Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

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cgrzenk
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Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

Beitrag von cgrzenk »

Hallo liebe Forenteilnehmer,

im letzten Schreiben meines Dienstherrn teilte er mit das wegen der " angestrebten" Zuruhesetzung zum 31.10.2012 meine Überstunden ausgezahlt werden. Auch das mein Urlaub gem. der EU Richtline in der Diskussion steht. Ich solle auch mitteilen ob die Urkunde mir zugesendet werden soll oder ob ich sie abhole.
Eine " Verfügung" " Hiermit werden sie ab dem....." habe ich noch nicht erhalten. Ich glaube nicht das sie bis morgen kommt.
Eine Anhörung hat bereits stattgefunden. Meine Frage nun:

Gilt die Zuruhesetzung erst ab dem Monatsende in dem die Verfügung zugestellt wurde( sofern eine solche vorgeschrieben ist) oder reicht die Anhörung aus. Meines Wissens müsste doch eine Verfügung mit Rechtsbehelf zugestellt werden.

Danke
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Bundesfreiwild
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Re: Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Nach BEamtenrecht tritt z.B. die Beförderung/Amtsübertragung eines Amtes, auch eine Zurruhesetzung MIT DER ZUSTELLUNG der Urkunde in Kraft.
Deshalb legt man auch höchsten Wert auf eine termingerechte, persönliche Zustellung, zum Beispiel bei einer Beförderung.
Wenn also die Zurruhesetzung z.B. zum Jahresende stattfinden sollte, würde man die auch persönlich übergeben, egal ob man zum Beamten nach Hause kommt oder der ins Dienstgebäude. Oder hilfsweise per Post-Zustellauftrag mit Unterschrift.
Und ja, es gibt eine schriftliche Zurruhesetzungsurkunde/-schreiben, in dem klipp und klar steht, dass man zu einem bestimmten Termin, aus Grund xy, zur Ruhe gesetzt wird.
burgwächter
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Re: Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

Beitrag von burgwächter »

Also bei einer Kollegin kam die Zuruhesetzungsurkunde per PZU mit Wirkung zum Monatsultimo.
Natürlich mit Rechtsbehelf usw.
Sie war grad, genehmigt im Urlaub und fand sie nach Rückkehr in der Post.
Bei den PNU werden Beförderungsurkunden auch per PZU zugestellt.
Bei der PZU wird seit Jahren nix mehr mit Unterschrift zugestellt, der Briefträger klingelt nicht mal mehr und legt in den Kasten ein.
Bekomme so drei bis fünf PZU die Woche, ja die lieben PNU scheinen zu viel Geld zu haben.

Grüetzi Burgi
Gerda Schwäbel
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Re: Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Nach BEamtenrecht tritt z.B. die Beförderung/Amtsübertragung eines Amtes, [...] MIT DER ZUSTELLUNG der Urkunde in Kraft.
Das stimmt nicht ganz: "Ab Aushändigung" gilt nur wenn nichts Anderes verfügt ist. Wenn ich will, kann ich heute schon Urkunden ausgeben, mit denen Kollegen mit Wirkung vom 1.01.2013 zum Amtsinspektor oder zur Amtsinspektorin ernannt werden.
Bundesfreiwild hat geschrieben:Nach BEamtenrecht tritt [...] eine Zurruhesetzung MIT DER ZUSTELLUNG der Urkunde in Kraft.
Das stimmt - jedenfalls für den Bundesbereich - überhaupt nicht!
§ 47 Abs. 4 Satz 1 BBG bestimmt für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit unmissverständlich und ausnahmslos:
Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Versetzung in den Ruhestand der Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben worden ist.
Die Versetzung erfolgt mit und durch eine Verfügung. Die Urkunde, die meistens gleichzeitig ausgehändigt wird hat überhaupt keine "Wirkung". Sie soll lediglich den Dank für die Tätigkeit ausdrücken und ist deshalb mit "Dankesurkunde" überschrieben.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
cgrzenk
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Re: Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

Beitrag von cgrzenk »

Ja okay. Ich habe weder Verfügung noch Urkunde bis heute erhalten. Das Landesamt hat mir aber bereits mitgeteilt, dass ich ab dem 1.11. Versorgungsbezüge bekomme. Muss ich dagegen Widerspruch einlegen, weil ich ja erst zu dem Monatsende pensioniert bin in dem mir die Verfügung ausgehämndigt wird.
Gerda Schwäbel
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Re: Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich würde beim Landesamt anrufen und fragen, aufgrund welcher Information man dort davon ausgeht, dass Sie bereits im Ruhestand seien.
(Vielleicht ist der Termin 1.11. ja ein Tippfehler.)
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
egyptwoman
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Re: Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

Beitrag von egyptwoman »

Du darfst nicht vergessen das Beamte ihre Bezüge immer einen Monat im voraus bekommen.
Den Erhalt der Verfügung und deine zur Ruhestandsetzungurkunde wird dir ja gegen Unterschrift ausgehändigt und auf dieser Verfügung steht ja dann das genaue Datum in dem du in Ruhestand gehst bzw. dich dein Dienstherr schickt, sie wird auch erst mich Aushändigung wirksam, denn woher solltest du denn sonst wissen, ab welchem Termin du genau im Ruhestand bist? Deshalb finde ich es merkwürdig das man sagt du bekommst seit 01.11. Versorgungsbezüge wenn du noch nicht mal die Verfügung darüber in den Händen hast. Würd auf jeden Fall Widerspruch einlegen und erstmal drauf bestehen das man dir die Verfügung und die Urkunde aushändigt (schön gegen Unterschrift wie es sein soll). Ich glaub auch nicht das es rechtens ist, dir diese Urkunde Rückwirkend auszuhändigen.
Ich frag mich wie deine Versorgungsstelle denn Bezüge auszahlen kann ohne eine Verfügung zu haben.

egyptwoman
cgrzenk
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Re: Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

Beitrag von cgrzenk »

Ja da wird jemand in der Behörde die Zustellung an mich versemmelt haben. Lege Widerspruch gegen das Schreiben vom LBV ein. Danke für die aufschlussreichen antworten
cgrzenk
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Re: Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

Beitrag von cgrzenk »

So Urkunde und Beschluss sind jetzt da allerdings erst Ruhestand ab 30.11.2012 und nicht 31.10.
egyptwoman
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Re: Ruhestand Dienstunfähigkeit Verfügung

Beitrag von egyptwoman »

Na denn kriegst deine Versorgungsbezüge auch erst ab dem Zeitpunkt.

egyptwoman
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