Benachteiligungsverbot gemäß § 5 PostPersRG

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Klausi66
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Benachteiligungsverbot gemäß § 5 PostPersRG

Beitrag von Klausi66 »

Hallo zusammen,
hat irgendjemand nähere Informationen/Kenntnisse bezüglich des oben genannten Benachteiligungsverbots?

Viele Kollegen sind seit Urzeiten in ihren letzten Beförderungsamt stecken geblieben.

Dafür gibt es die unterschiedlichsten Gründe (In sich Beurlaubungen, Erziehungszeiten. usw..).
Auch Kollegen, die in die Untätigkeit versetzt sind (Vivento) haben keine Möglichkeit beruflich voran zu kommen.
Entweder erhalten diese über Jahre hinweg keine Beurteilung oder werden neuerdings auf gebündelten Dienstposten eingesetzt, die wiederum dazu führen, dass gesetzliche Beförderungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden.

Somit droht vielen eine Benachteiligung bei Vorruhestand und Pensionierung.

Ist es daher sinnvoll eine "Fiktive Laufbahnnachzeichnung" zu beantragen?
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Bundesfreiwild
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Re: Benachteiligungsverbot gemäß § 5 PostPersRG

Beitrag von Bundesfreiwild »

Das blöde ist, dass entsprechend den Beamtengesetzen die Beförderung nach Eignung und Leistung geschehen muss. Es gibt keine Beförderungsgarantie.
Wer befördert werden will, der müsste eine höherwertige Tätigkeit ausführen (mind 6 Monate) und eine entsprechende Beurteilung für den nächsten Beförderungsdurchgang bekommen. Es gibt praktisch keine Beförderung mehr nach "adal" (allgemeines Dienstalter). Es sei denn, man wäre sozusagen der letzte A7 oder A8 oder A11, etc. auf der Beförderungsliste (egal mit welcher Beurteilung oder nicht), der noch ins nächste Amt befördert werden könnte, weil er einfach der letzte A7 auf der Liste wäre. Gabs auch schon so in letzer Zeit.

Wer also befördert werden möchte, MUSS nach höherwertigen Tätigkeiten Ausschau halten und sich darauf bewerben. Sonst wird das wahrscheinlich nichts in nächster Zeit.
IN den Mitarbeiterjahresgesprächen müsste das Thema angeprochen werden, Potential für höherwertige Tätigkeit angesprochen werden, der Wunsch nach entsprechender WEiterbildung angemeldet werden. Und der neue ARbeitsposten findet dann meist eher ortsfern, in den Ballungszentren/Bonn statt. Wer also noch etwas "reißen" will für die Pension, der muss sich in der heutigen Telekom fast immer bewegen.

Zum Glück muss die T wegen des kürzlichen Gerichtsurteils wieder zur alten Bewertungsform für Posten zurückfinden, nämlich EINE konkrete Bewertung für EINEN Posten.
Viele der Kollegen, die z.B. A8 sind und vor einiger Zeit per Beurlaubung in die GmbHn wechselten, dürften nun feststellen, dass der Posten (evtl. mit einer BAndbreitenbewertung von A6-A9) neu nur mit einer A6/A7 entsprechend mit T2 oder T3 bewertet wird. Die befinden sich jetzt sogar in einer unterwertigen Beschäftigung.
Normalerweise müsste jetzt der erste Ansatz sein, gegen diese jetzt neuerdings offensichtliche, seit Jahren stattfindende, unterwertige Beschäftigung zu klagen, weil eine unterwertige Beschäftigung (lt. Gerichten) nur kurzfristig stattfinden darf - da denkt man so -je nach Gericht - an 2-3 Jahre.

Es muss jetzt jeder mal herausfinden, wie sein Posten für die aktuell laufende Beförderungsrunde eigentlich bewertet ist. Und dann kommenden Beurteilungsgespräch mündlich und ggfs. schriftlich reklamieren, dass man mit diesem, jetzt erst offensichtlich gewordenen, unterwertigen Einsatz nicht einverstanden ist.
(Unter anderem auch deshalb, weil dann ja praktisch NIEmals eine Beförderung in Frage kommen wird.)

Mit einem dauerhaft unterwertigen Einsatz hätte sich der Beamte nämlich einverstanden erklären müssen. Bei dauerhaft unterwertigem Einsatz (könnnnnte der Dienstherr auch auf den Gedanken kommen, den Beamten rück-zuernennen. Siehe BA. Wer dort freiwillig ganz hinwechseln wollte, hat sich mit der Rückernennung auf A7 einverstanden erklärt. Zwar garantiert die T, die Gehalts- und Pensionsdifferenz zu zahlen... aber wer glaubt schon alles, was die T erzählt. Und was könnte mit denen IN der DTAG passieren, wenn der Arbeitgeber meint, man hätte mit dem Beurlaubungsantrag auch der unterwertigen Beschäftigung zugestimmt? Überlegt mal, wie die Posten in den Anbietungsverfahren bewertet waren! Ganz viele A8er sind auf T3ern gelandet? A9er auf T4er? Ihr müsst eure Beurlaubungs- oder Zuweisungsverfügungen nachlesen und sehen, was da drin stand, Bewertung, etc. Und ggfs. Widerspruch erheben gegen diesen unterwertigen Einsatz.
Das Thema wird aber bestenfalls zu einem amtsangemessenen Einsatz führen. Und nicht zu einer Beförderung.

WAS aber per Gesetz für einen Beamten garantiert sein muss, ist die BeförderungsMÖGLICHKEIT.

Wer also in Vivento per Klage Amt und amtsangemessene Tätigkeit eingeklagt hat und trotzdem nicht wieder in den Konzern zurückkehren kann, weil man ihm - wenn überhaupt - bislang nur Posten angeboten hat, die entweder nicht amtsangemessen waren oder an bescheinigten gesundheitlichen Einschränkungen scheitern, die Vivento einfach ignoriert, der hätte - meiner Meinung nach - evtl. eine Chance, dies vor Gericht zu reklamieren.

Wer z.B. wie ich seine Bewerbungen zurück bekommt, weil ich nicht zum Bewerberkreis gehöre (nur für Nachwuchskräfte), obwohl nach A7/A8 Bf und BFt und Ang T3/T4 ausgeschrieben war (und die Unterlagen und Antworten der T noch HAT) oder vor Gericht erklärt, dass Vivento-Beamte nicht in den Konzern zurückkehren können (per Bewerbung), weil es nicht mal ein Personalbudget für "externe" ältere beamtete Bewerber gibt, sondern nur für externe Tarif-Nachwuchskräfte, oder dass man interne oder externe Weiterbildungen seit Jahren blockiert (z.B. SAP-Auffrischkurse), die einen in den Stand versetzen würden, IM Konzern einen amtsangemessenen Posten oder gar einen höherwertigen zu bekommen, dann hat man vielleicht eine Chance, per Widerspruch und Klage etwas zu erreichen.

Ich befasse mich im Moment aus persönlicher Betroffenheit mit dem Thema, weil ich natürlich schon seit längerem erkenne, dass die T mich am langen Arm verhungern lässt. Und ich hatte mir als lebenlange Vollzeitkraft, mit früher entsprechend überdurchschnittlicher Beurteilung, eher an ein A9Z als Pensionseinstieg gedacht.
DAs "z" kann man sich eh abschminken, wenn man nicht irgendwo als A8er auf einem T7 sitzt, aber den A9er, den wollte ich ja eigentlich noch bekommen.

Aber, als Vivento-TMA sitzt man ja noch nichtmal irgendwo auf einer Beförderungsliste. Und das ist der Grund, warum eine Klage Erfolg versprechend sein könnte.
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