Auch wenn unsere Praxisgebühr nie einer GKV oder den PKV zugute kam, sondern ausschließlich zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung genutzt wurde, fällt sie nun analog den gesetzlich Versicherten auch weg.
siehe:
Bundesfreiwild hat geschrieben:Okay, sind maximal 40 Euro im Jahr.
Das gilt aber nur für Leute, die nicht zum Zahnarzt gehen, keinen Ehegatten und keine Kinder mit vollendetem 18. Lebensjahr haben.
Also wahrscheinlich nicht für die Mehrheit der Mitbürger.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Das denke ich auch! Dennoch fand ich es nervig, immer erst eine Überweisung besorgen zu müssen. Manchmal muss man akut zum Arzt und muss dann erst die Überweisung vom letzten Arzt holen, dass ist doch wirklich umständlich.
Abgesehen davon, dass der Zahnarzt ja auch jedes Quartal kostet (obwohl man natürlich nicht jedes Quartal geht).