Werden bald alle bei der VCS landen?
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Werden bald alle bei der VCS landen?
Hallo alle Zusammen,
eine Freundin von mir, der Mann ist bei T-Systems und schon mal längere zeitlang krankgeschrieben (Armbruch, Beinbruch, jetzt Kreuz-
bandriss). Er ist nicht Beamter, sondern Angestellter. Ist aber schon zwanzig Jahre und länger bei der Telekom (hat noch Fernmelde-
handwerker gelernt). Meine Freundin meinte, es könnte passieren, daß er wegen diesen Geschichten eventuell beim nächsten Clearing
dran sein könnte. Da viel mir nur die Antwort ein: Dann könnte er mit großer Wahrscheinlichkeit bei der VCS über Vivento landen.
Also ich spreche hier vom Clearing, nicht von irgendwelchen Standortschließungen. Ist das so, oder täusche ich mich da?
LG
Andrea
eine Freundin von mir, der Mann ist bei T-Systems und schon mal längere zeitlang krankgeschrieben (Armbruch, Beinbruch, jetzt Kreuz-
bandriss). Er ist nicht Beamter, sondern Angestellter. Ist aber schon zwanzig Jahre und länger bei der Telekom (hat noch Fernmelde-
handwerker gelernt). Meine Freundin meinte, es könnte passieren, daß er wegen diesen Geschichten eventuell beim nächsten Clearing
dran sein könnte. Da viel mir nur die Antwort ein: Dann könnte er mit großer Wahrscheinlichkeit bei der VCS über Vivento landen.
Also ich spreche hier vom Clearing, nicht von irgendwelchen Standortschließungen. Ist das so, oder täusche ich mich da?
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Warum bricht sich der Kerl auch alle Knochen ? Clearing ? Cleaning trifft das eher.
Und als Angestellter .......naja.
Und als Angestellter .......naja.
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Halte ich gut für möglich, was Besseres fällt denen doch nicht ein. Alles andere macht auch viel mehr Arbeit.
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Hallo Andrea,
was hat denn eine Krankheit mit einem bevorstehenden Clearing zu tun ?
Wenn bekommt er eine DU-Untersuchung nach der anderen - und wenn er beim Clearing (was das auch immer sein soll) dabei ist, dann könnte er irgendwann
mal bei der VCS landen.
Mit Clearing meinst du vermutlich bei einer Standortschließung den Sozialplan - da wäre es aber eher von Vorteil, wenn man ein paar "Gebrechen" mehr hat und
nicht mehr so flexibel ist.
was hat denn eine Krankheit mit einem bevorstehenden Clearing zu tun ?
Wenn bekommt er eine DU-Untersuchung nach der anderen - und wenn er beim Clearing (was das auch immer sein soll) dabei ist, dann könnte er irgendwann
mal bei der VCS landen.
Mit Clearing meinst du vermutlich bei einer Standortschließung den Sozialplan - da wäre es aber eher von Vorteil, wenn man ein paar "Gebrechen" mehr hat und
nicht mehr so flexibel ist.
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Der Herr ist Angestellter.
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Bei einem Clearing (die letzten gabs - meine ich 2003, als viele Bilanzenstandorte geschlossen wurden. Auch einem Anbietungsverfahren (ohne vorheriges Clearing), fallen IMMER ein bestimmter Prozentsatz Mitarbeiter unter den Tisch.
Clearing macht eigentlich viel zu viel Arbeit - deshalb ist man zu den reinen Anbietungsverfahren übergegangen.
Als Beispiel der GHS-Bereich kürzlich. Man bietet einfach nur noch so viel Arbeitsplätze in der neuen Organisation an, wie man noch haben will und die überflüssigen 10-25% kommen einfach nicht zum Zuge und landen im Überhang. Man kann sich ganz klar vorstellen, dass die Geschäftsleitung schon vorher guckt, wen man zukünftig haben will und wen nicht. Vermutlich festgemacht an folgenden Fakten: Alter, Krankentage, mit alten (guten) DBP-Arbeitsverträgen, Aufmuckpotential, etc. Und schreibt im Anbietungsverfahren nur noch so viele Posten aus, dass der gewünschte Überhang auch übrig bleibt.
Bei Angestellten ist es meines Wissens immer noch so, dass sie als Ratiobetroffene dann in die Vermittlung von Vivento übergeben werden.
Nach letzter Lesart gibts dann maximal drei Angebote für Weiterbeschäftigung. Wer keines annimmt, kann gekündigt werden. (Arbeitsvertrag mal lesen hinsichtlich Kündigungsklauseln). Da der Angestellte offensichtlich nicht mehr benötigt wird (sonst hätte er bestimmt im Anbietungsverfahren erfolgreich konkurrieren können), ist es die Absicht, ihn NICHT mehr IM Konzern zu beschäftigen. Bedeutet in der Regel, Angebot bei VCS, was für Angestellten wahrscheinlich Bezahlung nach T2 bedeutet.
Falls so was im eigenen Betrieb ansteht, würde ich als Angestellter mal meinen Arbeitsvertrag genauestens prüfen, bzw. von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Damit man schon mal vorab weiss, was die T mit einem anstellen kann und was NICHT! Empfehlung einen Anwalt zu nehmen, der sich mit der T-spezifischen Lage auskennt.
Clearing macht eigentlich viel zu viel Arbeit - deshalb ist man zu den reinen Anbietungsverfahren übergegangen.
Als Beispiel der GHS-Bereich kürzlich. Man bietet einfach nur noch so viel Arbeitsplätze in der neuen Organisation an, wie man noch haben will und die überflüssigen 10-25% kommen einfach nicht zum Zuge und landen im Überhang. Man kann sich ganz klar vorstellen, dass die Geschäftsleitung schon vorher guckt, wen man zukünftig haben will und wen nicht. Vermutlich festgemacht an folgenden Fakten: Alter, Krankentage, mit alten (guten) DBP-Arbeitsverträgen, Aufmuckpotential, etc. Und schreibt im Anbietungsverfahren nur noch so viele Posten aus, dass der gewünschte Überhang auch übrig bleibt.
Bei Angestellten ist es meines Wissens immer noch so, dass sie als Ratiobetroffene dann in die Vermittlung von Vivento übergeben werden.
Nach letzter Lesart gibts dann maximal drei Angebote für Weiterbeschäftigung. Wer keines annimmt, kann gekündigt werden. (Arbeitsvertrag mal lesen hinsichtlich Kündigungsklauseln). Da der Angestellte offensichtlich nicht mehr benötigt wird (sonst hätte er bestimmt im Anbietungsverfahren erfolgreich konkurrieren können), ist es die Absicht, ihn NICHT mehr IM Konzern zu beschäftigen. Bedeutet in der Regel, Angebot bei VCS, was für Angestellten wahrscheinlich Bezahlung nach T2 bedeutet.
Falls so was im eigenen Betrieb ansteht, würde ich als Angestellter mal meinen Arbeitsvertrag genauestens prüfen, bzw. von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Damit man schon mal vorab weiss, was die T mit einem anstellen kann und was NICHT! Empfehlung einen Anwalt zu nehmen, der sich mit der T-spezifischen Lage auskennt.
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Es ist doch so schön in der VCS - immer das gemeckere, ich kann es langsam nicht mehr hören...
Wer sagt denn überhaupt, dass es in der VCS nicht soooooooo schön ist...ja dort wird noch alles rausgeholt was rauzuholen ist...da wird das vorhandene Potential voll ausgeschöpft und das Optimum geleistet - dort ist die Ideenwerkstatt der Telekom - das Know-how ist bei der VCS gebündelt...
Ach halt - jetzt steigere ich mich immer mehr hinein und weiß überhaupt nicht mehr wo ich bin...ja - die VCS...ja die liebe Telekom. Man fühlt sich als Mitarbeiter doch pudelwohl...
Beschäftigungsmodell für alle - Mütter, Väter die auch die Zeit des Aufwachsens der Kinder miterleben wollen, Alleinerziehende oder einfach nur Mitarbeiter, die sich mit dem Arbeitgeber identifizieren - ich weiß auch überhaupt nicht, warum dass alle hier so kritisch sehen...
Der Großteil der Beschäftigten identifiziert sich mit seinem AOnkel Telekorbeitgeber - der Großteil würde die Telekom als Arbeitgeber empfehlen und Alle empfehlen die Telekom als
Telekommunikations-Anbieter - das ist doch eine tolle Sache...
Und was macht die Telekom, sie vergraut diese hochmotivierte und nach Erfolg suchende Personal mit (sinnlosen) Zuweisungen...aber immer mit dem Hintergrund, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen - ja, so ist die Tante Telekom - mitfühlend und immer ein offenes Ohr für Probleme...
Wer sagt denn überhaupt, dass es in der VCS nicht soooooooo schön ist...ja dort wird noch alles rausgeholt was rauzuholen ist...da wird das vorhandene Potential voll ausgeschöpft und das Optimum geleistet - dort ist die Ideenwerkstatt der Telekom - das Know-how ist bei der VCS gebündelt...
Ach halt - jetzt steigere ich mich immer mehr hinein und weiß überhaupt nicht mehr wo ich bin...ja - die VCS...ja die liebe Telekom. Man fühlt sich als Mitarbeiter doch pudelwohl...
Beschäftigungsmodell für alle - Mütter, Väter die auch die Zeit des Aufwachsens der Kinder miterleben wollen, Alleinerziehende oder einfach nur Mitarbeiter, die sich mit dem Arbeitgeber identifizieren - ich weiß auch überhaupt nicht, warum dass alle hier so kritisch sehen...
Der Großteil der Beschäftigten identifiziert sich mit seinem AOnkel Telekorbeitgeber - der Großteil würde die Telekom als Arbeitgeber empfehlen und Alle empfehlen die Telekom als
Telekommunikations-Anbieter - das ist doch eine tolle Sache...
Und was macht die Telekom, sie vergraut diese hochmotivierte und nach Erfolg suchende Personal mit (sinnlosen) Zuweisungen...aber immer mit dem Hintergrund, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen - ja, so ist die Tante Telekom - mitfühlend und immer ein offenes Ohr für Probleme...
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Hallo Andrea!
Eine echte Tarifkraft sollte sich unbedingt mal den TV-Ratio im Intranet ansehen, der gilt nämlich immer noch für Tarifkräfte.
Darin ist genau beschrieben, was passiert, wenn man ratiobetroffen ist.
GENAU lesen und erkennen, was bei einzelnen Passagen wohl gemeint sein wird.
Eine echte Tarifkraft sollte sich unbedingt mal den TV-Ratio im Intranet ansehen, der gilt nämlich immer noch für Tarifkräfte.
Darin ist genau beschrieben, was passiert, wenn man ratiobetroffen ist.
GENAU lesen und erkennen, was bei einzelnen Passagen wohl gemeint sein wird.
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Hallo,
werde meine Zuweisung jetzt vermutlich zum 03.06.2013 erhalten - die Einigungsstelle hat mal wieder mit Hilfe des Vorsitzenden entschieden.
Bedenkenken, Gutachten usw. die eindeutig gegen eine Zuweisung zur VCS sprechen (WEGE-Zeit max. 45 Min. bei 92 km und knapp drei Stunden
Wegezeit mit öffentl. Verkehrsmittel, Einschränkung von Tätigkeiten usw.) sind nicht relevant.
Familiäre Gründe (Kinder) sind auch das Problem des Beschäftigten !
Auf jeden Fall wird es neben dem Widerspruch (wahrscheinlich kommt auch ein Sofortvollzug) mit Aussetzung des Sofortvollzug eine Klage dagegen
geben - man muss ja auch den Anwälten und Gerichten wieder Arbeit geben
Wie meinte doch unsere Frau Merkel:
Wir müssen arbeitnehmer freundliche Arbeitsplätze und Arbeitszeiten zur Verfügung stellen - das Arbeitsleben soll familienfreundlicher werden.
So etwas nennt man auch Schaufenster-Politik = das kann die aktuelle Regierung sehr gut - ähnlich gut wie die Deutsche Telekom !
werde meine Zuweisung jetzt vermutlich zum 03.06.2013 erhalten - die Einigungsstelle hat mal wieder mit Hilfe des Vorsitzenden entschieden.
Bedenkenken, Gutachten usw. die eindeutig gegen eine Zuweisung zur VCS sprechen (WEGE-Zeit max. 45 Min. bei 92 km und knapp drei Stunden
Wegezeit mit öffentl. Verkehrsmittel, Einschränkung von Tätigkeiten usw.) sind nicht relevant.
Familiäre Gründe (Kinder) sind auch das Problem des Beschäftigten !
Auf jeden Fall wird es neben dem Widerspruch (wahrscheinlich kommt auch ein Sofortvollzug) mit Aussetzung des Sofortvollzug eine Klage dagegen
geben - man muss ja auch den Anwälten und Gerichten wieder Arbeit geben
Wie meinte doch unsere Frau Merkel:
Wir müssen arbeitnehmer freundliche Arbeitsplätze und Arbeitszeiten zur Verfügung stellen - das Arbeitsleben soll familienfreundlicher werden.
So etwas nennt man auch Schaufenster-Politik = das kann die aktuelle Regierung sehr gut - ähnlich gut wie die Deutsche Telekom !
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Erst zum 03. Juni ??? Warum nicht früher ? 1.April ? oder zum Tag der Arbeit am 01.Mai ?Rechtlerin hat geschrieben:Hallo,
werde meine Zuweisung jetzt vermutlich zum 03.06.2013 erhalten - die Einigungsstelle hat mal wieder mit Hilfe des Vorsitzenden entschieden.
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Guten morgen,
der 01. April wäre doch ein guter Tag - aber das wäre auch möglich gewesen, wenn der 01. April nicht ein Feiertag wäre...
Tag der Arbeit wäre aber auch ein guten Datum - die Telekom kennt keine Skrupel mehr...
der 01. April wäre doch ein guter Tag - aber das wäre auch möglich gewesen, wenn der 01. April nicht ein Feiertag wäre...
Tag der Arbeit wäre aber auch ein guten Datum - die Telekom kennt keine Skrupel mehr...
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Achja und Übrigens:
Bei mir wurde ja der Sofortvollzug der Zuweisung ausgesetzt. Bedeutet: Ich muss da erstmal nicht hin, bis der Widerspruch für mich zum Erfolg führt (Rücknahme der Zuweisung) oder der Widerspruch abgelehnt wird und ich ins Klageverfahren gehe - bis das Urteil fällt.
Nun hat mein Anwalt natürlich (das ist bei Beamten notwendig) gleichzeitig auch den Antrag auf die aufschiebende Wirkung gestellt. Denn beim Beamten ist eben ein Verwaltungsakt ausgesprochen worden und der Widerspruch hat von Natur aus dann keinen aufschiebende Wirkug. Dem kann man mit diesem Antrag abhelfen. Das hat das Gericht auch mit der Abwendung des Sofortvollzuges auch gleichzeitig getan.
Nun also... was bedeutet dann aufschiebende Wirkung?
Nach Lesart von Anwalt und meinen Prot-in-Leuten bedeutet dies: Der Verwaltungsakt ist erstmal auf Null gesetzt und der "vorherige Status tritt wieder ein".
Würde bedeuten, ich wäre sofort wieder in Vivento und auch BR, solange bei der Zuweisung nichts entschieden wurde. Sonst würde man den Beamten ja evtl. in einer für ihn benachteiligenden Situation belassen (bei mir der BR-Mandatsentzug).
Nun sind aber wohl AG und BR der Meinung, dass dies nicht so wäre. Es wäre nur der Sofortvollzug ausgesetzt, aber die Zuweisung hätte ja noch Bestand.
DAs ist auch grundsätzlich so, nur ist eben die aufschiebende Wirkung EBENFALLS eingetreten, also die Rückversetzung in den vorherigen Status.
Man ist also da der Meinung, dass die Aussetzung des Sofortvollzuges und die aufschiebende Wirkung per Antrag das Gleiche wären.
Bin mit meinem Anwalt in der Beratung, wie wir jetzt vorgehen.
Ich bin -zunächst- mal der Meinung, dass wir die T mit Frist zwingen, sich zum Widerspruch zu äußern. Dabei könnte ja schon herauskommen, dass die Zuweisung zurückgezogen würde - und alle Probleme wären vom Tisch und ich wieder Mandatsträgerin.
Würde der Widerspruch abgewiesen, dann gehts anders rund.
Bei mir wurde ja der Sofortvollzug der Zuweisung ausgesetzt. Bedeutet: Ich muss da erstmal nicht hin, bis der Widerspruch für mich zum Erfolg führt (Rücknahme der Zuweisung) oder der Widerspruch abgelehnt wird und ich ins Klageverfahren gehe - bis das Urteil fällt.
Nun hat mein Anwalt natürlich (das ist bei Beamten notwendig) gleichzeitig auch den Antrag auf die aufschiebende Wirkung gestellt. Denn beim Beamten ist eben ein Verwaltungsakt ausgesprochen worden und der Widerspruch hat von Natur aus dann keinen aufschiebende Wirkug. Dem kann man mit diesem Antrag abhelfen. Das hat das Gericht auch mit der Abwendung des Sofortvollzuges auch gleichzeitig getan.
Nun also... was bedeutet dann aufschiebende Wirkung?
Nach Lesart von Anwalt und meinen Prot-in-Leuten bedeutet dies: Der Verwaltungsakt ist erstmal auf Null gesetzt und der "vorherige Status tritt wieder ein".
Würde bedeuten, ich wäre sofort wieder in Vivento und auch BR, solange bei der Zuweisung nichts entschieden wurde. Sonst würde man den Beamten ja evtl. in einer für ihn benachteiligenden Situation belassen (bei mir der BR-Mandatsentzug).
Nun sind aber wohl AG und BR der Meinung, dass dies nicht so wäre. Es wäre nur der Sofortvollzug ausgesetzt, aber die Zuweisung hätte ja noch Bestand.
DAs ist auch grundsätzlich so, nur ist eben die aufschiebende Wirkung EBENFALLS eingetreten, also die Rückversetzung in den vorherigen Status.
Man ist also da der Meinung, dass die Aussetzung des Sofortvollzuges und die aufschiebende Wirkung per Antrag das Gleiche wären.
Bin mit meinem Anwalt in der Beratung, wie wir jetzt vorgehen.
Ich bin -zunächst- mal der Meinung, dass wir die T mit Frist zwingen, sich zum Widerspruch zu äußern. Dabei könnte ja schon herauskommen, dass die Zuweisung zurückgezogen würde - und alle Probleme wären vom Tisch und ich wieder Mandatsträgerin.
Würde der Widerspruch abgewiesen, dann gehts anders rund.
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Hallo Bundesfreiwild,
vom logischen würde ich auch sagen, dass das Zuweisungsschreiben zwar noch Bestand hat (bzw. haben könnte), da nur der Sofortvollzug (ggf. mit aufschiebender Wirkung) ausgesetzt wurde - dein Anwalt hat ja vorläufigen Rechtschutz beantragt und dieser ist durchgegangen...
Also entweder entscheidet die Telekom oder aber ein Gericht über die aufschiebende Wirkung - der Richter hat doch bei dir vermutlich beschlossen, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Zuweisungsbescheid wieder hergestellt wurde...
Somit ist die Zuweisung nicht rechtskräftig und du bist noch bei dem vorherigen Betrieb - ich gehe davon aus, dass der Sofortvollzug ausgesetzt wurde und dein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hat - ist denn dem so...?
Das sollte ja in deinem gerichtlichem Beschluss so stehen - denn eine Aussetzung des Sofortvollzuges ohne den Hinweis auf aufschiebende Wirkung bringt ja eigentlich nicht...oder?
So lange die Zuweisung nicht durch ein Gerichtsurteil (ggf. noch mit Anfechtungsklage) rechtskräftig ist, bist du natürlich arbeits- bzw. beamtenrechtlich im vorherigen Status bei der Vivent und beim BR !!!
Weiterhin viel Erfolg
vom logischen würde ich auch sagen, dass das Zuweisungsschreiben zwar noch Bestand hat (bzw. haben könnte), da nur der Sofortvollzug (ggf. mit aufschiebender Wirkung) ausgesetzt wurde - dein Anwalt hat ja vorläufigen Rechtschutz beantragt und dieser ist durchgegangen...
Also entweder entscheidet die Telekom oder aber ein Gericht über die aufschiebende Wirkung - der Richter hat doch bei dir vermutlich beschlossen, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Zuweisungsbescheid wieder hergestellt wurde...
Somit ist die Zuweisung nicht rechtskräftig und du bist noch bei dem vorherigen Betrieb - ich gehe davon aus, dass der Sofortvollzug ausgesetzt wurde und dein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hat - ist denn dem so...?
Das sollte ja in deinem gerichtlichem Beschluss so stehen - denn eine Aussetzung des Sofortvollzuges ohne den Hinweis auf aufschiebende Wirkung bringt ja eigentlich nicht...oder?
So lange die Zuweisung nicht durch ein Gerichtsurteil (ggf. noch mit Anfechtungsklage) rechtskräftig ist, bist du natürlich arbeits- bzw. beamtenrechtlich im vorherigen Status bei der Vivent und beim BR !!!
Weiterhin viel Erfolg
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Kater... so sehen wir das auch.
Wenn die Beendigung des Sofortvollzuges das Gleiche wäre wie der Antrag auf aufschiebende Wirkung, bräuchte man die aufschiebende Wirkung ja nicht extra zu beantragen.
Aber was solls... Lies in meinem Thread mit der Einigungsstelle weiter. Gibt Neuigkeiten.
Wenn die Beendigung des Sofortvollzuges das Gleiche wäre wie der Antrag auf aufschiebende Wirkung, bräuchte man die aufschiebende Wirkung ja nicht extra zu beantragen.
Aber was solls... Lies in meinem Thread mit der Einigungsstelle weiter. Gibt Neuigkeiten.
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Re: Werden bald alle bei der VCS landen?
Wann bekommen die Verantwortich endlich mal eine sowas von auf die Fr**** - hier muss mal was grundlegendes passieren...
Das geht aber nur mit Anzeigen bei den zuständigen Behördern und mit Gerichtsprozessen - aber leider sind diejenigen nicht
in der Lage, sich so zu wehren, wie es sein sollte...
Das geht auch nur mit öffentlichen Druck...
Das geht aber nur mit Anzeigen bei den zuständigen Behördern und mit Gerichtsprozessen - aber leider sind diejenigen nicht
in der Lage, sich so zu wehren, wie es sein sollte...
Das geht auch nur mit öffentlichen Druck...