Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Moderator: Moderatoren
Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Hallo,
ich beginne im Oktober mit meiner Ausbildung, nun stehe ich vor der Frage bei welcher Versicherung ich mich Krankenversichern soll. Könnt ihr mir was empfehlen oder über eure Erfahrung berichten. Wie ist das dann mit den Rechnungen, muss ich die immer erst selbst bezahlen und wie lange dauert es bis man das Geld von der Krankenkasse wieder bekommt? Als Anwärter verdient man ja nicht so gut und wenn ich dann ewig auf das Gled warten muss wäre das nicht gerade toll.
Danke
Julia
ich beginne im Oktober mit meiner Ausbildung, nun stehe ich vor der Frage bei welcher Versicherung ich mich Krankenversichern soll. Könnt ihr mir was empfehlen oder über eure Erfahrung berichten. Wie ist das dann mit den Rechnungen, muss ich die immer erst selbst bezahlen und wie lange dauert es bis man das Geld von der Krankenkasse wieder bekommt? Als Anwärter verdient man ja nicht so gut und wenn ich dann ewig auf das Gled warten muss wäre das nicht gerade toll.
Danke
Julia
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Hallo Julia,
eine generelle Empfehlung kann man sicherlich nicht geben, da jede Gesellschaft ihr Stärken und Schwächen hat. Wichtig ist auf jedenfall dass die Krankenkasse alle relevanten Hilfsmittel zahlt und dort keine Summenbegrenzungen aufweist. Bei diesem Punkt gibt es z.B bei der Huck und Debeka Probleme. Die Krankenkasse sollte auch mindestens die Höchstsätze für Ärzte zahlen. Am besten du googelst einfach mal und lässt dir einen Vergleich der ganzen Anbieter kommen. Krankenversicherungen mit einem guten Preis / Leistungsverhältnis sind etw die DBV, Deutscher Ring, Münchener Verein..
Was die Rechnungen betrifft, die musst du erst mal selber zahlen aber in der Regel bekommst du das Geld in 1-2 Wochen wieder
eine generelle Empfehlung kann man sicherlich nicht geben, da jede Gesellschaft ihr Stärken und Schwächen hat. Wichtig ist auf jedenfall dass die Krankenkasse alle relevanten Hilfsmittel zahlt und dort keine Summenbegrenzungen aufweist. Bei diesem Punkt gibt es z.B bei der Huck und Debeka Probleme. Die Krankenkasse sollte auch mindestens die Höchstsätze für Ärzte zahlen. Am besten du googelst einfach mal und lässt dir einen Vergleich der ganzen Anbieter kommen. Krankenversicherungen mit einem guten Preis / Leistungsverhältnis sind etw die DBV, Deutscher Ring, Münchener Verein..
Was die Rechnungen betrifft, die musst du erst mal selber zahlen aber in der Regel bekommst du das Geld in 1-2 Wochen wieder
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Es gibt so viele schöne informative Threads zu diesem thema in diesem Forum, dass sich einfach mal die Suchfunktion lohnt.
Lesen schadet nicht.
Lesen schadet nicht.
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Findest Du ?Julia90 hat geschrieben: Als Anwärter verdient man ja nicht so gut und wenn ich dann ewig auf das Gled warten muss wäre das nicht gerade toll.
Julia
Frag mal andere Azubis, was die in den Lehrjahren verdienen.
Da kann man sich ja wohl im öD nicht beschweren !!!
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
@ossikind
Da magst Du Recht haben, aber "andere Azubis" sind meist GKV versichert und müssen eben nicht vorstrecken. Hab mal eine etwas größere Behandlung beim ZA, da kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen. Und bis du die dann (besonders von der Beihilfe
) wieder hast, vergehen Wochen!
Da magst Du Recht haben, aber "andere Azubis" sind meist GKV versichert und müssen eben nicht vorstrecken. Hab mal eine etwas größere Behandlung beim ZA, da kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen. Und bis du die dann (besonders von der Beihilfe

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Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Im Gegenzug werden die Anwärterbezüge monatlich überwiesen bevor der erste Schritt in die Dienststelle gemacht ist. (Gilt natürlich für die Dienstbezüge auch.) Das wird seltsamerweise von niemandem als Vorteil angesehen!papa_joe hat geschrieben:... aber "andere Azubis" sind meist GKV versichert und müssen eben nicht vorstrecken. ... Und bis du die dann (besonders von der Beihilfe) wieder hast, vergehen Wochen!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Tut mir leid - kann ich nicht nachvollziehen.papa_joe hat geschrieben:@ossikind
Da magst Du Recht haben, aber "andere Azubis" sind meist GKV versichert und müssen eben nicht vorstrecken. Hab mal eine etwas größere Behandlung beim ZA, da kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen. Und bis du die dann (besonders von der Beihilfe) wieder hast, vergehen Wochen!
Nachdem ich den hiesigen Beamten-Azubis gesagt habe, dass Sie bei solchen ZA-Sachen die ja sowieso nicht immer sofort gemacht werden und meist ein Kostenvoranschlag eingereicht werden muss, gleichzeitig einen Vorschuss beantragen sollen, hat es dort nie wieder finanzielle Probleme gegeben.
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Ich weiß ja nicht was du für ZA-Sachen meinst, aber schon mit ein paar Füllungen überschreitest du rasant die 100€ Marke! Und das ist nichts wofür es eines KV bedarf! Klar, Zahnersatz ist wohl am Anfang eher selten, aber Zahnbehandlung ist üblich und auch teuer.
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Ja, da gebe ich Dir recht, das ist ein Vorteil.Gerda Schwäbel hat geschrieben:Im Gegenzug werden die Anwärterbezüge monatlich überwiesen bevor der erste Schritt in die Dienststelle gemacht ist. (Gilt natürlich für die Dienstbezüge auch.) Das wird seltsamerweise von niemandem als Vorteil angesehen!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Die ersten Bezüge waren bei mir jedoch deutlich nach dem Betreten der Dienststelle auf meinem Konto - also so ca. 3 Wochen später.
Aber ok, das wird ja nun nicht gerade zufällig mit der ersten Arztbehandlung und vor allem deren Bezahlung zusammenfallen

Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Hallo,
wenn man als Beamtenanwärter vor der Entscheidung gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) steht, sind viele Punkte wichtig:
• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung), Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...
• Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.
• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.
• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... ichnis.jsp
Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.
In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben:
http://www.test.de/themen/versicherung- ... 4-1669862/
Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Vielleicht interessant:
http://www.gutefrage.net/frage/von-der- ... rsicherung
Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.
In Hessen gibt es für Beamte einige Besonderheiten, wenn man in der GKV bleibt.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
wenn man als Beamtenanwärter vor der Entscheidung gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) steht, sind viele Punkte wichtig:
• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung), Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...
• Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.
• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.
• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... ichnis.jsp
Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.
In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben:
http://www.test.de/themen/versicherung- ... 4-1669862/
Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Vielleicht interessant:
http://www.gutefrage.net/frage/von-der- ... rsicherung
Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.
In Hessen gibt es für Beamte einige Besonderheiten, wenn man in der GKV bleibt.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
Zuletzt geändert von RHW am 22. Jul 2012, 18:41, insgesamt 1-mal geändert.
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Kann mal einer von den Mods den Thread schließen. Zum Thema Anwärter und KV gibt hier schon genügend.
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Hallo RHW,
ich glaube, Du hast den Sinn eines Forums noch nicht erkannt.
Hier stellen User Fragen und möchten diese beantwortet haben.
Allerdings wollen sie nicht mit unsinnigen Links, zugeworfen werden.
Dafür fehlt oft das notwendige Fachwissen.
Auch habe ich nicht die Zeit solch einen Unsinn und fehlerhafte Informationen zu beantworten.
In diesem Sinne,
Gruß vom Steinbock
ich glaube, Du hast den Sinn eines Forums noch nicht erkannt.
Hier stellen User Fragen und möchten diese beantwortet haben.
Allerdings wollen sie nicht mit unsinnigen Links, zugeworfen werden.
Dafür fehlt oft das notwendige Fachwissen.
Auch habe ich nicht die Zeit solch einen Unsinn und fehlerhafte Informationen zu beantworten.
In diesem Sinne,
Gruß vom Steinbock
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Die müssen aber auch nicht in finanzielle Vorleistung treten, wenn sie mal krank sind.Ossikind hat geschrieben: Findest Du ?
Frag mal andere Azubis, was die in den Lehrjahren verdienen.
Da kann man sich ja wohl im öD nicht beschweren !!!
Die haben auch nicht das Risiko auf einem Teil ihrer Behandlungskosten sitzen zu bleiben.
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
@ Anwärter
Wenn Du in einer PKV versichert wärst, müsstest Du wissen dass man nur für Rechnungen in der Apotheke in Vorleistung treten muss.
Und auf Behandlungskosten bleibt man nur dann sitzen, wenn man bei der PKV die Billigstvariante gewählt hat, also Einzelne Tarife nicht mitversichert hat.
Steinbock
lass es einfach sein - Deine Kommentare sind richtiger Blödsinn - da sie völlig aus der Luft gegriffen sind.Anwaerter hat geschrieben:Die müssen aber auch nicht in finanzielle Vorleistung treten, wenn sie mal krank sind.Ossikind hat geschrieben: Findest Du ?
Frag mal andere Azubis, was die in den Lehrjahren verdienen.
Da kann man sich ja wohl im öD nicht beschweren !!!
Die haben auch nicht das Risiko auf einem Teil ihrer Behandlungskosten sitzen zu bleiben.
Wenn Du in einer PKV versichert wärst, müsstest Du wissen dass man nur für Rechnungen in der Apotheke in Vorleistung treten muss.
Und auf Behandlungskosten bleibt man nur dann sitzen, wenn man bei der PKV die Billigstvariante gewählt hat, also Einzelne Tarife nicht mitversichert hat.
Steinbock
Re: Beamtenanwärter-welche Krankenversicherung
Hallo,
die Themenschwerpunkte des PKV-Ombudsmanns betreffen nicht nur Versicherte mit PKV-"Schmalspurtarifen":
http://www.pkv-ombudsmann.de/themenschw ... eit_148687
Die Punkte "Medizinische Notwendigkeit" und "Physiotherapie" betrifft alle bzw. sehr viele Tarife.
Gruß
RHW
die Themenschwerpunkte des PKV-Ombudsmanns betreffen nicht nur Versicherte mit PKV-"Schmalspurtarifen":
http://www.pkv-ombudsmann.de/themenschw ... eit_148687
Die Punkte "Medizinische Notwendigkeit" und "Physiotherapie" betrifft alle bzw. sehr viele Tarife.
Gruß
RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!