Hallo,
was müssen** Beamte** ab dem 01.012012 bei Medikamenten zuzahlen bzw. wieviel Geld pro Medikament(preis) behält die Beihilfestelle ein? Anscheinend hat sich die Summe enorm erhöht, da die Beihilfestellen verstärkt auf die Verschreibung von Generika setzen. Zuzahlungen bzw. Einbehalt von knapp 50 Euro pro Medikament sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Wie kann man sich dagegen wehren? Soll der Arzt eine Bescheinigung ausstellen, dass Generika in bestimmten Fällen für den Patienten nicht geeignet sind oder soll er - falls vorhanden - die Generika verschreiben? Danke im Voraus!
Gruß
Rico
PS
Was Kassenpatienten zuzahlen, habe ich im Net gefunden.
Was müssen Beamte ab 2012 bei Medikamenten zuzahlen?
Moderator: Moderatoren
Re: Was müssen Beamte ab 2012 bei Medikamenten zuzahlen?
Hallo Rico,
verräts Du uns noch um welches Beihilferecht es geht ?
Gruß vom Steinbock
verräts Du uns noch um welches Beihilferecht es geht ?
Gruß vom Steinbock
Re: Was müssen Beamte ab 2012 bei Medikamenten zuzahlen?
Verstehe die Frage nicht ganz! Meinst du das Bundesland? - Niedersachsen!
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Re: Was müssen Beamte ab 2012 bei Medikamenten zuzahlen?
Das hat nichts mit Generika zu tun.
Der Festbetrag ist der Betrag den die GKV für ein Medikament zahlt. Ist das Medikament teurer erkennt die Bh-Stelle eben nur den Festbetrag an und nicht den tatsächlichen Verkaufspreis.
Eine Übersicht über die Änderungen gibt es hier: http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal ... psmand=111
Speziell zu Arzneimitteln gibt es hier was zum Nachlesen: http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal ... psmand=111
Du kannst einen Antrag auf Befreiung von den Eigenbehalten nach § 46 NBhVO stellen.
Der Festbetrag ist der Betrag den die GKV für ein Medikament zahlt. Ist das Medikament teurer erkennt die Bh-Stelle eben nur den Festbetrag an und nicht den tatsächlichen Verkaufspreis.
Eine Übersicht über die Änderungen gibt es hier: http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal ... psmand=111
Speziell zu Arzneimitteln gibt es hier was zum Nachlesen: http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal ... psmand=111
Du kannst einen Antrag auf Befreiung von den Eigenbehalten nach § 46 NBhVO stellen.
Re: Was müssen Beamte ab 2012 bei Medikamenten zuzahlen?
Habe so ziemlich alles durchgelesen, aber nicht das gefunden, wonach ich eigentlich suchte.
Mich würde interessieren, welchen Eigenbehalt ich 2011 hatte und nun -2012!
Es geht nämlich darum, dass ich zum Teil recht teure Medikamente nehmen muss.
Ich hatte kürzlich den Fall, dass ich auf 2 Rezepte jeweils einen Eigenbehalt von 2x ca. 48 Euro hatte.
Deshalb auch mein Gedanke, in Zukunft auf Generika zurückzugreifen.
Mich würde interessieren, welchen Eigenbehalt ich 2011 hatte und nun -2012!
Es geht nämlich darum, dass ich zum Teil recht teure Medikamente nehmen muss.
Ich hatte kürzlich den Fall, dass ich auf 2 Rezepte jeweils einen Eigenbehalt von 2x ca. 48 Euro hatte.
Deshalb auch mein Gedanke, in Zukunft auf Generika zurückzugreifen.
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Re: Was müssen Beamte ab 2012 bei Medikamenten zuzahlen?
Das kannst Du auch nirgendwo nachlesen!
Wenn Du Dir mal die Mühe gemacht hättest den VO-Text zu lesen(§ 46 NBhVO), wäre Dir aufgefallen, dass das die für Dich zuständige Bh-Stelle erst ausrechnen und festsetzen muss.

Wenn Du Dir mal die Mühe gemacht hättest den VO-Text zu lesen(§ 46 NBhVO), wäre Dir aufgefallen, dass das die für Dich zuständige Bh-Stelle erst ausrechnen und festsetzen muss.
Re: Was müssen Beamte ab 2012 bei Medikamenten zuzahlen?
Habe ich!
Aber nicht einmal die Bediensteten des LBV Aurich können mir eine klare Antwort geben.
Aber nicht einmal die Bediensteten des LBV Aurich können mir eine klare Antwort geben.