Mindestversorgung

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axelrod
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Mindestversorgung

Beitrag von axelrod »

Mein Ehefrau ist vor 10 Tagen verstorben. Sie erhielt die Mindestversorgung als Telekom-Beamtin. Nun habe ich einige Fragen:

1. Stehen mir Ansprüche aus der Pension zu? (Alter 51 Jahre) Seit 1992 verheiratet.
2. Wie sieht es mit der PBeaKK aus? Eigene Einkünfte im Jaht unter 10.000 €. Bis jetzt mitversichert gewesen oder immer noch.
3. Fristen für Meldung an die Besoldungsstelle? PBeaKK?
4. Anrechnen eigener Einkünfte?(Siehe oben).

Fragen über Fragen.... Vielleicht kann mir jemand helfen? Vielen Dank.
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Bundesfreiwild
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Re: Mindestversorgung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ist im Todesfalle immer gefühlsmäßig schwierig, über Geld zu reden.

Aber, den Tod einer/s Beamtin/en muss man umgehend dem zuständigen PST mitteilen; erstmal telefonisch, dann Übersendung der Sterbeurkunde.
Gleichzeitig kann man den Antrag auf Witwe/r-Rente stellen und sehen, was dabei heraus kommt.

Wichtig ist, dass dem Ehemann oder auch dem nächsten Angehörigen, der die Beerdigung organisiert und bezahlt, eine steuerfreie Ausgleichszahlung geleistet wird. Beim Tod meiner Mutter war das das doppelte letzte Gehalt, wenn ich mich recht erinnere. Das lief praktisch automatisch, als ich die Sterbeurkunde eingereicht hatte.
Damit war dann wenigstens ein größerer Anteil der Beerdigungskosten, die sich meiner Meinung nach auf horrenden Höhen bewegen, selbst wenn man eine relativ einfache Beerdigungslösung wählt, gedeckt.

Nur als Hinweis - falls man noch nicht dran gedacht hat.

Wegen der Versorgungsverrechnung werde ich jetzt mal beim PST anrufen und hören, was die meinen.

Also - laut Versorgungsservice - habe gerade aktuell telefoniert - nimmt die RENTENversicherung Einfluss auf die Berechnung von Witwenpension/Witwenrente, wenn der eine Ehepartner Arbeitnehmer ist/war.
Ganz allgemein gesagt, bekommt der hinterbliebene Ehepartner eines Beamten 55% von dessen Pensionsansprüchen als Witwenrente.
WIE VIEL davon er TATSÄCHLICH bekommt, berechnet die Rentenversicherung. Da gibt es Anrechnungsgrenzen, die der Versorgungssercice aber auch nicht genau beziffern kann.
Also ist die Rentenversicherung im Falle des Falles der Ansprechpartner, wenn der Arbeitnehmerehepartner eigenes Einkommen oder einen eigenen Rentenanspruch hat.

Also... werde ich mal die Rentenversicherungshotline anrufen, weil mich das auch selbst interessiert.
Hmm... Rentenversicherung weist wieder zurück an den Versorgungsservice.