Hallo,
eine kleine Frage:
Beamter nimmt an einer dienstlich angeordneten Fortbildung teil.
Die Fortbildung dauert 7 Stunden die Hin-und Rückfahrt dauert dann zusätzlich noch 5 Stunden.
Der Beamte ist also insgesamt 12 Stunden unterwegs. Der Dienstherr will allerdings nur einen
Freizeitausgleich von 8,5 Stunden gewähren.
Ist das so in Ordnung oder hat der Beamte anspruch auf die zusätzlichen 3,5 Stunden Freizeitausgleich ???
Fahrtzeit Fortbildung
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Re: Fahrtzeit Fortbildung
Die Reisezeiten sind zwar aus Gründen der Unfallfürsorge Dienst, die Zeiten werden aber in der Regel nicht angerechnet.
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Re: Fahrtzeit Fortbildung
Hatten wir dieses Thema nicht schon mal?
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