g. Zitat keine Diensthandlung (§332 StGB) und auch keine Dienstausübung (§331 StGB) vor, unabhängig davon ob der Beamte gerade beurlaubt ist oder nicht. Ich empfehle dazu mal dieses Script der Uni Marburg zu Amtsdelikten (http://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstue ... mtsdelikte).
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