Bin neu hier und freue mich, dass es ein derartiges Forum gibt. Habe auch schon einiges hier erfahren können, will mich aber mit o. g. Inhalt an euch wenden, da ich hierzu nichts Konktretes finden konnte. Hier der Inhalt:
Nach Neustrukturierung eines Landesbetriebes zum Zwecke der Personaleinsparung nach dem Prinzip aus Drei mach Eins plus KV-Pool (keine Verwendung in "alter" Struktur) erfolgte eine Dienststellenzusammenlegung nach der Formel aus 3 mach 1. Arbeitsaufgabenseitig erfolgte zwar eine minimale Reduktion im unter 10% Bereich der Aufgabenfelder am Zuständigkeitsspekrum (Qualtität und Zeit) zu den alten Dienststellen, aber gleichzeitig wurden diese durch die Zuständigkeitsbereichserweiterung (Aufgabengebiet in der Fläche) um den Faktor 3 vergrößert. Die Dienststellenzuweisung erfolgte im Zuordnungsverfahren mit Anhörung (Anfang diesen Jahres) und ist nach wie vor vorläufig. Mit hin gibt es mehrere Hundert Widerspruchsverfahren bei gerade einmal 1500 Gesamtstellen.
Auch hält sich der Dienstherr über Bandbreitenbewertung i. d. R. die geringerwertige Stelleneinstufung als mögliche (wenn auch nicht offiziell ausgesprochene) Variante im noch immer nicht abgeschlossenen Zuordnungsverfahren vor.
Frage:
Welche Gründe sind stichhaltig eine de facto Verdreifachung der Aufgabenquantität innerhalb der neuzugewiesenen Dienstposten abzulehnen, z. B. mit Verweis auf die bisherigen Dienststellen (auch Vollzeitstellen i. d. R. mit Aufstiegsoption), bzw. die Zuordnung anzufechten (Widerspruch ohne Ergebnis bereits erfolgt)?
Wie ist dieses Verfahren zu beurteilen (Abordnung, Versetzung oder Zuweisung)?
Welche Fristen gelten für den Klageweg?
Grüße Jens
PS. Da ich nicht so oft online bin (weil Dienstposten mal 3...) auch wenn mir und Kollegen diese Thematik unter den Nägeln brennt, schaut bitte öfter mal rein und gebt Antwort...
Stellenzusammenlegung Zuordnung
Moderator: Moderatoren
Re: Stellenzusammenlegung Zuordnung
Möchte nochmals nachfragen, wie die Forenmitglieder diese Thematik sehen. Das Zusammenlegen von Aufgabenbereichen dürfte doch im Zuge von Stelleneinsparungsvorhaben von allgemeinem Interesse sein und hier einige bereits durchlaufen haben.
Also hier die Bitte um eure Sichtweise.
Grüße Jens
Also hier die Bitte um eure Sichtweise.
Grüße Jens
Re: Stellenzusammenlegung Zuordnung
Der Dienstherr macht hier von seinem Direktionsrecht Gebrauch. Eine Ablehnung der Aufgaben wird dich nicht weiterbringen. Eigentlich müsste hier die Personalvertretung beim Dienstherrn neue Funktionsbeschreibungen einfordern.