Beurteilung
Moderator: Moderatoren
- leonsucher
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Re: Beurteilung
Ansonsten gibt es ***Rechtsanwälte, MOD*** einige Anregungen, wie man sich gegen Beurteilungen wehren kann.
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
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Re: Beurteilung
Das ist gut gemeint, hier aber völlig fehl am Platz. Das Einzige, das landgraf-k hilft, ist ein deutlicher Hinweis, dass er sich auf dem Holzweg befindet. Er braucht keine Beurteilung, sondern ein Dienstzeugnis!leonsucher hat geschrieben:Ansonsten gibt es HIER einige Anregungen, wie man sich gegen Beurteilungen wehren kann.
Und bevor er sich noch weiter verrennt, sollte er sich bei seinem Dienstherrn für den bisherigen Blödsinn entschuldigen und um schnellstmögliche Übersendung eines Dienstzeugnisses bitten (die Frist im Bewerbungsverfahren wird ja wohl bald enden).
Würde er eine bessere Beurteilung bekommen (obwohl aktuell gar kein Anlass für eine Beurteilung besteht) würde genau das eintreten, was "man ihm gesagt" und er mit den Worten "was für ein Unsinn" abgetan hat.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Re: Beurteilung
Dazu möchte ich nur noch etwas anderes sagen:
Wenn man auf einen A7 bereits befördert worden ist, hat man in der Zeit seiner Dienstposten-ÜBERTRAGUNG bis zur Beförderung seine Bewährung für den Posten schon abgeleistet, sonst hätte man die Beförderung gar nicht bekommen müssen.
Ein Dienstzeugnis ist nach außen gerichtet und beeinflusst deshalb gar nicht in den internen Beurteilungs- und Beförderungsprozess, der sich auf die Beurteilung stützt.
Da könnten also Jubelhymnen drin stehen, ohne dass man intern deswegen Vorrang bei der nächsten Beförderung haben könnte.
Wenn man auf einen A7 bereits befördert worden ist, hat man in der Zeit seiner Dienstposten-ÜBERTRAGUNG bis zur Beförderung seine Bewährung für den Posten schon abgeleistet, sonst hätte man die Beförderung gar nicht bekommen müssen.
Ein Dienstzeugnis ist nach außen gerichtet und beeinflusst deshalb gar nicht in den internen Beurteilungs- und Beförderungsprozess, der sich auf die Beurteilung stützt.
Da könnten also Jubelhymnen drin stehen, ohne dass man intern deswegen Vorrang bei der nächsten Beförderung haben könnte.