DDU und BU

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Elfio
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DDU und BU

Beitrag von Elfio »

Hallo an alle, Wie sieht das eigentlich aus, wenn man/frau seitens der DTAG in die DDU gedrängt wird und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde?
springt dann die BU ein?was für Voraussetzungen muessen da vorliegen?gibt es da erfahrungen eurerseits?
Steinbock
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Re: DDU und BU

Beitrag von Steinbock »

Hallo Elfio,
Elfio hat geschrieben:Hallo an alle, Wie sieht das eigentlich aus, wenn man/frau seitens der DTAG in die DDU gedrängt wird und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde?
springt dann die BU ein?was für Voraussetzungen muessen da vorliegen?gibt es da erfahrungen eurerseits?
hast Du tatsächlich nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen ?
Oder etwa doch eine Dienstunfähigkeitsversicherung die ein Beamter abschließen sollte ?

Bei einer BU müsste ich die Vertragsbedingungen kennen, um eine weitere Aussage machen zu können.
Eine DU leistet bei Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen. Hier würde keine Prüfung auf Berufsunfähigkeit erfolgen.
Es genügt die Versetzungsurkunde des Dienstherrn.

Gruß vom Steinbock
Kater-Mikesch
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Re: DDU und BU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

also es kommt immer auf die Vers.-Bedingungen an - da ist es egal, ob Beamter oder AN...
Vorher würde ich auf jeden Fall einen um Rat fragen, der sich damit auskennt...Betriebsrat, Bekannte, Versicherung selber oder
eben Rechtsanwalt.
In den meisten Fällen ist es so, dass wenn Du Berufsunfähig wirst, die Vers. zahlt - es kommt noch drauf an ob Verweisung oder
nicht...ggf. kann der Vers. auch auf eine Arbeit verweisen, oder aber du bist Arbeitsunfähig.
Wenn es sicher ist, dass du in die DU gehen muss, würde ich vorher einen Anwalt für Versicherungsrecht fragen - ggf. mit
Erstberatung über RS-Versicherung - und wenn du auch noch ein paar Euro mehr zahlen muss, ist eine vernünftige Beratung
und Planung sehr sehr sinnvoll.

1. Krankschreibung über mehr als 6 Monate
2. setz dich mit deinem Facharzt in Verbindung - kannst ja psychische Probleme angeben
3. wenn DU-Untersuchung kommt - die wird kommen - dann versuche ggf. noch zu arbeiten - vielleicht mit stufenweiser Wiedereingliederung.
Die kannst Du auch abbrechen...vielleicht noch ein zweites Mal beginnen und wieder abbrechen...
4. Wenn du sagst, dass du ein durch die Tätigkeit völlig überlastet bist, wäre ein aufenthalt z. b. in einer Tagesklinik vor Ort sehr ratsam.
In NRW und RLP gibt es sehr gut Tageskliniken - da kannst du auch abends immer wieder nach Hause - so wie auf der Arbeit...es merkt halt
keiner, dass du nicht arbeiten gehst...
5. wenn der Arzt dir bescheinigen sollte, dass Du deinen Beruf (es kann sein, dass die letzten zwei Jahre zählen...) nicht mehr ausführen kannst,
könnt es sein, dass du in die DU gehen kannst und dann noch eine BU-Zahlung bekommst.
Dann wirst du zwar regelmäßig von der Versicherung überprüft, aber wenn dein behandelnder Arzt dir bescheinigt, dass es nicht mehr geht, dann
kannst du dich freuen...

Kannst mir ja mal eine Rückmeldung geben, ob es so funktioniert - wie gesagt, Vorbereitung (Anwalt, Arzt, Arbeitsversuch usw.) ist nötig...

bis dann