Pflicht zur Reha

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hwo1607
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Pflicht zur Reha

Beitrag von hwo1607 »

Hallo zusammen,

ich hatte einen Termin zur Feststellung meiner DDU beim Amstarzt. Ich bin seit 5 Monaten krank geschrieben wegen psychischer Probleme und Herzproblemen. Der Termin beim Amtsarzt war ein Fiasko. Er hat mich weder untersucht noch ist auf die Befunde der Ärzte eingegangen. Er hat sich weder vorgestellt, hat nur am Ende der Befragung einen Zettel für den behandelten Arzt übergeben mit dem Satz "der da unten bin ich"!!! Bei der Befragung , die Fragen im Sekundentakt, hat er mich so niedergemacht, wie ich nicht arbeiten gehen könnte und zu Hause rumhänge. Wenn ich mit dem Auto unterwegs gewesen wäre, wäre ich auf dem Nachhauseweg wahrscheinlich gegen die nächste Brücke gefahren!!! Er sagte, ich müsse jetzt ein Rehamaßnahme von 5 Wochen unternehmen. Als ich ihm sagte, Daß meine Probleme auch darauf zurückzuführen währen, daß ich oft länger von zuhause weg wäre, sagte er daß dann doch gut wäre wenn ich von zuhause weg wäre???? und er wüde das gleich für mich erledigen. Mein Arzt hat in seinem Gutachten geschrieben, daß es genau da zu Problemen kommt. Das hat den Amtsarzt nicht interessiert. Er hat jetzt zwar geschrieben, daß ich dienstunfähig bin, aber bei optimaler Betreuung innerhalb des nächsten halben jahres wieder dienstfähig sein könnte. Er möchte mich nach 3 Monaten wieder vorstellig haben. Muß ich jetzt zur Reha, obwohl laut Artzt keine Besserung zu erwarten ist ( Erher eine Verschlechterung). Der Arzt der mich unteruchte war ein Arzt der Allgemeinmedizin und der Sportmedizin und Betreuer eines Bundesligavereines!!!! kann er über meinen psychologischen Zustand entscheiden?
über Antworten und Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
hwo1607
egyptwoman
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von egyptwoman »

Leider traurige Realtiät bei den Amtsärzten, das die mit psychisch eh schon angeschlagenen so umgehen. Meiner hatte mir durch die Blume gesagt, das er mich für ne Simulatin hält: "Ich kann in Ihren Kopf halt nicht reinschauen, also muss ich das für gegeben nehmen was Sie mir sagen." So ähnlich sein Satz. Soweit ich weiß, entscheidet der Dienstherr ob du wirklich zu einer Therapie musst (ich denke das dich dein Dienstherr zum Amtsarzt geschickt hat). Der AA muss ein Gutachten erstellen und das an deinen Dienstherrn schicken, die letzte Entscheidung ob du zur Therapie musst trifft der Dienstherr, ich vermute aber mal aufgrund dessen was du über den AA geschrieben hast, das der Dienstherr der Therapie zustimmen wird. Auch wenn es nicht grad toll ist, mach die Therapie und die Ärzte dort werden schon feststellen ob du wieder Dienstfähig bist oder nicht oder du lässt auf eigenen Kosten (glaub nicht das der Dienstherr die übernimmt) ein psychiatrisches Gutachten machen, darüber kann auch ein Amtsarzt nicht hinwegsehen.
Ansonsten wünsch ich dir gute Besserung.
Ach ja du warst nicht zufällig bei einem AA in Augsburg oder? Weil solche Aussagen kommen mir von einem gewissen AA von dort sehr bekannt vor. Als ich das erste Mal dort vorstellig wurde, hat der mich so runderneuert, das ich hinterher heulend aus dem Sprechzimmer raus bin.

egyptwoman
schäferhund
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von schäferhund »

Hallo hwo1607 und egyptwoman,

ich bedauere, dass ihr beiden da so unschöne Erfahrungen mit dem AA gemacht habt. Da kann man "meinen" AA wohl schon als als wahren Engel bezeichnen.
Der junge Mediziner, der altersmäßig leicht mein Sohn sein könnte, stellte sich bei mir vor und entschuldigte sich fast schon dafür, dass er mich untersuchen müsse - er habe den Auftrag von meiner Diensstelle erhalten und tue nur seine Pflicht. Er gab sofort zu, dass er kein Facharzt für mein Leiden sei, aber schon Grundkenntnisse habe. Falls er nicht weiterkäme, würde er jedoch sofort Kontakt zu einem Fachkollegen aufnehmen. Mit den Attesten meiner Fachärzte setzte er sich ernsthaft auseinander und stellte viele Fragen. Trotzdem dauerte die erste Untersuchung nur ca. 30 - 40 Min.
Auch bei meinem zweiten AA-Besuch war der gleiche Arzt wieder mein Ansprechpartner, was mich natürlich freute :D .
Kurzum: Ein AA-Besuch, wie er überall so sein sollte. Die ganze Atmosphäre war geprägt von gegenseitiger Höflichkeit und Respekt. Einen so freundlichen AA könnte man sich doch glatt als künftigen Schwiegersohn vorstellen :lol:

Eine Reha wurde bei mir übrigens nicht empfohlen, war aber zumindest kurzzeitig im Gespräch. Auch sollte nicht übersehen werden, dass ich ein schon etwas älterer Beamter bin, in den man seitens des Dienstherrn offenbar auch nicht mehr so viel Zeit und Geld investieren möchte. Meine Heilungsaussichten sind aufgrund meines Alters ohnehin schlechter als bei noch jüngeren Menschen. Meine Amtsleitung war ohnehin froh, mich losgebracht zu haben. Stelle wird nicht mehr neu besetzt und der Steuerzahler spart durch die Frühpensionierung sogar noch viel Geld !

Wenn ihr beide vom AA so unfreundlich behandelt worden seid, könnte dies evtl. mit dem Anschreiben oder Telefonat des Dienstherrn an den Amtsarzt zusammenhängen. Es kommt da leider manchmal vor, dass man den AA irgendwie beeinflussen und in die für den Dienstherrn richtige Richtung lenken möchte. Nicht selten wird da gegen den Bediensteten sogar regelrecht gehetzt. :evil:


Gruß
Schäferhund
Torquemada
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von Torquemada »

Wir sind hier in der Abteilung "Telekom und Deutsche Post" !!!

Es wäre schon wichtig zu wissen, ob die Threadstarterin dort ist oder nicht.

Die Hinweise auf den "Dienstherren" sind natürlich in diesem Fall ein leichter Schert, weil es sich bei den o.a. Firmen um Institutionen handelt, die sich nicht wie eine "normale" Behörde" verhalten.

Wenn ich ein Landratsamtsbeamter bin und z.B. mit 53 Jahren eine schwere Depression bekomme, die NICHTS mit meinem Arbeitsumfeld zu tun hat, liegt eine ganz andere Situation vor. Hier dürfte ein normaler Wiedereingliederungsprozess ablaufen.

Wenn ich depressiv werde, WEIL meine Firma mit mir wie menschlicher Müll umgeht (Telekomjargon) nützt mir eine Therapie null und gar nichts, weil das Arbeitsumfeld der minderwertigen und weit entfernliegenden Arbeit bleibt.
schäferhund
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von schäferhund »

Torquemada hat geschrieben: Wenn ich ein Landratsamtsbeamter bin und z.B. mit 53 Jahren eine schwere Depression bekomme, die NICHTS mit meinem Arbeitsumfeld zu tun hat, liegt eine ganz andere Situation vor. Hier dürfte ein normaler Wiedereingliederungsprozess ablaufen.
Einspruch, Torquemada ! :wink:

Wie es bei den Koll. der Landratsämtern so abläuft weiß ich leider nicht und deshalb kann ich mich hierzu auch nicht weiter äußern.
Torquemada hat geschrieben:Wenn ich depressiv werde, WEIL meine Firma mit mir wie menschlicher Müll umgeht (Telekomjargon) nützt mir eine Therapie null und gar nichts, weil das Arbeitsumfeld der minderwertigen und weit entfernliegenden Arbeit bleibt.
Genau !! Von der Telekom / Deutsche Post hört man ja in dieser Hinsicht immer wieder Schauderhaftes. Aber: Andere Resorts ziehen offenbar hier nach, frei nach dem Motto "Von der Telekom/Post lernen, heißt siegen lernen" ! Oder ähnlich !?

Gruß
Schäferhund
hwo1607
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von hwo1607 »

Hallo zusammen, Ich bin bei der Deutschen Telekom seit 30 Jahren beschäftigt und 47 Jahre alt. Ich habe auch die Mitteilung der ärztlichen Beurteilung zur Untersuchung bekommen. Darin schreibt der AA, dass derzeit kein Restleistungsvermögen von wirtschaftlichem Wert am Arbeitsplatz vorliegt und auch kein Teilleistungsvermögen. Er schlägt darin eine Medikation und Psychotherapie vor (ich bin derzeit in Therapie in einer Klinik aber nicht Stationär sondern immer nur Stundenweise). Der AA wollte mich aber im Gespräch für 5 Wochen Stationär schicken. Desweiteren prognostiziert er bei optimalem Verlauf könne eine vollständigen dienstlichen Reintegration innerhalb des Beamtenrechtlichen Zeitraumes gerechnet werden.(laut Befunde und Prognose meiner Ärzte -FA für Psychatrie und Fa für Innere ist damit nicht zu rechnen - Der AA ist als Allgemeinarzt wahrscheinlich der Fachmann dafür) Wenn kein Wiedereingliederungsplan bis 1.12. vorliegt möchte er mich wieder mit Fachaztbefund sehen. Das heißt also werde ich ihn im Dezember wieder sehen :( Wie geht das jetzt weiter? bekomme ich von seitens der Telekom noch etwas geschrieben? Ich hatte in der ganzen Zeit bisher 2 Schreiben der Telekom erhalten. Das erste war für das Präventionsgespräch und das zweite die Einladung zum AA.

Hallo Egyptwoman es war nicht in Augsburg es gibt sowas auch in Hessen :wink:

Gruß hwo1607
seppel
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von seppel »

beim BAD-Arzt, bei dem hwo war, war ich wohl auch. Er wollte mich auch zur Reha schicken. Da nach 3 Monaten bei der Wiedervorstellung meine Krankheit sich drastisch verschlimmert hatte, hat er sich dann für die DDU ausgesprochen. In dieselbe kam ich dann 5 Wochen später.
hwo1607
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von hwo1607 »

Hallo Seppel ,

warst du zufällig in DA beim AA? Und hat dieser einige sportliche Trophäen in seinem Büro stehen? :wink:

Gruß hwo1607
Kater-Mikesch
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,

also wenn der Amtsarzt Drohungen losläßt, würde ich erst einmal mit meinem Dienstherr sprechen.
Ggf. ist auch ein Gang zum Anwalt besser - dieser kann sich dann mit dem Dienstherr in Verbindung setzen und den Fall
der Telekom mitteilen...hier steht übrigens eine Bedrohung/Nötigung im Raum...

Ich gehe davon aus, wenn der Anwalt dies dem Dienstherr mitteilt, sofort der Amtsarzt gewechselt wird...das habe ich
schon des öfteren von Kollegen/Innen mitgekommen.
Es gibt halt Ärzte, die meinen man könnten einem mit Druck wieder zum arbeiten bringen...

Wenn du psychische Probleme hast, würde ich ggf. mal eine Tagesklinik ins Auge fassen. Dort gehst du morgens hin und
kannst nachmittags nach Hause. Nach Absprache mit den Ärtzen dort, kannst du ggf. auch nur vormittag - oder zu bestimmten
Zeiten dort sein - das kann man alles in einem Eingangsgespräch klären - familiäres wird in der Regel berücksichtigt...

Eigeninitiative sieht immer gut aus - und wenn du in der Lage sein solltest noch alles selber in Gang zu bringen, ist das besser
als wenn du nachher in eine Klinik mit stationärer Behandlung muss, die dann auch was weiter weg ist...

Sollte der Arzt nochmals Druck machen und Drohungen aussprechen, würde ich ggf. auch eine Anzeige in Betracht ziehen.
Wenn man den Namen bzw. die Stadt kennt, wo dieser Arzt arbeitet - meistens ist das ja entweder ein Arzt vom BAD oder vom
Landkreis, dann ist dieser leicht zu verifizieren und dann melden sich auch andere, die Gleiches durchgemacht haben...
Bei einer Anzeige kommen so leicht auch Zeugen auf, die dann Gleiches bezeugen können...
Kater-Mikesch
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Mitsumo,

welchen Arzt meinst Du denn - ich denke wir sprechen hier vom Amtsarzt, da dies im ersten Beitrag auch so beschrieben wurden (AA).

Nur ist es leider so, dass manche Ärzt übers Ziel hinausschießen - ggf. hilft da die Mitnahme einer Vertrauensperson. Dann halten sich
die Ärzt nämlich zurück mit abstrusen Behauptungen - es gibt ja Zeugen für den Blödsinn die die da verzapften...
hwo1607
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von hwo1607 »

Hallo Mitsumo,

Ich dachte der Arzt beim BAD wäre der AA, weil er den Auftrag hätte meine DDU festzustellen. Worin liegt denn der Unterschied? Und wie ist den der weitere Ablauf in solchen Fällen.

@ Kater Mikesch - Der Psychologe der mich betreut ist Leiter dieser Tagesklink. Bis jetzt habe ich mich auf alles eingelassen was der mich behandelnte Arzt vorgeschlagen hat. Ich denke das er ja auch weiß was das beste für mich ist - und nicht der BAD Arzt. Habe ja auch Regelmäßig Sitzungen in der Klinik.

Gruß hwo1607
egyptwoman
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von egyptwoman »

Kommt es mir nur so vor und ist es anderen auch schon aufgefallen: Man soll zum Amtsarzt der ja eigentlich nur die DU oder nicht feststellen soll, stattdessen wird man bei diesen Ärzten noch kränker als man eh schon ist, weil sehr viele dieser "Zeitgenossen" nichts besseres zu tun haben als Leute die eh schon angescchlagen sind noch kränker zu machen und unter druck zu setzen, so das viele Angst um ihre Zukunft haben, Angst haben dann kein Geld mehr zu bekommen oder was mir auch schon gesagt wurde, wenn man nicht macht was von einem verlangt wird, egal wie sinnvoll oder nicht das ist, das man auch ein Dienstaufsichtsverfahren bekommen kann. Es wird bei diesen Ärzten sehr oft nur mit Gesetzesvorlagen und Vorschriften argumentiert, ohne auf den gesundheitlichen Zustand des einzelnen Rücksicht zu nehmen.
Man hat wirklich das Gefühl das diese Ärzte meinen das man nur keinen Bock mehr zum arbeiten hat und deshalb grad die psychischen Probleme vorschiebt, abeer ganz ehrlich wer von uns macht den das wirklich und verzichtet grad bei den Lebenshaltungskosten in Dtl freiwillig auf hunderte von Euro? Ich glaub mal keiner.

egyptwoman
bahnbiajotta
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von bahnbiajotta »

Also als erstes würde ich mich schriftlich über das Verhalten des AA´s beschweren.

Explezit würde ich nachfragen ob der AA ein Arzt für Allgemeinmedizin ist oder Fachmann für die Psysche.
Du hast immer ein Anrecht von einem Fachartzt untersuct zu werden. Nur der kann wirklich beurteilen.
Kater-Mikesch
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Re: Pflicht zur Reha

Beitrag von Kater-Mikesch »

Es gibt einige Ärzte des BAD, die meinen Sie stehen über dem Gesetz - man muss sich halt gegen diese Dummschwätzer
einfach zur Wehr setzen und zur Not einen Anwalt einschalten.
Gleichzeitig die Telekom informieren, dass dieser Arzt nicht mehr besucht wird und unter Androhung eines Rechtsanwaltes
dieses notfalls durchsetzen wirde - dann geht ein Wechsel des Arztes sehr schnell...