Hallo,
Gemäß § 3 Abs. 2 DJubVO wird der Beginn der Jubiläumsdienstzeit um die volle Dauer der Zeiten hinausgeschoben, die zu einem Hinausschieben des Besoldungsdienstalters führen.....
Bedeutet dies, dass die Jubiläumsdienstzeit erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres (siehe § 28 Abs. 1 BBesG) beginnt ? Oder ist hiermit der Absatz 2 BBesG gemeint ?
Wann ist also im folgenden Fall der Beginn der Jubiläumsdienstzeit?
01.08.2011 - Beginn Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
01.08.2012 - Ausbildung abgebrochen -> Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst
Geboren am 05.09.1992
Vielen Dank im Voraus.
Jubiläumsdienstzeit Niedersachsen
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