Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
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Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Nach Urteilen des EuGH und des OVG NRW können Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, ja eine Urlaubsabgeltung beantragen. Gibt es dafür irgendwo ein Muster?
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hallo,
Kann mir einer sagen wie die Urlaubsabgeltung bei Beamten in Hessen berechnet wird? Gehört die monatliche Sonderzahlung zur Bemessungsgrundlage der letzten 3 Monate?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Beste Grüße
Wub
Kann mir einer sagen wie die Urlaubsabgeltung bei Beamten in Hessen berechnet wird? Gehört die monatliche Sonderzahlung zur Bemessungsgrundlage der letzten 3 Monate?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Beste Grüße
Wub
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Kann denn keiner helfen?
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hallo WUB,
die Hessische Bezügestelle hat nach dem Urteil des BVG (2C10.12) meinen Abgeltungsanspruch nach der Besoldung der letzten drei aktiven Monate berechnet. Nach Ansicht der Bezügestelle zählt in Hessen als Besoldung
1. Grundgehalt; 2. Amtszulagen; 3. Familienzuschlag; 4. allgemeine und sonstige Stellenzulagen.
Die Sonderzahlung wurde nicht als Bestandteil in die Besoldung eingerechnet!!!
Dagegen habe ich Einspruch erhoben. Die Bezügestelle hat mir vor über zwei Monaten daraufhin mitgeteilt, dass die "eingeleiteten Ermittlungen" andauern!
Als (noch) GdP-Mitglied habe ich Rechtsschutz beantragt. Den Rechtsschutzantrag hat die Rechtsschutzkommission abgelehnt, da sie keine Aussicht auf Erfolg sieht. Als Begründung teilten die GdP mir mit, die Berechnung der Bezügestelle ist nach ihrer Ansicht im Sinne des BVG Urteils, welches auf die Besoldung im § 1 Abs. 2 BBesG verweist. Es liegt mir aber von der Bezügestelle noch keine endgültige schriftliche Antwort vor!
Die Berechnung ist wie folgt: Bruttobesoldung der letzten drei Monate (aktiv). Dividiert durch 13 ( Wochenzahl des Quartals). Diese Ergebnis dividiert durch die Anzahl der Arbeitstage (5). Dieser Wert wird mit den abzugeltenden Urlaubstagen multipliziert. Dies ergibt die Summe der finanziellen Abgeltung deiner Urlaubstage.
die Hessische Bezügestelle hat nach dem Urteil des BVG (2C10.12) meinen Abgeltungsanspruch nach der Besoldung der letzten drei aktiven Monate berechnet. Nach Ansicht der Bezügestelle zählt in Hessen als Besoldung
1. Grundgehalt; 2. Amtszulagen; 3. Familienzuschlag; 4. allgemeine und sonstige Stellenzulagen.
Die Sonderzahlung wurde nicht als Bestandteil in die Besoldung eingerechnet!!!
Dagegen habe ich Einspruch erhoben. Die Bezügestelle hat mir vor über zwei Monaten daraufhin mitgeteilt, dass die "eingeleiteten Ermittlungen" andauern!
Als (noch) GdP-Mitglied habe ich Rechtsschutz beantragt. Den Rechtsschutzantrag hat die Rechtsschutzkommission abgelehnt, da sie keine Aussicht auf Erfolg sieht. Als Begründung teilten die GdP mir mit, die Berechnung der Bezügestelle ist nach ihrer Ansicht im Sinne des BVG Urteils, welches auf die Besoldung im § 1 Abs. 2 BBesG verweist. Es liegt mir aber von der Bezügestelle noch keine endgültige schriftliche Antwort vor!
Die Berechnung ist wie folgt: Bruttobesoldung der letzten drei Monate (aktiv). Dividiert durch 13 ( Wochenzahl des Quartals). Diese Ergebnis dividiert durch die Anzahl der Arbeitstage (5). Dieser Wert wird mit den abzugeltenden Urlaubstagen multipliziert. Dies ergibt die Summe der finanziellen Abgeltung deiner Urlaubstage.
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hallo Quästor,
danke für deinen Thread.
Mittlerweile habe ich auch gegen die Berechnung der hessischen Bezügestelle Widerspruch erhoben; zumal in meinem Falle die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main für die Berechnung der LAK-Ausgleichszahlung noch im September 2011 die monatliche Sonderzahlung in die Berechnung mit einbezogen hat. So klar wie die Bezügestelle meint ist die Sache wohl doch nicht.
Gruß Wub
danke für deinen Thread.
Mittlerweile habe ich auch gegen die Berechnung der hessischen Bezügestelle Widerspruch erhoben; zumal in meinem Falle die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main für die Berechnung der LAK-Ausgleichszahlung noch im September 2011 die monatliche Sonderzahlung in die Berechnung mit einbezogen hat. So klar wie die Bezügestelle meint ist die Sache wohl doch nicht.
Gruß Wub
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hallo WUB,
zu dem Urteil hat der BMI am 31.07.2013 für seinen Bereich ein Rundschreiben verfaßt. Er verweist auch auf den § 1 Absatz 2 BBesG. Aber die "Krux" ist für Bundesbeamte, dass durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 01.07.2009 die Sonderzahlung und die sog. allgemeine Stellenzulage, bis A 13, in die Grundgehaltstabelle eingearbeitet wurden! Somit dürften bei Bundesbeamten die Sonderzahlung nicht abgezogen werden! Vielleicht gibt es Bundesbeamte, die Ihre Erfahrung mit der finanziellen Abgeltung im Forum schildern können.
Gruß Quästor
zu dem Urteil hat der BMI am 31.07.2013 für seinen Bereich ein Rundschreiben verfaßt. Er verweist auch auf den § 1 Absatz 2 BBesG. Aber die "Krux" ist für Bundesbeamte, dass durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 01.07.2009 die Sonderzahlung und die sog. allgemeine Stellenzulage, bis A 13, in die Grundgehaltstabelle eingearbeitet wurden! Somit dürften bei Bundesbeamten die Sonderzahlung nicht abgezogen werden! Vielleicht gibt es Bundesbeamte, die Ihre Erfahrung mit der finanziellen Abgeltung im Forum schildern können.
Gruß Quästor
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hi,
weiss jemand hier, wie diese Urlaubsabgeltung für das Land RP bzw. im Land RP (bin bei einer Kommune in RP) erfolgt bzw. wonach???
Ich habe nämlich auch noch etliche Tage Urlaub "stehenlassen" und hab vom lieben Dienstherrn dazu nie etwas gehört. Ok, freiwillig wird der sich auch nie melden und ne Ausgleichszahlung anbieten, denke ich.
Könnt natürlich auch sein, dass ein evtl. Anspruch längst verfallen ist, denn die Versetzung in den Ruhestand wegen DDU war schon Ende 2011, also jetzt grade 2 Jahre her.
Weiss da jemand von Euch Näheres zu der Problematik??
Schon mal vielen Dank für Antworten.
Grüße an alle Forumsmitglieder
lothar
weiss jemand hier, wie diese Urlaubsabgeltung für das Land RP bzw. im Land RP (bin bei einer Kommune in RP) erfolgt bzw. wonach???
Ich habe nämlich auch noch etliche Tage Urlaub "stehenlassen" und hab vom lieben Dienstherrn dazu nie etwas gehört. Ok, freiwillig wird der sich auch nie melden und ne Ausgleichszahlung anbieten, denke ich.
Könnt natürlich auch sein, dass ein evtl. Anspruch längst verfallen ist, denn die Versetzung in den Ruhestand wegen DDU war schon Ende 2011, also jetzt grade 2 Jahre her.
Weiss da jemand von Euch Näheres zu der Problematik??
Schon mal vielen Dank für Antworten.
Grüße an alle Forumsmitglieder
lothar
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hallo Lothar,
Wieviel Urlaub hast du denn "stehenlassen"?
DENN: Der Anspruch beschränkt sich nämlich auf den Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr, erfasst also weder einen über 20 Tage im Jahr hinausreichenden Erholungsurlaub noch Arbeitszeitverkürzungstage oder einen Schwerbehindertenzusatzurlaub nach § 125 SGB IX.
Wieviel Urlaub hast du denn "stehenlassen"?
DENN: Der Anspruch beschränkt sich nämlich auf den Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr, erfasst also weder einen über 20 Tage im Jahr hinausreichenden Erholungsurlaub noch Arbeitszeitverkürzungstage oder einen Schwerbehindertenzusatzurlaub nach § 125 SGB IX.
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hallo Wub,
aus 2009 sinds 12 Tage, aus 2010 36 Tage (habe 2010 nur ein paar Tage stundenweise gearbeitet zur Info) und aus 2011 (war durchgehend krank bis Pensionsbeginn im Nov. 2111). Freue mich auf eine Antwort.
Viele Grüße aus Rheinland-Pfalz
lothar
aus 2009 sinds 12 Tage, aus 2010 36 Tage (habe 2010 nur ein paar Tage stundenweise gearbeitet zur Info) und aus 2011 (war durchgehend krank bis Pensionsbeginn im Nov. 2111). Freue mich auf eine Antwort.
Viele Grüße aus Rheinland-Pfalz
lothar
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hallo Lothar,
für die Jahre in denen du weniger als 20 Urlaubstage genommen hast (so wie ich es sehe 2010 & 2011) solltest du schnellstmöglich formlos einen entsprechenden Antrag beim Dienstherrn stellen. Denke an die Verjährung!
Einfach: "Hiermit beantrage ich die von ihnen bisher noch nicht gewährte Urlaubsabgeltung für ...aufgrund der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung...Ich bitte um Erteilung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides usw usw."
Gruß Wub
für die Jahre in denen du weniger als 20 Urlaubstage genommen hast (so wie ich es sehe 2010 & 2011) solltest du schnellstmöglich formlos einen entsprechenden Antrag beim Dienstherrn stellen. Denke an die Verjährung!
Einfach: "Hiermit beantrage ich die von ihnen bisher noch nicht gewährte Urlaubsabgeltung für ...aufgrund der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung...Ich bitte um Erteilung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides usw usw."
Gruß Wub
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hallo dondebile,
unter GdP-Urlaubsabgeltung findet du einen formlosen Antrag auf Urlaubsabgeltung!
Gruß Quästor
unter GdP-Urlaubsabgeltung findet du einen formlosen Antrag auf Urlaubsabgeltung!
Gruß Quästor
- MK70
- Beiträge: 107
- Registriert: 19. Nov 2013, 13:41
- Behörde: Stadt Düsseldorf - Versorgungsamt
- Wohnort: Gellep-Stratum
- Geschlecht:
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Welche Verjährung ??????
Wann und wie lange zählt der denn nur???
Habe noch Tage aus 2012 und 2013 offen...




Wann und wie lange zählt der denn nur???
Habe noch Tage aus 2012 und 2013 offen...

VG MK 

Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hallo MK70,
Urlaubsabgeltung gibt es nur für Beamte die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gegangen sind und deshalb ihren Mindesturlaub (20 Tage/Jahr) nicht oder nur teilweise nehmen konnten. Trifft auf dich wohl nicht zu, da du offensichtlich noch aktiv im Dienst bist.
Gruß Wub
Urlaubsabgeltung gibt es nur für Beamte die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gegangen sind und deshalb ihren Mindesturlaub (20 Tage/Jahr) nicht oder nur teilweise nehmen konnten. Trifft auf dich wohl nicht zu, da du offensichtlich noch aktiv im Dienst bist.
Gruß Wub
-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
- Behörde:
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Die Verjährung ist kein Problem. Wenn lothar "im November" in den Ruhestand versetzt wurde, dann ist der Anspruch auf die Abgeltung am 1.12.2011 entstanden. Die dreijährige Verjährungsfrist begann also am 1.01.2012 und wird mit Ablauf des 31.12.2014 enden. Es besteht also keine Eile.Wub hat geschrieben:... solltest du schnellstmöglich formlos einen entsprechenden Antrag beim Dienstherrn stellen. Denke an die Verjährung!
Ich würde die Bezügestelle anschreiben und fragen, ob die Personalstelle sie über die zu vergütenden Resturlaubstage informiert hat.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit
Hallo
und ein Danke an Gerda, Wub
und auch an die anderen, die sich mit der Problematik befassen.
Ja, so werd ichs machen wie Gerda vorgehen würde, d.h. also zuerst die Versorgungskasse (die berechnete und zahlt ja auch die mtl. Bezüge aus) anschreiben.
Falls eine Antwort von denen kommt, kann die eigentlich ja nur "NEIN" lauten, sonst hätten die sich ja schon längst gemeldet und eine seperate Bezügeabrechung übersandt und bzw. den Anspruchsbetrag ausbezahlt.
Nur...., was mach ich dann? Formelles Antragsschreiben bzw. Aufforderung an den Dienstherrn schicken und den zur Übermittlung der entsprechenden Zahlen der Urlaubstage für 2010 u. 2011 an die Versorgungskasse auffordern??
Was mach, wenn sich der DH nicht "rührt"? Die versuchen eigentlich immer schon, "billig" aus allem herauszukommen. Als "wenns von ihrem eigenen abginge", so stellen die sich dran.
Oder einfach ein Schreiben an den DH als "Antrag auf Auszahlung der abgeltungsfähigen Urlaubstage" machen und um eine Antwort mit Rbb bitten. Wenn sie keine Rbb reinmachen, würd´s ja auch nicht schaden, weil sich die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr verlängert, glaub ich.
Was meint Ihr?
Grüße von lothar
p.s. Allen hier schöne Feiertage
und ein Danke an Gerda, Wub
und auch an die anderen, die sich mit der Problematik befassen.
Ja, so werd ichs machen wie Gerda vorgehen würde, d.h. also zuerst die Versorgungskasse (die berechnete und zahlt ja auch die mtl. Bezüge aus) anschreiben.
Falls eine Antwort von denen kommt, kann die eigentlich ja nur "NEIN" lauten, sonst hätten die sich ja schon längst gemeldet und eine seperate Bezügeabrechung übersandt und bzw. den Anspruchsbetrag ausbezahlt.
Nur...., was mach ich dann? Formelles Antragsschreiben bzw. Aufforderung an den Dienstherrn schicken und den zur Übermittlung der entsprechenden Zahlen der Urlaubstage für 2010 u. 2011 an die Versorgungskasse auffordern??
Was mach, wenn sich der DH nicht "rührt"? Die versuchen eigentlich immer schon, "billig" aus allem herauszukommen. Als "wenns von ihrem eigenen abginge", so stellen die sich dran.
Oder einfach ein Schreiben an den DH als "Antrag auf Auszahlung der abgeltungsfähigen Urlaubstage" machen und um eine Antwort mit Rbb bitten. Wenn sie keine Rbb reinmachen, würd´s ja auch nicht schaden, weil sich die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr verlängert, glaub ich.
Was meint Ihr?
Grüße von lothar
p.s. Allen hier schöne Feiertage