nach Durchstöbern der vorliegenden Threads bin ich doch mal so mutig und erstelle ein neues Thema. Denn so richtig weiterbringen konnte mich das Lesen nicht.
Auch wenn ich hier einen ganzen Roman schreiben könnte und müsste, mache ich es mal kurz und erstmal knackig. Also, ich war von April bis August 2011 DU erkrankt. Haupsächliche Probleme damals: orthopädisch (HWS). Der AA hielt mich dann jedoch für dienstfähig und schickte mich wieder zurück in den Dienst. Das hielt ich 1 Woche aus und brach mehr oder minder mental total zusammen. Suchte meinen Hausarzt und natürlich einen Therapeut auf. Mein Dienstherr beglückte mich daraufhin mit einem Schreiben tituliert "Fernbleiben vom Dienst". Die Meinung privater Ärzte würde nicht zählen, nur das was der AA sagt, denn er ist dem Beamten und Dienstherrn gleichermaßen fern.
Schön und gut, beim nächsten Termin des Gesundheitsamtes stellte (natürlich!) auch der AA fest, dass bei mir eine psychische Erkrankung vorliegt. Die begonnene Therapie führe und führte ich weiter. Ziemlich genau 6 Monate später war ich wieder beim AA....und sie stellte mich vor die Wahl "Ruhestand oder schrittweise Wiedereingliederung". In letzterer befinde ich mich derweil seit Mai 2012. Geplant war ein Ende zum September 2012.
Im Gutachten des AA wurden Vorschläge gemacht, wie der Dienstherr meine Dienstfähigkeit unterstützen sollte. Ich könnte das jetzt konkretisieren, mache das aber mal bewußt nicht. Am ersten Tag der Wiedereingliederung bekam ich allerdings zu hören: "Das wird es nicht geben...". Seitdem versuche ich via BEM und mit Hilfe des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung die auch vom AA vorgeschlagenen Erleichterungen zu bekommen. Doch ich stoße nur auf eine Mauer und kategorisches Nein. "Beweisen Sie erstmal Ihre Dienstfähigkeit, bevor ich darüber entscheiden kann, Ihnen diese Erleichterungen zu geben"....sowas und noch ähnlichere Schmankerl durfte ich mir anhören.
Zur Info noch: der Antrag auf Schwerbehinderung wurde erstmal mit 40% beantwortet (WS läuft) und ein Antrag auf Gleichstellung ist erfolgt.
Diese Woche muss ich nochmal zum AA, weil der geplante Umstieg von 4 auf 6 Arbeitsstunden nicht möglich war (u.a. wegen dem dauerhaften Störfeuer meiner Behörde). Der AA soll nun nochmals (zum vierten Male) meine Dienstfähigkeit kontrollieren und konkreter auf die Erleichterungen eingehen.
Meine Frage nun: kann der Dienstherr den AA so lange anschreiben, bis ihm das passt, was der AA von sich gibt? Denn mir schrieb man ja: Der AA ist unparteiisch und hat Recht! Doch die Erleichterungen, die der AA vorschlug verweigert man mir trotzdem. Man sagt unter anderem: die gibt es erst, wenn Deine Dienstfähigkeit bewiesen ist. Und dann nur vielleicht!
Können die mich einfach am langen Arm verhungern lassen? Das Pseudo-Argument mit der Dienstfähigkeit ist ja so, als ob ein Arzt von einem Menschen mit gebrochenem Bein verlangen würde: beweisen sie erst mal ein paar Monate, dass sie gehen können, bevor ich ihnen einen Gips verpasse!
Ich bin mit meinem Latein schon fast am Ende. Hat jemand ein wenig Input für mich? Und wie gesagt: das war die Kurzfassung

Grüsse
WeyHuhn