mich drückt seit geraumer Zeit eine Frage und nun möchte ich endlich mal Klarheit von neutraler Seite.
Ich bin Beamtin und seit Sommer glücklicherweise in anderen Umständen. Nachdem ich nun Mutterschutzs habe und danach noch Elternzeit nehme, bin ich also ca. 1,5 Jahre nicht mehr in meiner Dienststelle aktiv. Da ich ca. 30 km einfach von der Dienststelle weg wohne, ist es mir aber nicht möglich dort einfach so vorbeizuschauen bzw. habe ich auch ehrlich gesagt keine große Lust, um meine dort aufgelaufene Post von der Beihilfestelle selbst abzuholen.
Nun meine Frage: Ist mein Amt nicht verpflichtet, mir regelmäßig meine Post unverzüglich zuzustellen, weil ich sie nicht selbst abholen kann?
Weiß jemand was dazu ?
Liebe Grüße
Zuletzt geändert von beabine77 am 22. Dez 2012, 18:24, insgesamt 2-mal geändert.
Ich glaube kaum, dass da in Deinem Fall eine Verpflichtung zu besteht.
Wo liegt denn das Problem, die Beihilfe nach Hause schicken zu lassen? Ich denke, wenn Du dich dazu entscheidest, was Dir ja wohl frei steht, die Beihilfe zum Amt schicken zu lassen, dann musst Du halt schauen, wie die Post zu Dir kommt.
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Ich kann natürlich nur schreiben was ich erlebt habe, und wie es bei den Beamten bei uns in der Dieststelle de facto ist Falls meinen erlebten Fakten beamtenrechtliche Winkelzüge entgegenstehen, darf man mich gern berichtigen
wirtschaft_frei hat geschrieben:Ich lasse meine Post ja auch nicht zum Nachbarn schicken und verpflichte ihn dann dazu mir die Post zu bringen. Verstehe die Frage daher nicht.
Die Beihilfe Post wird einfach gesammelt an die Dienststelle mit der Amtspost geschickt. Da hat niemand gesagt er möchte das so haben. Man hat eher einen riesigen Häck Mäck wenn man es anders haben möchte.
Zur Fragestellung:
Du musst, so glaube ich, bei der für dich zuständigen Beihilfe Stelle (Nummer ist auf dem Bescheid) und bei euch in der Geschäftsstelle anrufen, und deine Adresse mitteilen. Dann sagst du, du möchtest, das deine Bescheide zu dir nach Hause geschickt werden.
Natürlich gilt auch hier, falls jemand einen besseren Vorschlag hat, der der Fragestellerin auch weiterhilft, soll er diesen gerne posten.
mir ist schon klar, dass wenn ich auf meinem Beihilfeantrag keine Dienststelle eintrage, ich den Bescheid nach Hause bekomme. Allerdings wird mir dann das Porto ja von der Erstattung abgezogen. Die Kollegen die nicht zu Hause sind, sind da aber im Vorteil, weil die ihre Beihilfepost ja vor Ort mithnehmen können. Ich hätte als Ausgleich gerne, dass mein Amt mir die Bescheide einfach nach Hause weiterschickt. Ich wollte einfach mal wissen, ob die Zustellung der Beihilfepost irgendwo geregelt ist.
LG
bine
Zuletzt geändert von beabine77 am 22. Dez 2012, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
Ich weiß nicht bei welcher Behörde oder Dienststelle du beschäftigt bist, bei mir hat es da nie Probleme gegeben. Wenn man längere Zeit krank war und die Post auf der Dienststelle aufgelaufen ist, hat man die ohne erst groß anzufragen zu mir nach Hause geschickt. Als ich dann in Ruhestand versetzt wurde, wurde mir direkt von der Beihilfestelle die Abrechnung nach Hause geschickt und zwar ohne das man das Porto angerechnet hat.
Es ist doch so wenn man längere Zeit krank ist und die Post (Beihilfe, Abrechnungsbezüge und dgl) auf der Dienststelle aufläuft und man gesundheitlich schon nicht in der Lage ist die Post dort abzuholen, wie soll dann denn die Post zu dir kommen (Widerspruchsrecht). Als Bespiel: Man hat sich den Hax´n gebrochen und müsste, so wie in deinem Fall, 30 km bis zur Dienststelle zurücklegen, das ist doch keinem zuzumuten, mit Auto verbietet sich ja sowieso und mit öffentlichen Verkehrsmitteln dürfte es in dem Fall auch unmöglich sein (und ein gebrochener Hax´n kann schon mal bis zu 6 Wochen dauern). In dem Fall ist deine Dienststelle verpflichtet dir die Post zeitnah zuzuschicken, da dir dadurch ja keine Nachteile erwachsen dürfen. Gibt ja noch andere Krankheiten wo man nicht in der Lage ist seine Post selbst abzuholen.
Natürlich sind für 2 Briefe zb. 1,10 Euro Porto im Monat nicht viel , es geht hier aber nicht um diesen geringen Betrag sondern um das Prinzip der Gleichbehandlung.
Nach meinem "Halbwissen" wird nur der Mehrbetrag in Rechnung gestellt, der dadurch entsteht, dass der/die Beihilfeberechtigte alle Belege zurück möchte. Die Übersendung des Bescheides und der Belege mit Aufwendungen, die nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden, ist danach selbstverständlich kostenfrei. Für die Übersendung der übrigen (vollständig berücksichtigten) Belege werden - sofern das beantragt wurde - pauschal 90 Cent pro Antrag abgezogen. (Falls mich meine Erinnerung trügt, würde ich mich über eine Korrektur freuen.)
.. die Rechtsgrundlage für das Abziehen des Portos vom Beihilfebetrag, wenn ein Bh-Bescheid an die Privatanschrift (und da gehört wohl ein derartiger Bescheid mit personenbezogenen Daten wohl auch hin, was hat der denn auf der Dst verloren?) gesandt wird (statt an die Dst) würde mich mal interessieren bzw. würde ich mir als Betroffener einmal schriftlich mittteilen lassen!
beabine77 hat geschrieben:Allerdings wird mir dann das Porto ja von der Erstattung abgezogen.
Also ich bin auch Beamter in Bayern und mir wird kein Porto dafür abgezogen, dass mir die Beihilfebescheide direkt nach Hause gesendet werden.
Selbst, wenn man sich die berücksichtigten Rechnungskopien auf ausdrücklichen Wunsch zurücksenden lässt (was ich nicht mache) , sollte kein Porto anfallen: http://www.lff.bayern.de/download/formu ... cc8596.pdf