Nach Ruhestandsversetzung nochmal Ausbildung möglich ?

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Fette Henne
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Nach Ruhestandsversetzung nochmal Ausbildung möglich ?

Beitrag von Fette Henne »

Da ich mich gerade ernsthaft mit meiner beruflichen und wirtschaftlichen Zukunft auseinander setze , kam mir der Gedanke, nochmal eine Ausbildung in meinem eigentlichen Wunschberuf ( Gärtner ) zu beginnen .
Aber das ist jetzt die Gretchenfrage, ob ich das nach der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand machen darf ( ... auf der anderen Seite, könnte ich auch ungelernt als Gärtner nebenher arbeiten ... ) nur mit einer Ausbildung sind zum Einen später die Chancen höher, eine Anstellung, auch Teilzeit , zu finden und zum Anderen hätte ich die Ausbildungsvergütung als kleines monatliches Zusatzeinkommen zur Verfügung.

Hat jemand eine Idee, ob und wenn ja wo das geregelt sein könnte ?
Fette Henne
Beiträge: 40
Registriert: 30. Aug 2012, 18:25
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Re: Nach Ruhestandsversetzung nochmal Ausbildung möglich ?

Beitrag von Fette Henne »

Ok ... Begrifflichkeiten ...

Das mit dem Hinzuverdienst ist/war klar ; anders ausgedrückt:

Widersprechen sich Versetzung wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand und Ausbildung in einem anderen Berufsfeld ; d.h. geht der Dienstherr von einer Gesundung / Möglichkeit der Reaktivierung seinerseits aus, da eine Ausbildungs-/Berufstätigkeit ausgeübt wird .
Kurze Sachlage : wegen jahrelangen Mobbings habe ich u.a. massive psychische Probleme , die sich nach ärztlicher Meinung weiter verschlimmern werden, wenn ich in den öffentlichen Dienst zurückkehre.
Bei der Ausübung einer Tätigkeit in meinem schon immer da gewesenen Wunschberuf des Gärtners ( ich bin tatsächlich männlich *gg ) sehen jedoch mein Arzt und ich die Chance, wieder stabil zu werden .
cgrzenk
Beiträge: 71
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Re: Nach Ruhestandsversetzung nochmal Ausbildung möglich ?

Beitrag von cgrzenk »

Also eine Ausbildung ist natürlich in jedem Fall eine vom Dienstherrn zu genehmigende Tätigkeit. Ich denke nicht ,dass
da soviel Vergütung anfällt, dass die Penson gekürtzt wird. Ja das wird doch deinen Dienstherrn freuen. Dann kann er
dich ja danach wieder reaktivieren. Nein das wird er nicht machen weil du dann in deinem alten Beruf ruckzuck wieder
krank wird.
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