Nochmals Fragen zur Zuweisung

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Andrea5
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Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

mir droht ja eine Zuweisung (mein Fall liegt im Moment immer noch in der Einigungsstelle, aber ich denke da geht es um die sozialen
Modalitäten z. B das ich eventuell kein Schichtdienst machen muß). Ich hatte vor zwei Tagen mit einer Personalisiererin gesprochen,
die sich um die BA-Stellen kümmert. Eventuell tut sich was auf meiner alten Arbeitsstelle (Familienkasse), aber sehr vage (will mal da
auch nicht so die Hoffnung drauf setzen, bin ja auch realistisch). Die Personalisiererin meinte, sobald irgendwo eine Stelle für mich
vorhanden ist, wird die Zuweisung abgewendet.

So nun trage ich das mal zusammen, was ich noch gerne wissen möchte. Ich spinne das mal ein bisschen zusammen. :mrgreen:
Also ich bekomme die Zuweisung. Die wird dann per Eilverfahren ausgesetzt. So ich muß dann erstmal nicht zur VCS. Irgendwann kommt ja
dann eine Gerichtsverhandlung. So nun passiert es, daß ich in dieser Zeit eine Abordnung zur BA bekomme, also wieder in Arbeit stehe.
Wird dann diese Zuweisung auf Gericht weiterbehandelt? Normalerweise wäre es ja wohl so, wenn man keine Verlängerung einer Abordnung
bekommt, dann sitzt man ja wieder zu Hause und schwuppdiwupp fängt das Spielchen mit der VCS ja wieder von vorne an. Theoretisch.

Theoretisch hätte ich ja bei meinem dicken Sozialrucksack durchaus Chancen auf Gericht. Wie ist es, wenn man so ein Gerichtsverfahren
gewinnt, kommt die Telekom dann wieder auf die Idee zu versuchen mich zu VCS zuzuweisen. Bei mir wird sich ja nichts ändern. Mein
behinderter Sohn wird mindestens noch drei Jahre unter 12 Jahre bleiben.

Kennt sich jemand damit aus bzw. hat er schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

LG
Andrea
Torquemada
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Torquemada »

Ich versuche mal ein paar Punkte zu strukturieren (Bundesfreiwild wird das sicherlich noch ausführlicher beantworten können):

Die VCS-Geschichte:

Du wehrst dich gerade gegen eine unzumutbare, drohende Zuweisung zu VCS. Dort besteht aus Sicht der Telekom dringender Einsatzbedarf und du musst da natürlich sofort hin (Anordnung des Sofortvollzuges), weil es für die Telekom angeblich

- unzumutbar ist, dich zu Hause hocken zu lassen (weil sie ja verpflichtet sind alle Beamten zu beschäftigen

- die Telekom sonst Kräfte vom Arbeitsmarkt einstellen müsste, weil DU einen aufschiebenden Widerspruch einlegen würdest.

Interessant ist das Dummgelaber dieser Personalisiererin in einer Hinsicht:

WENN du woanders unterkämst, wäre VCS also nicht so wichtig: wirklich interessant....

Solltest du ein Angebot bekommen, wieder bei der BA (Familienkasse) einzusteigen, kannst du dem natürlich zustimmen, wenn es für dich wohnortnah ist. Nur ändert das nicht viel an deiner Situation.
Wenn dein Chef bei der Agentur für Arbeit nach z.B. 2 oder drei Monaten nicht zufrieden ist mit dir......ZACK..Meldung an Vivento und die kannst die Koffer packen.
Wenn du dort mal länger oder öfter krank bist und das passt dem Chef nicht.......ZACK....Meldung an Vivento und du kannst zu Hause bleiben.

Das gilt für die sogennanten "Zuweisungen" zur BA, weil das alles in einem Rahmenvertrag zwischen BA und Vivento geregelt ist.

Spielen wir die Sache mal durch:

1. Einigungsstelle stimmt zu
2. Zuweisungsverfügung zum 01.Februar 2013 zu VCS
3. Widerspruch gegen die Zuweisung
3. Einstweiliger Rechtschutz beim Verwaltungsgericht (vermutlich erfolgreich) führt zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

Wenn die Telekom jetzt eine Zuweisungsverfügung zur BA erlassen will, muss sie die Zuweisungsverfügung zu VCS vorher zurücknehmen. Damit wäre der Rechtsstreit aus Sicht der Telekom erledigt.

Wichtig wäre in so einem Fall aber mit dem KOMPETENTEN FACHANWALT (siehe Hinweise von Bundesfreiwild) zu besprechen ob in deinem besonderen Fall auch dann eine sogenannte FORTSETZUNGSFESTSTELLUNGSKLAGE einzulegen wäre. Dies weil dir hier WIEDERHOLUNGSGEFAHR droht. Und davor hast ja Angat. Dass das Spiel mit VCS wieder los ginge, egal was passiert ist.

Damit würde die Rechtswidrigkeit der Zuweisungsverfügung vom Verwaltungsgericht festgestellt werden (z.B. wegen Nichtbeachtung oder falsch ausgeübtem Ermessen bei deiner besonderen, schwierigen Situation) und du hättest gegenüber der Telekom einiges für zukünftige Rechtsstreite in der Hand.

Würde mich nicht wundern, wenn die Telekom in deinem Fall auch auf eine Dienstunfähigkeit mit Mindestversorgung spekuliert.
burgwächter
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von burgwächter »

Moin Andrea ich habe schon mehrere Klagen führen müssen. :shock:

1. Der Zuweisung muß widersprochen werden.
2. Der Antrag auf Aufschiebende Wirkung nach §80 falls Sofortvollzug beim zuständigen VG stellen.
Sollte das Gericht den Sofortvollzug ausser Kraft setzen, kann die T auch in die zweite Instanz gehen oder Du falls das Gericht sich Deiner Auffassung wieder erwarten nicht anschliesst.

Solange keine Entscheidung vorliegt bist Du zur Dienstleistungs verpflichtet und musst erscheinen.
Bei mir z.B. wurde der Sofortvollzug nur ausgesetzt und wieder ausgesprochen, also das Erscheinen angeordnet. :?
Der Widerspruchsbescheid zu 1. muß auch abgewartet werden, kommt der nicht..
3.Untätigkeitsklage. Meine Untätigkeitsklage läuft inzwischen seit über einem Jahr.
Sofortvollzug und Untätigkeitssklage sind getrennte Schuhe und zwei Verfahren. Es sei den die Zuweisung wird zwischenzeitlich wieder zurückgenommen.
Es gibt sehr viele Möglichkeiten ... vor Gericht und auf hoher See....ist man in Gottes Hand.

Vivento und die T arbeiten Hand in Hand, Normalerweise. Wird eine Zuweisung ausgesprochen muß eine Gegensätzliche zurückgenommen werden.
Du kannst Dich ja nicht zweiteilen. Vorher kommt eine Anhörung oder auch im Nachgang, alles schon erlebt.

Das lfd. Gerichtsverfahren wird als beendet erklärt, Kosten übernimmt zu 90% die T oder Gerichtsbeschluss nach Verfahrensstand.
Ich kann mir nicht vorstellen das die Untätigkeitsklage weiterbehandelt wird. Die T wird das Gericht informieren und es folgen Erledigungserklärungen.
Sollte die Zuweisung zur BA kommen und wieder beendet werden, kann auch von der T sein, geht das Spiel ohnehin von vorne los.

Auf jeden Fall kommt alles in die Personalakte, jeder Schriftsatz.... :oops: mehrt die Akte. Schau mal was alles in der ePers steht.

Viel Erfolg.

Gude B.
Torquemada
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Torquemada »

burgwächter hat geschrieben:Moin Andrea ich habe schon mehrere Klagen führen müssen. :shock:

1. Der Zuweisung muß widersprochen werden.
2. Der Antrag auf Aufschiebende Wirkung nach §80 falls Sofortvollzug beim zuständigen VG stellen.
Sollte das Gericht den Sofortvollzug ausser Kraft setzen, kann die T auch in die zweite Instanz gehen oder Du falls das Gericht sich Deiner Auffassung wieder erwarten nicht anschliesst.

Solange keine Entscheidung vorliegt bist Du zur Dienstleistungs verpflichtet und musst erscheinen.
Bei mir z.B. wurde der Sofortvollzug nur ausgesetzt und wieder ausgesprochen, also das Erscheinen angeordnet. :?
Der Widerspruchsbescheid zu 1. muß auch abgewartet werden, kommt der nicht..
3.Untätigkeitsklage. Meine Untätigkeitsklage läuft inzwischen seit über einem Jahr.
Sofortvollzug und Untätigkeitssklage sind getrennte Schuhe und zwei Verfahren. Es sei den die Zuweisung wird zwischenzeitlich wieder zurückgenommen.
Es gibt sehr viele Möglichkeiten ... vor Gericht und auf hoher See....ist man in Gottes Hand.

Vivento und die T arbeiten Hand in Hand, Normalerweise. Wird eine Zuweisung ausgesprochen muß eine Gegensätzliche zurückgenommen werden.
Du kannst Dich ja nicht zweiteilen. Vorher kommt eine Anhörung oder auch im Nachgang, alles schon erlebt.

Das lfd. Gerichtsverfahren wird als beendet erklärt, Kosten übernimmt zu 90% die T oder Gerichtsbeschluss nach Verfahrensstand.
Ich kann mir nicht vorstellen das die Untätigkeitsklage weiterbehandelt wird. Die T wird das Gericht informieren und es folgen Erledigungserklärungen.
Sollte die Zuweisung zur BA kommen und wieder beendet werden, kann auch von der T sein, geht das Spiel ohnehin von vorne los.

Auf jeden Fall kommt alles in die Personalakte, jeder Schriftsatz.... :oops: mehrt die Akte. Schau mal was alles in der ePers steht.

Viel Erfolg.

Gude B.
Exrem viele, zusammengeworfene Fakten, teilweise falsch.

Bitte unbedingt meine Stellungnahme lesen. Danke.
Kater-Mikesch
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Torquemeda,

es ist nichts neues, das Burgwächter viele Sachen in einen Topf wirft, umrührt und dann sich seine eigene Meinung (er hat ja alles schon erlebt, was hier
an Problemen aufkommt) bildet - die dann das Maß aller Dinge sein soll...

Ich kann nur folgendes erwähnen bzw. ergänzen:
Eine Fortsetzungsfeststellungsklage hat ergeblich Prozesskostenrisiken...wenn die Telekom die Klage zurückzieht bzw. die Zuweisung zurückzieht, kann die
Angelegenheit erledigt sein. Eine Fortsetzungsfeststellungsklage (@ Burgwächter: das hat nichts mit einer Untätigkeitsklage zu tun...) muss begründet werden.
Der Grund, dass Wiederholungsgefahr besteht, muss das Gericht nicht anerkennen - denn die Telekom hat ja bereits die Zuweisung zurückgezogen - und in die
Sterne schauen kann der Richter nicht...
Wenn sich aus der Zurückziehung der Zuweisung z. B. Schadensersatzansprüche ergeben sollten (die müssen nachgewiesen werden), dann ist eine solche Klage,
also die Fortsetzungsfeststellungsklage sinnvoll. Vor allen Dingen auch deswegen, damit ein Urteil gesprochen werden kann - das will die Telekom ja vermeiden...

Wenn man Rechtschutz hat, dann in die Vollen gehen und eine Fortsetzungsfeststellungsklage mit entsprechender Begründung eines Fachanwaltes durchführen...

Viel Erfolg
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Bundesfreiwild
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Solange du in Vivento bist (zwangsversetzt damals), solange wirst du immer wieder blöde Zuweisungen zu VCS bekommen.
Für jüngere Beamte wäre es um so wichtiger, beim PST die Forderung auf abstrakt-funktionelles Amt (Dienstposten) und konkret-funktionelles Amt (die zum Dienstposten/Amt dazugehörige amtsangemessene Tätigkeit) zu stellen und eine Beschäftigung IM Konzern einzufordern.

Dann geht es zumindest mal nicht mehr zu VCS (derzeit) und man wird "nur" noch Zuweisungen auf Posten im Konzern bekommen, z.B. zur DTKS oder TDG.
Denen man natürlich auch wieder widersprechen kann/muss, wenn die Zuweisung ortsfern angesetzt wird.
Man muss sich dabei überlegen, OB und wie lange die T ortsnah Arbeitsplätze HAT, auf die man gesetzt werden könnte - also Standorte vor Ort.

Sämtliche Telekomiker-Beamte werden in den nächsten Jahren durch noch kommende "Umstrukturierungsmaßnahmen" beglückt werden und ALLE werden in die Vermittlung von Vivento übergeben werden, auch wenn sie sich derzeit in einer sicheren Beurlaubung wähnen und im Hintergrund zur PBM_NL versetzt wurden. Von dort aus gehts bei Ratio-Betroffenheit oder missglücktem Anbietungsverfahren direkt in die Vermittlung durch Vivento. Es wird auch kein Ende nehmen mit ortsfernen oder nicht amtsangemessenen Zuweisungsversuchen. Knapp 50000 Beamte sind noch aus dem Konzern zu kippen.

Die einzige, derzeitige Möglichkeit, sich aus diesem Telekomzirkus abzusetzen, wäre ein DAUERHAFTER Wechsel zu einer anderen Behörde.
Oder in eine dauerhafte, externe Beschäftigung - das muss ja nicht die BA sein, das kann auch ein x-beliebiges externes Unternehmen sein.

Dies "fördert" die T mittlerweile mit 10000 Euro (Bundesbehörde), bzw. sogar 50000 Euro, wenn es zu einer Landesbehörde geht.
Wie es aussieht, werden im nächsten Jahr noch mehr Länder an der Aktion "Fachwirte" fürs Land teilnehmen und zumindest den jüngeren Beamten die Möglichkeit schaffen, voll und ganz zum Land zu wechseln. Wer sich das überlegen kann, weil z.B. ein Finanzamt vor Ort ist, der sollte es versuchen, den kompletten Wechsel zu vollziehen. Das ist -meiner Meinung nach - die derzeit einzige Möglichkeit sich dem T-Zirkus zu entziehen.

Wie es dann beim Land weitergeht... auch dort wird mehr und mehr an Zusammenlegungen von Ämtern und Behörden gedacht.
Kater-Mikesch
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Kater-Mikesch »

diese Forderungen nach einer amtsangemessenen Tätigkeit haben schon viele gestellt, aber immer wieder Zuweisungen zur VCS erhalten.
Davon läßt sich die Telekom nicht abbringen - warum auch. Denn die Telekom sagt doch, dass diese Posten bei der VCS amtsangemessen
/und in den Fällen von A7 und A8 ja sogar höher bewertet ist...ist zwar lachhaft, aber die Zugewiesenen können darüber nicht mehr lachen...

Ich kenne keinen, der einen solchen Antrag gestellt hat und eine Zuweisung innerhalb des Konzerns bekommen hat - dann wäre es ja sowieso
rechtlich gesehen keine Zuweisung...
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Bundesfreiwild
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eigentlich ist alles, was da abläuft, mit dem Beamtenrecht nicht vereinbar.

Ich habe mal so einige Urteile durchgelesen. Die VCS-Zugewiesenen haben aber auch mehrheitlich nicht gegen ihre Zuweisung geklagt!! sondern sie hingenommen.

Eine wunderbare Sache wäre es, wenn mal alle mit der Zuweisung völlig unzufriedenen Kollegen ein Tätigkeitestagebuch führen würden, zu Dokumentation, welche sehr einfachen Tätigkeiten sie als A8, A9 oder auch als A11/12 in VCS durchführen, ganz unabhängig davon, was in ihrer ach so tollen Tätigkeitsbeschreibung drinsteht.
Fast alle Gerichte mussten der REALITÄT der Tätigkeiten in VCS folgen (sofern geklagt wurde) und haben die Zuweisung wegen nicht vorhandener Amtsangemessenheit gekippt. Gegen die Zuweisung kann JEDERZEIT noch geklagt werden, nicht nur beim Vollzug des Zuweisungsaktes.
Und wenn das - verdammt noch mal - auch alle Beamten in VCS das mal machen würden, wie schnell wohl wäre das VCS-Zuweisungssystem zu kippen, wenn die Verwaltungsgerichte mal in einem Schwung 1500 Klagen gleichen Inhaltes auf den Tisch bekämen???
Dann würde es vielleicht auch mal zu einer Verhandlung in der nächsten, vielleicht sogar obersten Instanz und zu einem allgemein gültigen Urteil kommen und nicht jeder kleine Beamte müsste wieder selbst klagen.

Kater... du weisst ja... meckern ist das eine, da Meckern in eine Klage umzusetzen das andere. Und viele machen es nicht. Anscheinend ist der Leidesdruck nicht groß genug, oder die Kollegen/innen sind sehr leidensfähig.
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

so viele klagen ja erst gar nicht...es ist auch immer schwierig, wenn einer krank ist und sich nicht noch zusätzlich
belasten will...
Dann denken sich viele, dann geh ich halt zur VCS und wenn es nicht klappt, gehe ich zum Arzt - dann hat die Telekom
eine Zuweisung weniger und der Mitarbeiter wurde wieder ein Stück näher an die DDU gerückt...

Das kann man auch nur mit einer starken AN-Vertretung meiner Meinung nach durchziehen - wenn man der Telekom
in Verhandlungen gegenübertritt und ohne Rücksicht die gesetzliche Lage ausspielt...z. B. Verweigerung bei Nichteinhaltung
von Gesetzen...Blockieren von sinnlosen Umsetzungen...usw. usw....
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Achherrje... jaja... man leidet ja so und ist deswegen nicht mal fähig, zum Anwalt zu latschen und sich vertreten zu lassen.

Bei einigen mag ja wirklich ein psychologische Einschränkung zu Handlungsunfähigkeit führen (ich kenne auch solche Fälle), aber die Mehrheit - ich muss es leider so sagen - sind einfach Schafe. Der Hund bellt, alle ducken sich und rennen in eine Richtung. Kein Aufmucken, keine Gegenwehr. Zur Not lässt weicht man dem Druck aus und nimmt die auch wieder negativen Folgen in Kauf. Hauptsache, man muss den Kopf nicht heben, das Rückgrat nicht durchdrücken und und wenigstens das bisschen Mut und Energie aufbringen, einen Anwalt zu beauftragen. Was ist das denn? Faulheit? Feigheit? Schicksalsergebenheit?
Jedenfalls zeigt MIR diese flächendeckende Nicht-Reaktion, dass die Menschheit seit 1945 keinen Schritt weitergekommen ist in ihrer Entwicklung. Man macht halt mit, solange es einem gut dabei geht oder eben nicht GANZ schlecht, macht die Augen zu - selbst vor dem eigenen Elend - und macht..... einfach NICHTS.

Manchmal frage ich mich ernsthaft, ob es MEINE Aufgabe ist, mich für all diese Buckler und Knierutscher so zu engagieren, wie ich es tue.
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ja ja, so ist es...wenn es einem gut geht, will man nichts dran ändern...aber wenn auf einmal die Zuweisung kommt, dann geht auf einmal doch
was...aber die meisten gehen ja in die (ungeliebte) Zuweisung...

Die Telekom läßt es aber oftmals auf eine Klage ankommen (egal ob Zuweisung, DDU, BEM, Beurteilung usw.) und zieht dann im Zweifelsfall nach
der Klage kuzre Zeit später den Widerspruchsbescheid zurück...die meisten lassen sich aber (leider) von eiem Widerspruchsbescheid beeindrucken...
Ich will ja auch dass sie so viele wie möglich wehren - aber viele habe auch nicht die Lust und die Kraft (ich meine jetzt nicht psychisch) sich mit
dem AG auseinander zu setzen...

Es hagelt eine DU-Untersuchung nach der anderen und so wird mal schon weich gekloppt, und ein BR haben z. B. die PBM´ler nicht, jedenfalls keinen,
auf denen sie sich verlassen können...
Kannst du eigentlich was zum SBR Berlin/Bonn sagen - gerne auch per PN - vielen Dank...
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Bundesfreiwild
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Mach ich per PN.
Kater-Mikesch
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Kater-Mikesch »

OK - sehr gerne...

Wenn es an der Zeit ist, werde ich hier mal über diesen BR ein Thema aufmachen...
Andrea5
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

hab noch mal eine Frage? Wenn meine Zuweisung bei der Klage in die aufschiebende Wirkung geht (anderes Wort fällt mir dazu nicht
ein). Gehe ich dann zurück, wo ich jetzt noch zur Zeit bin? Im Frühjahr hatte ich einen Kollegen, der mit mir auf dem Bewerbungs-
training war, der wieder bei der Vivento war, der eigentlich schon eine Zuweisung zur VCS hatte und mit seinem Rechtsanwalt zu-
sammmen mit dem Zuweisungsgerangel mit der Telekom hatte. Wenn wieder mal eine Zuweisungsaufforderung kam, schrieb der Anwalt
ans Gericht und schon brauchte der Kollege nicht zur VCS.

Gruß
Andrea
Torquemada
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Re: Nochmals Fragen zur Zuweisung

Beitrag von Torquemada »

Wo bist du denn ? Zuhause ? Oder wo ?
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