Dienstherrenwechsel

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ahora-mismo
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Dienstherrenwechsel

Beitrag von ahora-mismo »

hallo.

beamten auf probe möchte vom dienstherren -freistaat bayern- zu einem kommunalen dienstherren zum beamten auf widerruf wechseln.

er beantragt seine entlassung zum 30.09.2012. die ernennung zum beamten auf widerruf erfolgt zum 01.10.2012.

wie sieht es mit der pension aus? verliert der beamte dadurch seinen ursprünglichen pensionsanspruch?
egyptwoman
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Re: Dienstherrenwechsel

Beitrag von egyptwoman »

Also wenn man entlassen wird oder selbst um entlassung bittet, heißt das dann das man in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird. Der Pensionsanspruch beginnt bei deinem neuen Dienstherrn dann mit dem Tag der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Es wird behandelt wie eine Neueinstellung. Deine alten Pensionsansprüche verlierst du dann dabei weil du ja entlassen wirst und somit wie schon geschrieben in der gesetzlichen Rentenversicherung zum geringsten Satz nachversichert wirst, besser wäre es sich zum neuen Dienstherrn abordnen zu lassen.

egyptwoman
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