PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

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Sandy
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PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Sandy »

Empfänger der Mindestversorgung!

Der Verwaltungsrat hat per 01.10.12 beschlossen, die Verdienstgrenze anzuheben, sodaß die Empfänger der Mindestversorgung genau 1 Cent darüber liegen .

Ok, die Ermäßigung hielt sich mit 10 Euro in Grenzen und ich kenne sogar Kollegen, denen es zuviel Papierkram war, den Antrag auszufüllen.

Aber pro Jahr 120 Euro haben und nicht haben ist für mich ne Menge Geld.

Frage: Jemand einen Tipp, ob man gegen diese Entscheidung bzw. Satzungsänderung Widerspruch einlegen kann?
Welche Lobby bzw. Interessensvertreter hat man überhaupt in solchen Fällen?

***Danke Euch***
burgwächter
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von burgwächter »

Tja ich würde sagen das BMF,

ist doch klar die haben alles vorher ausgerechnet.
Siehe auch den neuen Rundfunkstaatsvertrag. Alle mit RF müssen nun zahlen.
Ich würde ggfs mal eine öffentliche Petition anregen, vlt. gehöre ich ja auch bald zu den Mindestversorgern.
Allerdings bin ich nicht in der PBeaKK, die wollten mich nach Elternzeit nicht mehr aufnehmen.
Wg meiner Schwerbehinderung die PKV nicht, die GKV wg. fehlender Voraussetzungen.
Übrigens ist der Gerichtsstand Stuttgart lt. Satzung!!.
Habe eine Wiederaufnahmeklage dort führen müssen, aber die wurde abgewiesen. :oops:

Viel Erfolg Burgi
Torquemada
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Torquemada »

burgwächter hat geschrieben:Allerdings bin ich nicht in der PBeaKK, die wollten mich nach Elternzeit nicht mehr aufnehmen.
Wg meiner Schwerbehinderung die PKV nicht, die GKV wg. fehlender Voraussetzungen.
Übrigens ist der Gerichtsstand Stuttgart lt. Satzung!!.
Habe eine Wiederaufnahmeklage dort führen müssen, aber die wurde abgewiesen. :oops:

Viel Erfolg Burgi
Immer dieser Leierkasten mit den Krankenkassen.
Sandy
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Sandy »

@Burgwächter: Ich werde mich mal beim Schwerbehindertenvertreter erkundigen, ob er weiß, welche Rechtsmittel man gegen Satzungsänderungen einlegen kann.
Wenn ich was in Erfahrung bringe, werde ich es hier posten.

@Torquemada: Du bezeichnest die Probleme von Usern als "Leierkasten", finde ich sehr merkwürdig.
Klick doch einfach weiter, wenn Dich was nicht interessiert und verkneife Dir Deine Bissigkeiten.
burgwächter
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von burgwächter »

Torquemada hat geschrieben:
burgwächter hat geschrieben:Allerdings bin ich nicht in der PBeaKK, die wollten mich nach Elternzeit nicht mehr aufnehmen.
Wg meiner Schwerbehinderung die PKV nicht, die GKV wg. fehlender Voraussetzungen.
Übrigens ist der Gerichtsstand Stuttgart lt. Satzung!!.
Habe eine Wiederaufnahmeklage dort führen müssen, aber die wurde abgewiesen. :oops:

Viel Erfolg Burgi
Immer dieser Leierkasten mit den Krankenkassen.
Dämlicher Kommentar :oops:
Laß es doch solchen Schwachsinn zu posten, wenn Du nichts zur Sachauflärung beitragen kannst.

Gruß B.
burgwächter
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von burgwächter »

Sandy hat geschrieben:@Burgwächter: Ich werde mich mal beim Schwerbehindertenvertreter erkundigen, ob er weiß, welche Rechtsmittel man gegen Satzungsänderungen einlegen kann.
Wenn ich was in Erfahrung bringe, werde ich es hier posten.

@Torquemada: Du bezeichnest die Probleme von Usern als "Leierkasten", finde ich sehr merkwürdig.
Klick doch einfach weiter, wenn Dich was nicht interessiert und verkneife Dir Deine Bissigkeiten.
@ Sandy,
ja müsste man die Satzung genau studieren.
Aber hier sind sich AN Vertreter und Versichertenvertreter doch wohl einig.
Fehlbeträge füllt der Bund auf, na da war wohl mehr im Spiel :oops:
Wird einem als "Best erzielbarer" Kompromiss verkauft, sonst wäre es schlechter gekommen. :mrgreen:
Als nächstes fällt bestimmt das Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung weg.
Öffentliche Petition würde ich mitzeichen, obwohl ich ja nicht in der P-Kasse bin.
Habe seit der Elternzeit keine KV und zahle neben der Beihilfe den Rest selbst.


Gruß Burgi
Sandy
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Sandy »

Nee, die Satzung wurde ja GEÄNDERT.
Und da hat das gemeine Mitglied kaum Infos, ob und unter welchen Umständen eine Satzung einfach geändert werden darf.

Aber ist wohl wie mit allen Gesetzen.
Wenn irgendwo Kohle fehlt, ändert die da oben halt was...

Achja; Chefarzt und Zweibettzimmer waren bei der PBeaKK noch nie inkludiert, zumindest nicht im Grundtarif.
Torquemada
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Torquemada »

Natürlich ist die Postbeamtenkrankenkasse eine schlechte Kasse......zumindest wenn man Single ist. Sobald aber Frauchen und Kinder dabei sind, ist sie ein Schnäppchen im Vergleich zu anderen privaten Kassen.

Wenn hier der Threadstarter eine Mitteilung macht oder eine Frage hat ist das sachfremde "Geleiere" über die angebliche Unversichertheit eines Forumsteilnehmers wenig zielführend. Wir haben seit 2009 eine Pflicht zur Krankenversicherung und das absolute Recht zur Krankenversicherung. Das hat aber mit den Machenschaften der Postbeamtenkrankenkasse nichts zu tun.
Wenn ich hier Burgis Maßregelungen lese, könnte ich zum Grubi mutieren.
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Kater-Mikesch »

Also die Kommentare von Burgwächter kennen wir...

Also wenn du wirklich in Elternzeit warst, (das muss ja ein wenig her sein, da du ja mal geschrieben hast, dass deine Kinder in Ausbildung sind...
und dein Mann als AT laber laber laber), dann MUSS dich die PBeaKK anschließend wieder aufnehmen...

Aus welchem Grund hat dich (Burgwächter) denn die PBeaKK denn nicht wieder aufgenommen...
burgwächter
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von burgwächter »

Sülz Sülz,

siehe Satzung geschlossene Gesellschaft s seit Postreform II. Wer lesen kann ist doch im Vorteil.
Jahrgang 90+92 ergo 1996 keine Wiederaufnahme, da Geschlossener Bestand. BlaBla...
burgwächter
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von burgwächter »

[
Wenn ich hier Burgis Maßregelungen lese, könnte ich zum Grubi mutieren.[/quote]


Du brauchst sie ja nicht zu lesen. :?
Im übrigen gibt es keinen gerichtlich durchsetzbaren Kontrahierungszwang. Nur bei der Pflegepflicht gibt es das.
Wie bei ner Bank, schlechte Schufa kein Konto. :roll:
Ich schlechte Gesundheit ( Schwerbehindert) keine Kasse. :shock:

Wo bitte ist das Problem ohne ist eh billiger. Die Beihilfe zahlt ja wieder....siehe geänderte Bundesbeihilfeverordnung.

Ansonsten schweig still, wenn Du nichts konstruktives zur Sachaufklärung beitragen kannst. :mrgreen:

Gude

Burgi :lol:
Torquemada
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Torquemada »

Auch hoffnungslose Fälle bekommen jetzt keine Praxisgebühr mehr abgezogen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 65231.html
Kater-Mikesch
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Kater-Mikesch »

Es gibt mittlerweile eine Pflichtaufnahme in den privaten Krankenkassen - im Basistarif...
Ob der was taugt, kann ich nicht sagen...

Wenn Du jetzt jahrelang die Beihilfe bekommen hast und in den letzten Jahrzehnten nicht in der Lage warst,
dich selber zu versichern, dann musst du dir mal überlegen, ob das nicht dein Problem ist...
Denn für eine "normale" Krankenversicherung bei der PBeaKK mit Kindern hättest du ca. 250,00 Euro zahlen
müssen...mach jetzt bitte keinen Beitrag auf, weil der geschätzt KK-Beitrag nicht stimmt...

Diese 250,00 Euro hast du dir gespart - aus welchem Grunde kann ich nicht sagen...und wenn du dich nicht
selber versichert hast, kann man dir auch nicht weiter helfen - denn warum soll die PBeaKK dich wieder
aufnehmen, wenn du in den letzten 20 Jahren keine Beiträge gezahlt hast oder eine zumindest eine Anwartschaft
(also einen geringen mtl. Beitrag für die Wiederaufnahme) "eingekauft" hast...

Die PBeaKK ist ja nicht das Sozialamt. Und mit den Beiträgen aller KK-Mitgliedern muss so gewirtschaftet werden,
dass die Beiträge und Leistungen für die Mitglieder aufgewendet werden - und nicht für die, die irgendwann mal
feststellen, dass sie wieder in die KK wollen - Weihnachten kommt auch immer ganz plötzlich und unerwartet...
burgwächter
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von burgwächter »

Tja 250€ im Monat hatte ich leider nicht über und konnte 1990-1996 keine Kasse zahlen.
Die PKV wollte einen 600% Risiko-Aufschlag, sprich 1500€ plus und nur weil ich Parteimitglied bin (Rahmenvertrag) wurde überhaupt der Antrag geprüft.
Alle anderen Kassen haben mir nicht einmal einen Antrag zukommen lassen oder die Vermittler haben mich als sie Schwerbehindert hörten aus dem Büro geschmissen. Übrigens kann ich für die Schwerbehinderungen nicht, die im wesentlichen durch Dienstunfälle entstanden sind.

Fazit: Gespart habe ich nichts, die PBeaKK in der ich bis 1991 war nahm mich 1996 nicht mehr auf.
Von 20 Jahren kann keine Rede sein. 1992 habe ich einen Probeantrag bei der AOK, Allianz usw. gestellt alles abgelehnt.
Die PBEaKK ist eine Selbsthilfe -Sozialeinrichtung und kann durch Satzung alles bestimmen. Wenn ihr etwas nicht passt wird die Satzung geändert.
Sicher kommt alles wie es kommen "soll".
Auch die PBeaKK dürfte ihre Verpflichtungen haben, das wird noch vom Bundesversicherungsamt argwöhnisch betrachtet. Das nach dem GKV-WSG Private Kassen aufnehmen müssen, die Selbsthilfeeinrichtungen nicht.
Übrigens sind aus dem angeblichen Aufnahmezwang in der PKV "Kleine Private Kassen"ausgenommen.
Beim Sozialamt war ich auch, Beamte dürfen jedoch keine Leistungen annehmen. Wurde mir gesagt.
Übrigens war ich selbst bei der ARGE abgeordnet und habe entsprechende SGB Schulungen erhalten.
In dem Sinne fröhliche substanzlose, Weiterdebatte. Ich klinke mich hier aus die/der TE beteiligt sich sicher aus gutem Grunde hier nicht mehr.

Gruetzi Burgi
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Torquemada »

[quote="burgwächter"]Beim Sozialamt war ich auch, Beamte dürfen jedoch keine Leistungen annehmen. Wurde mir gesagt.

/quote]

Spätestens mit dieser Aussage hast du wirklich Unrecht. Beamter hin oder her.............wenn du bedürdtig bist, gilt für dich auch das SGB II.................