Beihilfe und Beamtenstatus

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
MrsMcGuilicuddy
Beiträge: 6
Registriert: 13. Dez 2012, 17:31
Behörde:

Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von MrsMcGuilicuddy »

Hallo,

ich bin frisch gebackene Beamtin auf Probe.
Den amtsärztlichen Termin in Köln habe ich ohne jegliche Probleme bestanden - trotz Migräne. Die Ärztin war sehr nett und meinte, alles wäre super, keine Probleme.

Jetzt war ich wegen Migräne eine Woche nicht in der Schule. Da ereilte mich das Gerücht, dass man während der Probezeit innerhalb der drei Jahre nur ca. 15-20 Tage fehlen darf, ansonsten müsste man erneut zum Amtsarzt. Stimmt das? Ich finde, dass es ziemlich komisch klingt, da man mit einer Grippe oder zB Lungenentzündung locker mal länger krankgeschrieben wird.


Eine weitere Frage beschäftigt mich nun. Ich habe wegen der Migräne, die aufgrund von Kiefergelenkproblemen und sonstiger orthopädischer Fehlstellungen auftritt, viele Arztbesuche angehäuft. Kann es sein, dass ich , wenn ich "Der Beihilfe zu sehr auf der Tasche liege", besonders mit teuren Behandlungen, dass ich dann nochmal zum Amtsarzt geschickt werden kann, und meinen Beamtenstatus verliegen könnte?

Oder ist es so, einmal Beamtenstatus immer Beamtenstatus? (unter der Voraussetzung ich bestehe die Revisionsstunden, was aber ja schulisch ist, nicht ärztlich bedingt.)


Viele Grüße

Mrs McGuilicuddy
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von Gerda Schwäbel »

MrsMcGuilicuddy hat geschrieben:... das Gerücht, dass man während der Probezeit innerhalb der drei Jahre nur ca. 15-20 Tage fehlen darf, ...
Diesem Gerücht bin ich schon vor 35 Jahren begegnet. An diesen Zahlen ist nichts dran.
MrsMcGuilicuddy hat geschrieben:Kann es sein, dass ich , wenn ich "Der Beihilfe zu sehr auf der Tasche liege", besonders mit teuren Behandlungen, dass ich dann nochmal zum Amtsarzt geschickt werden kann, und meinen Beamtenstatus verlieren könnte?
Um Himmels Willen! Zwischen Beihilfestelle und Personalstelle darf es keinerlei Datenaustausch geben, das wäre ein eklatanter Verstoß gegen Datenschutz. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Personalbearbeiter rausfliegt, dem man so etwas nachweisen kann, ist wesentlich größer.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
MrsMcGuilicuddy
Beiträge: 6
Registriert: 13. Dez 2012, 17:31
Behörde:

Re: Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von MrsMcGuilicuddy »

Danke für die schnellen Antworten.

Fehlzeiten halten sich eigentlich in Grenzen, habe z.B. während des Refs trotz Migräne in zwei Jahren nur insgesamt sieben Tage gefehlt. Ich war nur wegen dieser geringen Fehltage geschockt, die in dem o.g. Gerücht verbreitet wurde. Aber nun weiß ich es ja besser.
MrsMcGuilicuddy
Beiträge: 6
Registriert: 13. Dez 2012, 17:31
Behörde:

Re: Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von MrsMcGuilicuddy »

Da fällt mir gerade noch eine weitere Frage ein, weil so viele Ärzte mich zu zig Behandlungen schicken, und keine so richtig bis jetzt erfolgreich war.

Ist es egal, wie oft ich zum Arzt muss etc, die Beihilfe muss zahlen, solange die Berechnungssätze im zulässigen Bereich liegen?

Ist das bei der PK auch so?

Ich hab irgendwie Angst, dass irgendwann mal ein Brief reinflattert und man mir mitteilt, dass ich "zu teuer bin".

Vorweihnachtliche Grüße!
ZS-forever
Beiträge: 139
Registriert: 27. Nov 2005, 15:02
Behörde:

Re: Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von ZS-forever »

Wenn du bei den Gesundheitsfragen der PKV die Migräne angegeben hast - soweit sie zu diesem Zeitpunkt schon bestand - kann nix passieren. Kritisch wird es nur immer wieder, wenn Krankheiten verheimlicht wurden.

Ich habe Neurodermitis und zahle dafür einen Zuschlag, inzwischen bin ich völlig ohne Symptome, aber das kann sich schnell wieder ändern. Klar zahl ich den Zuschlag noch, aber dafür gibts keine Probleme.
MrsMcGuilicuddy
Beiträge: 6
Registriert: 13. Dez 2012, 17:31
Behörde:

Re: Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von MrsMcGuilicuddy »

Migräne habe ich angegeben bei der PKV und zahle auch einen Zuschlag. Die Amtsärztin hat das aber unter Prämenstruelles Syndrom verbucht, obwohl ich ihr das gesagt habe. Aber sie meinte, das könnte man so machen und alles wäre gut.
ober-lehrer
Beiträge: 7
Registriert: 29. Dez 2012, 16:30
Behörde:

Re: Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von ober-lehrer »

- nach Beamter auf Probe sollte bei Dir wahrscheinlich eine Verbeamtung auf Lebenszeit anstehen (BaL). Hier kann ggf. eine weitere amtsärztliche Begutachtung nötig sein. Häufige oder gar chronische / schwerwiegende gesundheitliche Probleme müßtest Du hier angegeben und sie könnten die BaL verhindern, kurz Du wärst dann den Beamtenstatus los.

- Unabhängig, kannst Du als Beamter auf Probe wegen nicht Eigung - und gesundheitliche Eigung zählt da dazu - auch entlassen werden. Gibt solche Fälle wo Beamte auf Probe wegen Allergien, Neurodermitis und daraus resultierenden Probleme entlassen wurden.
MrsMcGuilicuddy
Beiträge: 6
Registriert: 13. Dez 2012, 17:31
Behörde:

Re: Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von MrsMcGuilicuddy »

Die verschiedenen Antworten verwirren mich.

Meine BaL steht 2015 an. In Nrw ist doch eine weitere Amtsärztliche Untersuchung nicht üblich. Wenn meine eingereichten Belege dem datenschutz unterliegen, wie kann der Dienstherr denn so eine Untersuchung nochmal veranlassen.

Woran wird denn die gesunheitliche Eignung während der Probezeit festgemacht? An den Fehlzeiten? Dann muss ich ja nur darauf achten, nicht zu viele Fehlzeiten zu haben, und die hatte ich noch nie.
ober-lehrer
Beiträge: 7
Registriert: 29. Dez 2012, 16:30
Behörde:

Re: Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von ober-lehrer »

"Erkrankt ein Beamter während dieser Probezeit, so kann sein Dienstvorgesetzer einen Amtsarzt damit
beauftragen festzustellen, ob der Beamte innerhalb der nächsten 6 Monate wieder dienstfähig werden kann. Ist die Prognose des Amtsarztes negativ, so ist dem Beamten per Verfügung die Beendigung des (Probe-) Beamtenverhältnisses mitzuteilen." (*)
(*) http://www.lehrerforen.de/index.php?pag ... adID=30514

KANN - d.h. er muss nicht zwingend. Das heißt solange Du nicht ewig ausfällst / auffällst sollte es keine Probleme geben, dennoch Vorsicht. Hier mal dazu ein Gerichtsurteil:

Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 07.09.05, - 6 B 1254/05 -
Entlassung einer Beamtin auf Probe wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung: Neurodermitis, psychovegetative Erschöpfung und Allergien.
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... 125405.htm


>eine BaL steht 2015 an. In Nrw ist doch eine weitere Amtsärztliche Untersuchung nicht üblich.
ja, ist bundesland spezifisch unterschiedlich, da kannst du dann ja froh sein wenn keine weitere Untersuchung vor der BaL ansteht.
HolgerHolgerson
Beiträge: 1
Registriert: 18. Feb 2013, 18:40
Behörde:

Re: Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von HolgerHolgerson »

Hallo zusammen.

Ich habe ein ähnliches Problem. Habe wegen Migräne auch viele Therapien und so. Jetzt hat mein Orthopäde mit einer Schmerztherapie angefangen und einen Kostenannahmeantrag geschrieben, damit die Beihilfe zahlt. Da steht nun plötzlich, dass das dringend nötig wäre, wegen der chronischen auftretenden Schmerzen und noch drei weitere orthopädische Diagnosen, die, wie ich finde, dass alles sehr immens wirken lassen.

Frage: Selbst wenn die Beihilfe zahlt, haben die doch dann einen Beleg, auf dem was von chronischen Schmerzen und Migräne steht. Kann mich das denn gefährden?

Ich habe noch nicht endgültig rausbekommen, ob die Beihilfestelle da was an den Dienstherrn oder an IRGENDWEN weitergeben kann, damit eine zweite amtsärztliche Untersuchung veranlasst werden kann.

Ich habe mir das Fallbeispiel von dem Link von OberLehrer durchgelesen. Die Lehrerin, die ihren Beamtenstatus auf Probe verloren hat, hat den verloren, weil sie wegen der Neurodermitis zwei Wochen am Stück dienstunfähig war und dann in eine Kur ging und dann immer noch nicht alles gut war.
Heißt das also, dass man nur dann fliegen kann, wenn das ganze durch Fehlzeiten rauskommt?????

Dann könnte es mir ja egal sein, ob das was von chronischen Schmerzen steht, ich habe ja nur dann was zu befürchten, wenn das eine andere Stelle als die Beihilfestelle mitbekommen würde.....? gell?


Danke schonmal für eure Antworten :)
MrsMcGuilicuddy
Beiträge: 6
Registriert: 13. Dez 2012, 17:31
Behörde:

Re: Beihilfe und Beamtenstatus

Beitrag von MrsMcGuilicuddy »

Hallo HolgerHolgerson,

ich habe das so verstanden: (Wenn falsch, bitte korrigieren!!!! , dann ist es ja auch für mich wieder wichtig)

dienstfähig= da sein, arbeiten können

dienstunfähig= krank sein = nicht arbeiten können = FEHLEN

Ergo: Nur aufgrund der Fehlzeiten könnten die dir was.
Antworten