Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
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Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Hallo miteinander,
kann jemand über Probleme bei der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim Bundeseisenbahnvermögen berichten? Ich bin Ruhestandsbeamter wegen Dienstunfähigkeit. Meine Ärzte sagen jezt, ich kann arbeiten gehen und ich möchte dies auch.
Liebe Grüße
kann jemand über Probleme bei der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim Bundeseisenbahnvermögen berichten? Ich bin Ruhestandsbeamter wegen Dienstunfähigkeit. Meine Ärzte sagen jezt, ich kann arbeiten gehen und ich möchte dies auch.
Liebe Grüße
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Hallo Davechristian,
beim BEV einen Antrag (formlos) auf die Wideraufnahme des Dienstes stellen, entsprechende Gutachten der behandelnden Ärzte beifügen.
Anschließend gibts einen Termin beim Bahnarzt, dann abwarten was passiert.
beim BEV einen Antrag (formlos) auf die Wideraufnahme des Dienstes stellen, entsprechende Gutachten der behandelnden Ärzte beifügen.
Anschließend gibts einen Termin beim Bahnarzt, dann abwarten was passiert.
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Hallo Roland64,
Danke für die schnelle Antwort. Ich will wissen, ob die mauern. Entsprechende Arztberichte will ich dem Bahnarzt selber bringen. oder ist es besser, die gleich Vorzulegen?
Liebe Grüße
Danke für die schnelle Antwort. Ich will wissen, ob die mauern. Entsprechende Arztberichte will ich dem Bahnarzt selber bringen. oder ist es besser, die gleich Vorzulegen?
Liebe Grüße
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Hallo Davechristian,
ob dass BEV mauert, kann ich dir nicht sagen. Es kommt auch darauf an, was du vorher bei der Bahn gearbeitet hast. Vielleicht will dich dein "Erstarbeitgeber" (,Regio,Netze, Schenker,Fernverkehr usw.) garnicht wieder zurück.
Ich zum Beispiel bin voll dienstfähig, aber nicht 100% betriebsdiensttauglich, bedeutet als technischer Beamter bei Schenker (Wagenmeister) brauch ich mich garnicht bewerben.
Also es ist bei uns eben ein Unterschied, ob du Dienstfähig bist, aber nicht Schicht- und betriebsdiensttauglich. Informier dich bei den Personalräten oder vielleicht beim Betriebsrat deiner Arbeitsstelle(wenn es die noch gibt).
Gruß Eisenbahner
ob dass BEV mauert, kann ich dir nicht sagen. Es kommt auch darauf an, was du vorher bei der Bahn gearbeitet hast. Vielleicht will dich dein "Erstarbeitgeber" (,Regio,Netze, Schenker,Fernverkehr usw.) garnicht wieder zurück.
Ich zum Beispiel bin voll dienstfähig, aber nicht 100% betriebsdiensttauglich, bedeutet als technischer Beamter bei Schenker (Wagenmeister) brauch ich mich garnicht bewerben.
Also es ist bei uns eben ein Unterschied, ob du Dienstfähig bist, aber nicht Schicht- und betriebsdiensttauglich. Informier dich bei den Personalräten oder vielleicht beim Betriebsrat deiner Arbeitsstelle(wenn es die noch gibt).
Gruß Eisenbahner
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Personalrat bzw. Betriebsrat bringen Dich nicht weiter, was sollen die Dir sagen?
Letztendlich muss das BEV als zuständiger Dienstherr Deinen Antrag bearbeiten. Als erstes wird wohl eine Untersuchung beim Bahnarzt veranlasst, der die vorgelegten Atteste bestätigt -oder auch nicht-.
Dann kommt es darauf an, ob eine einigermaßen passende Stelle bzw. ein Dienstposten frei ist.
Dies ist allerdings das Problem des Dienstherrn und nicht Deins.
Negativ könnte auch bewertet werden, wenn man nur eingeschränkt tauglich ist, bsplw. Nachtdienstuntauglich etc.
Letztendlich muss das BEV als zuständiger Dienstherr Deinen Antrag bearbeiten. Als erstes wird wohl eine Untersuchung beim Bahnarzt veranlasst, der die vorgelegten Atteste bestätigt -oder auch nicht-.
Dann kommt es darauf an, ob eine einigermaßen passende Stelle bzw. ein Dienstposten frei ist.
Dies ist allerdings das Problem des Dienstherrn und nicht Deins.
Negativ könnte auch bewertet werden, wenn man nur eingeschränkt tauglich ist, bsplw. Nachtdienstuntauglich etc.
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
[quote="Roland64"]
Dann kommt es darauf an, ob eine einigermaßen passende Stelle bzw. ein Dienstposten frei ist.
Dies ist allerdings das Problem des Dienstherrn und nicht Deins.
Negativ könnte auch bewertet werden, wenn man nur eingeschränkt tauglich ist, bsplw. Nachtdienstuntauglich etc.[/quote]
Ich meine: Was sind zwingende dienstliche Gründe? Das ist sehr dehnbar.
Ich war im nichttechnischen Dienst, ich kann in dem Bereich gesundheitlich alles, außer rangieren.
Dann kommt es darauf an, ob eine einigermaßen passende Stelle bzw. ein Dienstposten frei ist.
Dies ist allerdings das Problem des Dienstherrn und nicht Deins.
Negativ könnte auch bewertet werden, wenn man nur eingeschränkt tauglich ist, bsplw. Nachtdienstuntauglich etc.[/quote]
Ich meine: Was sind zwingende dienstliche Gründe? Das ist sehr dehnbar.
Ich war im nichttechnischen Dienst, ich kann in dem Bereich gesundheitlich alles, außer rangieren.
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Stell Deinen Antrag und warte ab.
Ein bekannter Bedarf an Beamten besteht meines Wissens im Moment nur bei den KVB-Bezirksleitungen. Da ist im Wochenbericht der ein- oder andere Dp. mit M8 bzw. M9 ausgeschrieben.
Die Frage ist natürlich wo Du wohnst und ob dies für Dich fahrtechnisch erreichbar wäre.
Ein bekannter Bedarf an Beamten besteht meines Wissens im Moment nur bei den KVB-Bezirksleitungen. Da ist im Wochenbericht der ein- oder andere Dp. mit M8 bzw. M9 ausgeschrieben.
Die Frage ist natürlich wo Du wohnst und ob dies für Dich fahrtechnisch erreichbar wäre.
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Ich wohne im Saarland. Karlsruhe wäre für mich kein Problem.
Danke für den Hinweis.
Danke für den Hinweis.
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Stell einen Antrag auf Reaktivierung beim BEV mit dem Grund, dass du wieder dienstfähig bist.
Wenn nötig, kannst du mitteilen, dass die Gutachten bestätigen.
Dann wird dich der Dienstherr zur Untersuchung schicken und dort erst würde ich ärtzliche Unterlagen vorbringen.
Meines Wissens sind Einschränkungen kein Grund zur Verweigerung der Reaktivierung.
Wenn das Gutachten der zuständigen Arztes vorliegt, wird der Dienstherr eine Entscheidung treffen:
a.) Du bist dienstfähig und dann sucht der Dienstherr dir eine geeignete Stelle
b.) Du bist lt. Dienstherr nicht dienstfähig, dann kannst du mit anwaltlicher Unterstützung dagegen vorgehen
c.) Du bist Dienstfähig und der Dientherr sagt, dass keine Stelle für dich frei ist, wiederum zum Anwalt und das
Ganze erst einmal anwaltlich und dann notfalls gerichtlich klären lassen.
Dabei stehen die Chancen sehr gut, denn es ist nicht dein Problem, dass keine Planstelle frei ist...
Das Beste ist, dies mit einer Rechtschutzversicherung anzugehen. Oder eine neue abschließen und nach der Wartezeit
den Antrag auf Reaktivierung stellen...
Wenn nötig, kannst du mitteilen, dass die Gutachten bestätigen.
Dann wird dich der Dienstherr zur Untersuchung schicken und dort erst würde ich ärtzliche Unterlagen vorbringen.
Meines Wissens sind Einschränkungen kein Grund zur Verweigerung der Reaktivierung.
Wenn das Gutachten der zuständigen Arztes vorliegt, wird der Dienstherr eine Entscheidung treffen:
a.) Du bist dienstfähig und dann sucht der Dienstherr dir eine geeignete Stelle
b.) Du bist lt. Dienstherr nicht dienstfähig, dann kannst du mit anwaltlicher Unterstützung dagegen vorgehen
c.) Du bist Dienstfähig und der Dientherr sagt, dass keine Stelle für dich frei ist, wiederum zum Anwalt und das
Ganze erst einmal anwaltlich und dann notfalls gerichtlich klären lassen.
Dabei stehen die Chancen sehr gut, denn es ist nicht dein Problem, dass keine Planstelle frei ist...
Das Beste ist, dies mit einer Rechtschutzversicherung anzugehen. Oder eine neue abschließen und nach der Wartezeit
den Antrag auf Reaktivierung stellen...
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Ich Danke Euch allen,
ich wollte nur wissen, ob die Fälle von b) und c) hier bekannt sind. Ich habe eine rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Liebe Grüße
ich wollte nur wissen, ob die Fälle von b) und c) hier bekannt sind. Ich habe eine rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Liebe Grüße
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Was ist, wenn der Bahnarzt mich nicht für Dienstfähig hält, die Fachärzte (z.B. Orthopäde) aber schon.
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Entscheidend ist, was dein Dienstherr sagt...
Aber wenn dich dein Dienstherr nicht mehr haben will, wird er sich auf die Untersuchung des Bahnarztes stützen und
diese dann ablehnen...
Dann musst du klagen...du kannst aber davon ausgehen, dass wenn ein Facharzt eine günstige Prognose stellt, dann
wird sich das Gericht daran halten oder ggf. einen Dritten beauftragen - dann wird ein neutraler Gutachter mit Fachkenntnissen
sicherlich zum gleichen Ergebnis kommen wie dein Facharzt...
Erst einmal jetzt abwarten, was die Untersuchung beim Bahnarzt ergibt - wenn dieser Zweifel hat, muss er sie ja nachhaltig
darlegen und begründen...wenn diese Untersuchung negativ ausfällt, dann musst du mal zum Anwalt gehen...
Mit RS-Versicherung ist das natürlich immer besser...wenn du keine hast, schließ eine ab und warte mit dem Antrag auf
Wiederherstellung bis die Wartezeit bei der Versicherun abgelaufen ist...
Viel Erfolg
Aber wenn dich dein Dienstherr nicht mehr haben will, wird er sich auf die Untersuchung des Bahnarztes stützen und
diese dann ablehnen...
Dann musst du klagen...du kannst aber davon ausgehen, dass wenn ein Facharzt eine günstige Prognose stellt, dann
wird sich das Gericht daran halten oder ggf. einen Dritten beauftragen - dann wird ein neutraler Gutachter mit Fachkenntnissen
sicherlich zum gleichen Ergebnis kommen wie dein Facharzt...
Erst einmal jetzt abwarten, was die Untersuchung beim Bahnarzt ergibt - wenn dieser Zweifel hat, muss er sie ja nachhaltig
darlegen und begründen...wenn diese Untersuchung negativ ausfällt, dann musst du mal zum Anwalt gehen...
Mit RS-Versicherung ist das natürlich immer besser...wenn du keine hast, schließ eine ab und warte mit dem Antrag auf
Wiederherstellung bis die Wartezeit bei der Versicherun abgelaufen ist...
Viel Erfolg
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
Hallo,
Bahnarzt sagt für Bürotätigkeiten bin ich gesund, für den Betriebsdienst nicht.
Bahnarzt sagt für Bürotätigkeiten bin ich gesund, für den Betriebsdienst nicht.
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
dann stell einen Antrag auf Reaktivierung - der Dienstherr wird dann anhand des Gutachtens
eine Entscheidung treffen - wenn du nicht reaktivierst werden sollst, musst du dich mit
einem Anwalt in Verbindung setzen...
eine Entscheidung treffen - wenn du nicht reaktivierst werden sollst, musst du dich mit
einem Anwalt in Verbindung setzen...
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Re: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beim BEV
der Antrag auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit ist gestellt. Jetzt heißt es abwarten.