Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspflicht
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Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspflicht
Lage:
- ich selbst bin Beamter im vorzeitigen Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen
- unser Sohn war in seiner Schulzeit beihilfeberechtigt
- er hat eine dreijährige Ausbildung gemacht und war zu der Zeit bei der Knappschaft gesetzlich versichert
- ab dem 01.09.2011 studiert er und wir haben ihn von der Krankenversicherungspflicht bei der Knappschaft befreien lassen, um ihn wieder in die Beihilfe/PKV zu bekommen
- nun habe ich rückwirkend zum 01.07.2011 nach dem BVG eine Anerkennung des Grades der Schädigung von 50 erhalten und somit sind auch meine Frau und unser Sohn über mich mit krankenversichert
- da wir ihn aber haben befreien lassen ist das ein Ausschließungsgrund für die o.a. Übernahme
Wie können wir die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wieder rückgängig machen, ohne bis aufs Ende des Studiums warten zu müssen?
Ich denke, irgend jemand kann mir da mit einem Tipp helfen
Danke
- ich selbst bin Beamter im vorzeitigen Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen
- unser Sohn war in seiner Schulzeit beihilfeberechtigt
- er hat eine dreijährige Ausbildung gemacht und war zu der Zeit bei der Knappschaft gesetzlich versichert
- ab dem 01.09.2011 studiert er und wir haben ihn von der Krankenversicherungspflicht bei der Knappschaft befreien lassen, um ihn wieder in die Beihilfe/PKV zu bekommen
- nun habe ich rückwirkend zum 01.07.2011 nach dem BVG eine Anerkennung des Grades der Schädigung von 50 erhalten und somit sind auch meine Frau und unser Sohn über mich mit krankenversichert
- da wir ihn aber haben befreien lassen ist das ein Ausschließungsgrund für die o.a. Übernahme
Wie können wir die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wieder rückgängig machen, ohne bis aufs Ende des Studiums warten zu müssen?
Ich denke, irgend jemand kann mir da mit einem Tipp helfen
Danke
Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Hallo Grummel,
Für Deinen Sohn hast Du doch nur eine Befreiung von der studentischen GKV-Versicherung vorliegen.
Dies bedeutet doch nicht, dass Dein Sohn nicht ebenfalls über den Versorgungsträger abgesichert sein kann.
In welcher Form eine PKV (Voll-Krankenversicherung oder Zusatz-Krankenversicherung) vorliegen solltest Du beim Versicherer klären.
Gruß vom Steinbock
ich vermute einmal, dass es hier um einen Dienstunfall geht und Du daher über den Versorgungsträger zu 100 % abgesichert bist, ebenfalls Deine Familie.grummel2005 hat geschrieben:Lage:
- ich selbst bin Beamter im vorzeitigen Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen
- unser Sohn war in seiner Schulzeit beihilfeberechtigt
- er hat eine dreijährige Ausbildung gemacht und war zu der Zeit bei der Knappschaft gesetzlich versichert
- ab dem 01.09.2011 studiert er und wir haben ihn von der Krankenversicherungspflicht bei der Knappschaft befreien lassen, um ihn wieder in die Beihilfe/PKV zu bekommen
- nun habe ich rückwirkend zum 01.07.2011 nach dem BVG eine Anerkennung des Grades der Schädigung von 50 erhalten und somit sind auch meine Frau und unser Sohn über mich mit krankenversichert
Für Deinen Sohn hast Du doch nur eine Befreiung von der studentischen GKV-Versicherung vorliegen.
Dies bedeutet doch nicht, dass Dein Sohn nicht ebenfalls über den Versorgungsträger abgesichert sein kann.
In welcher Form eine PKV (Voll-Krankenversicherung oder Zusatz-Krankenversicherung) vorliegen solltest Du beim Versicherer klären.
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, würde dir allerdings auch nicht weiterhelfen. Denn dann müsste er Beiträge in die GKV zahlen.- da wir ihn aber haben befreien lassen ist das ein Ausschließungsgrund für die o.a. Übernahme
Wie können wir die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wieder rückgängig machen, ohne bis aufs Ende des Studiums warten zu müssen?
Ich denke, irgend jemand kann mir da mit einem Tipp helfen
Danke
Gruß vom Steinbock
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Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Treffer - genau so ist es - Dienstunfall damals bei der Bundeswehr - nun KommunalbeamterSteinbock hat geschrieben: ich vermute einmal, dass es hier um einen Dienstunfall geht und Du daher über den Versorgungsträger zu 100 % abgesichert bist, ebenfalls Deine Familie.
Die Versorgungsträger (Knappschaft, AOK und Landschaftsverband Rheinland) sagen alle, dass er nicht mehr abgesichert werden kann, da er sich hat befreien lassen.Steinbock hat geschrieben: Für Deinen Sohn hast Du doch nur eine Befreiung von der studentischen GKV-Versicherung vorliegen.
Dies bedeutet doch nicht, dass Dein Sohn nicht ebenfalls über den Versorgungsträger abgesichert sein kann.
In welcher Form eine PKV (Voll-Krankenversicherung oder Zusatz-Krankenversicherung) vorliegen solltest Du beim Versicherer klären.
Wer er das nicht gemacht hätte, wäre das kein Problem
Das kann doch nicht sein - oder?
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Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Hmm, wie immer hilft ein Blick in den Gesetzestext: § 8 Abs. 2 Satz 3 SGB V.
"Die Befreiung kann nicht widerrufen werden."
"Die Befreiung kann nicht widerrufen werden."
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Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
das habe ich auch schon gesehen und muss das erst mal so hinnehmen
doch kann es nicht sein, dass man rückwirkend etwas zugestanden bekommt und es gibt Vorschriften, um dem Verunfallten dann Geld zu sparen und wegen so einer Sache, muss er dann trotzdem zahlen
hier ist meiner Ansicht nach ein Gesetzesknacks - oder sehe ich das falsch?
Diskussion ist eröffnet
doch kann es nicht sein, dass man rückwirkend etwas zugestanden bekommt und es gibt Vorschriften, um dem Verunfallten dann Geld zu sparen und wegen so einer Sache, muss er dann trotzdem zahlen
hier ist meiner Ansicht nach ein Gesetzesknacks - oder sehe ich das falsch?
Diskussion ist eröffnet
Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Hallo Grummel,
das sind so die Einzelfälle die sehr selten vorkommen.
Ich vermute, dass Du einen Bundesbehandlungsschein hast.
Wenn Du dazu weitere Fragen hast solltest Du Kontakt aufnehmen mit dem Sozialdienst der Bundeswehr.
Die sind dir bestimmt behilflich.
Auf dieser Internet-Seite findest Du ein Verzeichnis des Sozialdienstes -->
http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/ ... EdFANJrs9s!/
Gruß vom Steinbock
das sind so die Einzelfälle die sehr selten vorkommen.
Ich vermute, dass Du einen Bundesbehandlungsschein hast.
Wenn Du dazu weitere Fragen hast solltest Du Kontakt aufnehmen mit dem Sozialdienst der Bundeswehr.
Die sind dir bestimmt behilflich.
Auf dieser Internet-Seite findest Du ein Verzeichnis des Sozialdienstes -->
http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/ ... EdFANJrs9s!/
Gruß vom Steinbock
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Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Tja, die Gesetzeslage nach SGB V (s.o.) und BVG (§ 10 Abs. 7 Lit. b BVG) ist eindeutig. Ich sehe da keine Lücke und keinen Knacks. Der Staat kommt in diesem Zusammenhang zwar für vieles auf, aber nicht für alles und unter allen Bedingungen. Das muss man ihm auch zu gestehen. Insofern muss man sich gerade bei einer so seltenen Konstellation vorab genau informieren. Die Gesetzestexte sind allgemein zugänglich und sollten für jemanden mit Verwaltungserfahrung les- und interpretierbar sein. Vllt. sollte man vorab auch mal die ein oder andere Beratung bei der entsprechenden Hauptfürsorgestelle in Anspruch nehmen.grummel2005 hat geschrieben:das habe ich auch schon gesehen und muss das erst mal so hinnehmen
doch kann es nicht sein, dass man rückwirkend etwas zugestanden bekommt und es gibt Vorschriften, um dem Verunfallten dann Geld zu sparen und wegen so einer Sache, muss er dann trotzdem zahlen
hier ist meiner Ansicht nach ein Gesetzesknacks - oder sehe ich das falsch?
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Es geht beim BVG im übrigen nicht darum, das der Verunfallte Geld spart. Nicht umsonst heißt dieser Teil des Rechts "Soziales Entschädigungsrecht".

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Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Das muss ich natürlich alles anders sehenBlue Ice Ultra hat geschrieben: 1. Der Staat kommt in diesem Zusammenhang zwar für vieles auf, aber nicht für alles und unter allen Bedingungen. Das muss man ihm auch zu gestehen.
2. Insofern muss man sich gerade bei einer so seltenen Konstellation vorab genau informieren. Die Gesetzestexte sind allgemein zugänglich und sollten für jemanden mit Verwaltungserfahrung les- und interpretierbar sein. Vllt. sollte man vorab auch mal die ein oder andere Beratung bei der entsprechenden Hauptfürsorgestelle in Anspruch nehmen.
3. Es geht beim BVG im übrigen nicht darum, das der Verunfallte Geld spart. Nicht umsonst heißt dieser Teil des Rechts "Soziales Entschädigungsrecht".
1. Natürlich muss der Staat alle Konstelleationen berücksichtigen und gerade die meinige ist nicht gerade selten, wie ich mittlerweile erfahren habe. Deshalb habe ich mich an die lokalen Bundestagsabgeordneten gewandt und bin gespannt was diese antworten - wenn überhaupt

Im Ernst: Überall werden alle Konstellationen berücksichtigt nur hier gibt es keine entsprechende Klauses - oder jedenfalls keine, die wir kennen
2. Ich habe mich informiert bei entsprechenden Stellen, da ich durch meine Krankheit eben nicht meine Verwaltungserfahrung ausspielen kann - sonst würde ich liebend gerne wieder arbeiten - lieber heute als morgen, wenn ich dafür gesund wäre - nur mal so nebenbei.
Was für Erfahrungen mit Beratungen und Bescheiden ich in den letzten Jahren hatte konntest Du evtl. in einem anderen Thread lesen - mehr als 95% der Bescheide falsch
3. Was ist denn die "Entschädigung" im BVG - es geht hier meist um monetäre Dinge, die einen selbst und die Familie betreffen nach einem selbst unverschuldeten Dienstunfall. Und hierzu gehört eben auch die Kranken- und Pflegeversorgung von einem selbst bzw. der Famiel, der man Unterhaltsverpflichtet ist - mein Sohn studiert und ich habe somit meine Unterhaltsverpflichtung, die bitteschön durch das BVG abgesegnet ist und nur, weil man über 4 Jahre gebraucht hat, den Bescheid zu erstellen muss ich nun zahlen - wenn der Bescheid 8 Monate früher gekommen wäre, wäre alles okai gewesen.
Ich kann nicht dafür bestraft werden!
So nun bist Du dran!
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Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Zu 1.) Verfassungsrechtlich ist dem nicht so. Zum Thema Normenklarheit und Normenbestimmtheit gibt es Rechtsprechung des BVerfG (Urteile vom 26.07.2005 - 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96). Das bedeutet jedoch nicht, das jeder Lebenssachverhalt gesetzlich geregelt werden müsste. Dies würde im Gegenteil sogar das Verhältnismäßigkeitsprinzip, sowohl im Positiven wie im Negativen, in Frage stellen. Auch dazu gibt es Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 15.05.1995 2 BvL 19/91). Du irrst wenn Du meinst das überall alle Konstellationen berücksichtigt werden. Die Gesetze sind nicht ausgefeilter als vor 50 Jahren, nur bescheidener von der sprachlichen Qualität.grummel2005 hat geschrieben:Das muss ich natürlich alles anders sehenBlue Ice Ultra hat geschrieben: 1. Der Staat kommt in diesem Zusammenhang zwar für vieles auf, aber nicht für alles und unter allen Bedingungen. Das muss man ihm auch zu gestehen.
2. Insofern muss man sich gerade bei einer so seltenen Konstellation vorab genau informieren. Die Gesetzestexte sind allgemein zugänglich und sollten für jemanden mit Verwaltungserfahrung les- und interpretierbar sein. Vllt. sollte man vorab auch mal die ein oder andere Beratung bei der entsprechenden Hauptfürsorgestelle in Anspruch nehmen.
3. Es geht beim BVG im übrigen nicht darum, das der Verunfallte Geld spart. Nicht umsonst heißt dieser Teil des Rechts "Soziales Entschädigungsrecht".
1. Natürlich muss der Staat alle Konstelleationen berücksichtigen und gerade die meinige ist nicht gerade selten, wie ich mittlerweile erfahren habe. Deshalb habe ich mich an die lokalen Bundestagsabgeordneten gewandt und bin gespannt was diese antworten - wenn überhaupt
Im Ernst: Überall werden alle Konstellationen berücksichtigt nur hier gibt es keine entsprechende Klauses - oder jedenfalls keine, die wir kennen
2. Ich habe mich informiert bei entsprechenden Stellen, da ich durch meine Krankheit eben nicht meine Verwaltungserfahrung ausspielen kann - sonst würde ich liebend gerne wieder arbeiten - lieber heute als morgen, wenn ich dafür gesund wäre - nur mal so nebenbei.
Was für Erfahrungen mit Beratungen und Bescheiden ich in den letzten Jahren hatte konntest Du evtl. in einem anderen Thread lesen - mehr als 95% der Bescheide falsch
3. Was ist denn die "Entschädigung" im BVG - es geht hier meist um monetäre Dinge, die einen selbst und die Familie betreffen nach einem selbst unverschuldeten Dienstunfall. Und hierzu gehört eben auch die Kranken- und Pflegeversorgung von einem selbst bzw. der Famiel, der man Unterhaltsverpflichtet ist - mein Sohn studiert und ich habe somit meine Unterhaltsverpflichtung, die bitteschön durch das BVG abgesegnet ist und nur, weil man über 4 Jahre gebraucht hat, den Bescheid zu erstellen muss ich nun zahlen - wenn der Bescheid 8 Monate früher gekommen wäre, wäre alles okai gewesen.
Ich kann nicht dafür bestraft werden!
So nun bist Du dran!
Zu 2.) Eiserner Grundsatz war für mich von Anfang als ich in der Verwaltung meine Tätigkeit aufgenommen habe, das ich jede Aussage meines Gegenüber auf Gesetzeskonformität prüfe. Man sollte eigentlich die Erwartung haben können, das eine deutsche Behörde in der Lage ist das bestehende Recht in 100% der Fälle korrekt anzuwenden. Dem ist nur in etwa 80 % der Fälle so, da gebe ich Dir Recht. Fakt ist aber auch, das man sich immer die rechtlichen Grundlagen nennen lassen und dann noch mal selber prüfen sollte. Gelegentlich hilft die Investition in einen Gesetzkommentar (ist meist günstiger und besser als der Anwalt).
Zu 3.) Es ist in unserer Gesellschaft nunmal so, das viele Dinge monetär ausgedrückt werden. Wie die Theologen es ausdrücken würden, das ist eben Schicksal. Immerhin bekommst Du und Deine Familie dafür überhaupt eine halbwegs vernünftige Versorgung. Dies ist in anderen Staaten nicht so.
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Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
1. mag sein oder auch nicht ... wenn aber ein gesetz bestimmte Konstellationen nicht berücksichtigt, muss man zumindest im Rahmen einer Ermessensmöglichkeit Entscheidungen fällen, die sinnvoll sind, auch wenn man manchmal eben kein ermessen hat - dies mag sich vielleicht unsinnig anhören, ist aber so - es gibt eben nichts abschließendes - und spätestens wenn das ganze dann vor Gericht landet, hauen die Richter den Verfassern der Gesetze einem das Ganze um die Ohren - dass dies jahre dauert ist schlimm genug - ich bin glaube ich insgesamt nun im 5. Jahr der Klärung und es wird sicher noch mindestens 2 Jahre weiter gehen
2. Ich habe nicht gesagt, dass 80% korrekt sind! ich habe für mich festgestellt, dass mehr als 95% (!!!) aller bescheide die ich in den letzten jahren bekommen habe FALSCH waren und weniger als 5% völlig korrekt (ganze 2!).
3. In anderen Staaten sind andere Dinge auch besser geregelt, diese Begründung ist Unsinn. Zu meines Zeit bei der NATO waren dort z.B. auch Amerikaner und Kanadier - diese Jungs und Mädels haben sich um Verwaltungssachen, Umszug, behören usw. usw. nie kümmern müssen - dafür gibt es staatlich angestellte Leute, die das regeln nach dem Motto "Möchte der Staat schon, dass ich nach Deutschland fahre und dort diene, hat er gefälligst sich auch um alle (!!!) administrativen Dinge zu kümmern! Wer in Deutschland keinen Rechtsschutz hat z.B. über eine Gewerkschaft ist ein ganz armes Schwein!!!
2. Ich habe nicht gesagt, dass 80% korrekt sind! ich habe für mich festgestellt, dass mehr als 95% (!!!) aller bescheide die ich in den letzten jahren bekommen habe FALSCH waren und weniger als 5% völlig korrekt (ganze 2!).
3. In anderen Staaten sind andere Dinge auch besser geregelt, diese Begründung ist Unsinn. Zu meines Zeit bei der NATO waren dort z.B. auch Amerikaner und Kanadier - diese Jungs und Mädels haben sich um Verwaltungssachen, Umszug, behören usw. usw. nie kümmern müssen - dafür gibt es staatlich angestellte Leute, die das regeln nach dem Motto "Möchte der Staat schon, dass ich nach Deutschland fahre und dort diene, hat er gefälligst sich auch um alle (!!!) administrativen Dinge zu kümmern! Wer in Deutschland keinen Rechtsschutz hat z.B. über eine Gewerkschaft ist ein ganz armes Schwein!!!
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Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Und wo das Verhalten der Amerikaner hingeführt hat kann man in den letzten 3 Jahren wunderbar beobachten.
2 Mal kurz bis zur Zahlungsunfähigkeit.
Nein, Danke.Das muss ich nicht haben.
Als Alleinerziehende Mutter habe ich auch jedesmal bei dem Thema Elternzeit die rote Karte gezogen.
Beim ersten Kind wegen hohen laufenden Kosten nicht gehen können und beim zweiten kam dann Harz IV.
Und trotzdem habe ich es akzeptiert , auch wenn es unangenehm war.
Man kann nicht immer alles haben.
2 Mal kurz bis zur Zahlungsunfähigkeit.
Nein, Danke.Das muss ich nicht haben.
Als Alleinerziehende Mutter habe ich auch jedesmal bei dem Thema Elternzeit die rote Karte gezogen.
Beim ersten Kind wegen hohen laufenden Kosten nicht gehen können und beim zweiten kam dann Harz IV.
Und trotzdem habe ich es akzeptiert , auch wenn es unangenehm war.
Man kann nicht immer alles haben.
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Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Leider hast Du nicht verstanden, warum das dort so war, sonst würdest Du das nicht so schreiben!bahnbiajotta hat geschrieben:Und wo das Verhalten der Amerikaner hingeführt hat kann man in den letzten 3 Jahren wunderbar beobachten.
2 Mal kurz bis zur Zahlungsunfähigkeit.
Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Hallo,
vielleicht ist es interessant, dieS ache von einer anderen Seite zu betrachten:
Wenn der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV nach § 8 SGB V nicht gestellt worden wäre, wäre der Student in der GKV versicherungspflichtig geworden. Der rückwirkende Bescheid hätte diese Versicherungspflicht nicht verändert. Die Versicherungspflicht in der GKV endet nur bzw. ist ausgeschlossen, wenn einer der Punkte in § 6 oder § 8 SGB V vorliegt.
Durch die "verzögerte" Bearbeitung ist m.E. kein Nachteil entstanden.
Gruß
RHW
vielleicht ist es interessant, dieS ache von einer anderen Seite zu betrachten:
Wenn der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV nach § 8 SGB V nicht gestellt worden wäre, wäre der Student in der GKV versicherungspflichtig geworden. Der rückwirkende Bescheid hätte diese Versicherungspflicht nicht verändert. Die Versicherungspflicht in der GKV endet nur bzw. ist ausgeschlossen, wenn einer der Punkte in § 6 oder § 8 SGB V vorliegt.
Durch die "verzögerte" Bearbeitung ist m.E. kein Nachteil entstanden.
Gruß
RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
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Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Zu 1. ????? Du weißt schon etwas von Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes. Es ist natürlich einfach jemand anderem die Schuld für eigene Fehlentscheidungen in die Schuhe zu schieben. -grummel2005 hat geschrieben:1. mag sein oder auch nicht ... wenn aber ein gesetz bestimmte Konstellationen nicht berücksichtigt, muss man zumindest im Rahmen einer Ermessensmöglichkeit Entscheidungen fällen, die sinnvoll sind, auch wenn man manchmal eben kein ermessen hat - dies mag sich vielleicht unsinnig anhören, ist aber so - es gibt eben nichts abschließendes - und spätestens wenn das ganze dann vor Gericht landet, hauen die Richter den Verfassern der Gesetze einem das Ganze um die Ohren - dass dies jahre dauert ist schlimm genug - ich bin glaube ich insgesamt nun im 5. Jahr der Klärung und es wird sicher noch mindestens 2 Jahre weiter gehen
2. Ich habe nicht gesagt, dass 80% korrekt sind! ich habe für mich festgestellt, dass mehr als 95% (!!!) aller bescheide die ich in den letzten jahren bekommen habe FALSCH waren und weniger als 5% völlig korrekt (ganze 2!).
3. In anderen Staaten sind andere Dinge auch besser geregelt, diese Begründung ist Unsinn. Zu meines Zeit bei der NATO waren dort z.B. auch Amerikaner und Kanadier - diese Jungs und Mädels haben sich um Verwaltungssachen, Umszug, behören usw. usw. nie kümmern müssen - dafür gibt es staatlich angestellte Leute, die das regeln nach dem Motto "Möchte der Staat schon, dass ich nach Deutschland fahre und dort diene, hat er gefälligst sich auch um alle (!!!) administrativen Dinge zu kümmern! Wer in Deutschland keinen Rechtsschutz hat z.B. über eine Gewerkschaft ist ein ganz armes Schwein!!!
zu 3. Im Grunde genommen braucht man in Deutschland keine Rechtsschutzversicherung. Wer kein Geld hat bekommt Prozesskostenhilfe. Was die Amerikaner oder Kanadier machen oder nicht interessiert mich herzlich wenig. Immerhin bekommen es die Amerikaner/Kanadier nicht mal hin Ihren Veteranen eine vernünftige Versorgung zu kommen zu lassen. Also finde ich Dein Empörung bzgl. Deiner Problematik doch etwas daneben.
Re: Rücknahme von der Befreiung der Krankenversicherungspfli
Ergänzend, auch bei der Bundeswehr (Nato) wird einem geholfen wenn man z.B. Mitglied im Deutschen Bundeswehrverband (DBwV) ist.
https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Do ... ERN_HomeDE
Zusätzlich gibt es bei der Bundeswehr - Sozialstellen die man jederzeit ansprechen kann und die einem bei Problemen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Nur habe ich den Eindruck, dass Grummel gar keine Hilfe haben möchte.
Er möchte seinem Ärger hier lediglich Luft machen.
Gruß vom Steinbock
https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Do ... ERN_HomeDE
Zusätzlich gibt es bei der Bundeswehr - Sozialstellen die man jederzeit ansprechen kann und die einem bei Problemen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Nur habe ich den Eindruck, dass Grummel gar keine Hilfe haben möchte.
Er möchte seinem Ärger hier lediglich Luft machen.
Gruß vom Steinbock