Guten Tag an alle!
Ich bin Bundesbeamter und wurde nun zu einer Wehrübung einberufen. Nun frage ich mich, ob ich während dieser Zeit einen Anspruch auf Beihilfe habe, da ich ja auch einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung habe.
Könnte ich also während der Wehrübung im Krankheitsfalle auch auf Beihilfekosten zu meinem Hausarzt oder ruht der Beihilfeanspruch?
Wenn der Beihilfeanspruch ruht, dann könnte ich nämlich auch gleich die PKV ruhen lassen, ansonsten würde ich mir die Option, auch meinen eigenen Arzt aufsuchen zu können, offenhalten wollen.
Schöne Grüße!
Beihilfeanspruch bei Wehrübung
Moderator: Moderatoren
Re: Beihilfeanspruch bei Wehrübung
Ein Beamter, der zu einer Wehrübung einberufen wird, ist für die Dauer der Wehrübung mit Dienstbezügen beurlaubt. Der Dienstherr hat ihm während dieser Zeit die Bezüge wie bei einem Erholungsurlaub zu zahlen (§ 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Arbeitsplatzschutzgesetz). Nach meiner Auffassung dürfte der Beihilfeanspruch während der Wehrübung daher bestehen bleiben. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Personal- oder Beihilfestelle.