Hallo allerseits,
ich wurde letztes Jahr mit Dienst- und Polizeiunfähigkeit vorzeitig pensioniert (36). Mein Wunsch war, dass ich eine modifizierte Stelle bekomme im Innendienst. Hätte auch einen Laufbahnwechsel gemacht. Nur sagte mir die Ärztin gleich, nee nee sowas gibt es nicht mehr und ich schätze sie auch nicht Innendiensttauglich ein. Ab in die Pension...
Nun gehts mir wieder besser und ich halte mich mit kleinen Nebenjobs im Handel über Wasser. Ich habe jetzt wieder eine Vorladung zum Amtsarzt erhalten, weil diese so innerhalb von zwei Jahren angedacht war. Als ich die Personaldame tel. fragte, wie denn die Chancen sind wieder zurück zu kehren (in den Innendienst, weil Außendienst für mich nach wie vor nicht möglich ist) meinte sie, da sieht sie keine Chancen. Ich wurde als Vollzugsbeamtin eingestellt und dann müsste ich auch so meinen Dienst versehen.....
Nun zu meinen Fragen:
1. Hat jemand von euch Erfahrungen mit einer Wiederkehr in den Dienst gemacht? Unter welchen Bedingungen?
2. Ich sehe mich regelmäßig nach Jobangeboten um und habe nun eine Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst entdeckt, die nicht die anspruchsvollste ist, mir aber völlig genügen würde.
Ich kann ja bis zu einer gewissen Grenze dazu verdienen, aber kann ich es auch im öffentlichen Dienst? Ist ja irgendwie ein Widerspruch, aber meine Behörde will mich ja nicht.....
Viele Grüße
Grischa
Dienstunfähigkeit und Nebentätigkeit im öffentl. Dienst
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Re: Dienstunfähigkeit und Nebentätigkeit im öffentl. Dienst
Zu Punkt 1: Da gibt es sicher auch im Polizeirecht Regelungen wie das gehandhabt wird, wenn man wieder teildienstfähig ist.
Zu Punkt 2: Da gibt es hier schon einige Threads die dieses Thema behandelt haben, musst mal über die Suchfunktion gehen. Generell ist es so das du auch im Ruhestand dazu verdienen darfst, glaub mal gelesen zu haben bis fast zur Höhe deiner Pension (denke du kriegst bei deine Alter Mindestpension). Wie hoch genau du dazu verdienen darfst müsstest dir von deiner Gehaltsstelle ausrechnen lassen.
Die Aussage deiner Personalbearbeiterin macht mich etwas stutzig. "Ne ne gibt es bei uns nicht..." ist eine Aussage die mir sagt, das sie dich gar nicht wiederhaben wollen, warum auch immer, wundert mich auch da du ja doch noch sehr jung bist.
Wenn der Amtsarzt feststellt das du wieder Teildienstfähig bist und im Innendienst arbeiten könntest, wird er das auch so in sein Gutachten schreiben und deine Behörde wird dann prüfen wo sie dich dann einsetzen können u.U. mit einer Umschulung in den Verwaltungsdienst verbunden.
egyptwoman
Zu Punkt 2: Da gibt es hier schon einige Threads die dieses Thema behandelt haben, musst mal über die Suchfunktion gehen. Generell ist es so das du auch im Ruhestand dazu verdienen darfst, glaub mal gelesen zu haben bis fast zur Höhe deiner Pension (denke du kriegst bei deine Alter Mindestpension). Wie hoch genau du dazu verdienen darfst müsstest dir von deiner Gehaltsstelle ausrechnen lassen.
Die Aussage deiner Personalbearbeiterin macht mich etwas stutzig. "Ne ne gibt es bei uns nicht..." ist eine Aussage die mir sagt, das sie dich gar nicht wiederhaben wollen, warum auch immer, wundert mich auch da du ja doch noch sehr jung bist.
Wenn der Amtsarzt feststellt das du wieder Teildienstfähig bist und im Innendienst arbeiten könntest, wird er das auch so in sein Gutachten schreiben und deine Behörde wird dann prüfen wo sie dich dann einsetzen können u.U. mit einer Umschulung in den Verwaltungsdienst verbunden.
egyptwoman
Re: Dienstunfähigkeit und Nebentätigkeit im öffentl. Dienst
Danke für deine Antwort.
Wie viel ich dazu verdienen darf weiß ich. Ich frage mich bloß, ob ich auch im öffentl. Dienst dazu verdienen dürfte.....
Dass sie mich gar nicht erst wieder haben wollen, habe ich auch so empfunden. Als ich bei der Amtsärztin war (Psych.) hat sie mir damals nach ca. 5 min gleich gesagt, dass die Pension das Beste für mich ist (ich war gerade im Hamburger Modell). Zuvor war ich noch nie bei ihr gewesen. Ich hatte damals den Eindruck, als hätte sie einen Auftrag. Allgemein habe ich aber auch gehört, dass sie nun schnell dabei sind, sich von Personal zu lösen. Um in die Verwaltung zu wechseln, so hieß es, müsse ich einen Lehrgang besuchen, der aber schon seit Jahren "eingespart" wird. Ich meine, ich habe eine abgeschlossenen Ausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation und den Dipl. Verwaltungswirt, wozu brauche ich einen Lehrgang?
Ich glaube, wenn man nicht gewollt ist bzw. keinen in der Behörde hat, der sich für einen einsetzt, kann man sich auf den Kopf stellen.......
Ich hätte mich wohl doch lieber zuvor aufs *in den Vorgesetztenarsch kriechen* konzentrieren sollen
Wie viel ich dazu verdienen darf weiß ich. Ich frage mich bloß, ob ich auch im öffentl. Dienst dazu verdienen dürfte.....
Dass sie mich gar nicht erst wieder haben wollen, habe ich auch so empfunden. Als ich bei der Amtsärztin war (Psych.) hat sie mir damals nach ca. 5 min gleich gesagt, dass die Pension das Beste für mich ist (ich war gerade im Hamburger Modell). Zuvor war ich noch nie bei ihr gewesen. Ich hatte damals den Eindruck, als hätte sie einen Auftrag. Allgemein habe ich aber auch gehört, dass sie nun schnell dabei sind, sich von Personal zu lösen. Um in die Verwaltung zu wechseln, so hieß es, müsse ich einen Lehrgang besuchen, der aber schon seit Jahren "eingespart" wird. Ich meine, ich habe eine abgeschlossenen Ausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation und den Dipl. Verwaltungswirt, wozu brauche ich einen Lehrgang?
Ich glaube, wenn man nicht gewollt ist bzw. keinen in der Behörde hat, der sich für einen einsetzt, kann man sich auf den Kopf stellen.......
Ich hätte mich wohl doch lieber zuvor aufs *in den Vorgesetztenarsch kriechen* konzentrieren sollen

Re: Dienstunfähigkeit und Nebentätigkeit im öffentl. Dienst
Hallo Grischa,
natürlich darf man hinzuverdienen. Aber der Dienstherr muss die Tätigkeit genehmigen. Handelt sich um eine ähnliche Tätigkeit, wird er wohl kaum zustimmen. Eine Verwaltungstätigkeit ist natürlich keine ähnliche Tätigkeit. Teildienstfähigkeit ist natürlich gefährlich. Man bekommt dann maximal die Pension. Das heist, du arbeitest gegenüber deinem jetzigen Status umsonst. Sie wollen dich natürlich nicht wiederhaben, weil man ja nun eben "anfällig" ist und jederzeit wieder neu krank werden könnte. Ich kenne keinen vom Dienstherrn veranlassten Fall der Reaktivierung. Natürlich darfst du auch im öffentlichen Dienst dazuverdienen wenn der sich darauf einlässt.
natürlich darf man hinzuverdienen. Aber der Dienstherr muss die Tätigkeit genehmigen. Handelt sich um eine ähnliche Tätigkeit, wird er wohl kaum zustimmen. Eine Verwaltungstätigkeit ist natürlich keine ähnliche Tätigkeit. Teildienstfähigkeit ist natürlich gefährlich. Man bekommt dann maximal die Pension. Das heist, du arbeitest gegenüber deinem jetzigen Status umsonst. Sie wollen dich natürlich nicht wiederhaben, weil man ja nun eben "anfällig" ist und jederzeit wieder neu krank werden könnte. Ich kenne keinen vom Dienstherrn veranlassten Fall der Reaktivierung. Natürlich darfst du auch im öffentlichen Dienst dazuverdienen wenn der sich darauf einlässt.
reaktivierung und teildienstfähigkeit
ist es richtig, dass man nach z.b. 6 jahren teildienstfähigkeit, also begrenzte dienstfähigkeit,
in nrw nicht mehr in den vollen dienst zurück kann, auch nicht auf eigenen antrag mit ärztlichem gutachten?
§ 48 LBG bezieht sich immer auf Ruhestandsbeamte bzgl. der reaktivierung ,
begrenzt dienstfähige sind aber doch keine ruheständler
in nrw nicht mehr in den vollen dienst zurück kann, auch nicht auf eigenen antrag mit ärztlichem gutachten?
§ 48 LBG bezieht sich immer auf Ruhestandsbeamte bzgl. der reaktivierung ,
begrenzt dienstfähige sind aber doch keine ruheständler
Re: Dienstunfähigkeit und Nebentätigkeit im öffentl. Dienst
Da ich mich auch für eine leichte, geringfügige Beschäftigung (450€-Job) interessiere, habe ich eben noch mit dem LBV telefoniert. Dort sagte man mir, dass diese Jobs lediglich anzeigepflichtig -und nur unter Umständen- genehmigungspflichtig seien.
Vielleicht könnte dieser Link ja interessant für Dich sein:
http://www.lbv.nrw.de/tarifbeschaeftigt ... ng_neu.php
Vor dem Hintergrund der seit 2008 ausgegebenen "Parole" "Rehabilitation vor Zurruhesetzung", verstehe ich die Aussage Deiner Personalerin allerdings auch nicht.
Behörden haben die Verpflichtung intensiv(st) dafür Sorge zu tragen, dass Beamte nicht so einfach(gegen ihren Willen) in den Ruhestand versetzt werden.
Hier ein interessantes Urteil dazu(eigentlich mehrere interessante Sachverhalte) Die Seite habe ich bei meinen Stöbereien im Netz gefunden.
OVG NRW hebt Zurruhesetzungsverfügung auf
http://www.ask-rechtsanwaelte.de/aktuel ... g-auf.html
Vielleicht könnte dieser Link ja interessant für Dich sein:
http://www.lbv.nrw.de/tarifbeschaeftigt ... ng_neu.php
Vor dem Hintergrund der seit 2008 ausgegebenen "Parole" "Rehabilitation vor Zurruhesetzung", verstehe ich die Aussage Deiner Personalerin allerdings auch nicht.
Behörden haben die Verpflichtung intensiv(st) dafür Sorge zu tragen, dass Beamte nicht so einfach(gegen ihren Willen) in den Ruhestand versetzt werden.
Hier ein interessantes Urteil dazu(eigentlich mehrere interessante Sachverhalte) Die Seite habe ich bei meinen Stöbereien im Netz gefunden.
OVG NRW hebt Zurruhesetzungsverfügung auf
http://www.ask-rechtsanwaelte.de/aktuel ... g-auf.html