Höherwertige Tätigkeit

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Lucas1
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Registriert: 13. Jun 2012, 15:25
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Höherwertige Tätigkeit

Beitrag von Lucas1 »

Bin Beamter mittlerer Dienst. Auf Grund einer sog. Reform von Landesbehörde zu einer Kommune in Sachsen gewechselt.
Zunächst Abordnung, dann Übernahme, Beförderung!! Soweit so gut.

Die Stellenbewertungen: Angestellter E 6 = Beamter A 7!! Die von mir ausgeübte Tätigkeit bewertet mit E 9 = A 10!! formale Übertragung durch Amtsleiter!
Antrag auf Zulage im August 2010, nach Erhalt meiner Arbeitsplatzbeschreibung.
Zunächst Abordnung in anderes Amt. Die Stelle ist mit E 8 = A 9 m.D. bewertet. Kollegin geht dafür zurück in mein altes Amt. Diese Abordnung wird verlängert bis Ende August 2011.
Personalrat wurde im November 2010 von eingeschaltet, rausgekommen ist dabei gar nichts. Also nahm ich mir einen Anwalt.

Stand heute: Mittlerweile bejaht man die Ausübung höherwertiger Tätigkeit im Zeitraum 01.01.2009 bis 07.11.2010! Eine Zulage stünde mir aber unter anderem deshalb nicht zu, weil ich die Laufbahnvoraussetzungen nicht erfülle!!!

In meiner Tätigkeitsbeschreibung wurden zwei Tätigkeiten aufgenommen und im Verhältnis 60 % zu 40 % gewichtet. Bewertung A 7!!! Das Problem:

Beide Tätigkeiten wurden auch von anderen Kolleginnen und Kollegen ausgeführt. Alles Angestellte, welche jeweils eine Tätigkeit zu 100 % ausübten! Bewertet waren die Stellen mit E 9 = gehobener Dienst!! Eine Kollegin (Verwaltungsfachangestellte) erhielt ne E 8 und ne Zulage!!!

Mein Dienstherr eiert nun schon ewig rum, über meinen Widerspruch ist noch nicht entschieden worden, weil man eine " interne Lösung" sucht!!! Mein Anwalt will abwarten wie der Vorschlag aussieht!

Hat jemand mit sowas Erfahrungen? Hat jemand vielleicht ein ähnliches Problem?
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