Vorruhestand 2012
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Vorruhestand 2012
Hallo Zusammen,
ich bin beurlaubter Beamter der DTAG und werde im Dez. 2012 55Jahre alt.
Wenn ich von der Vorruhestandsregelung gebrauch machen möchte, müsste ich das jetzige Unternehmen (unbefristeter Arbeitsvertrag)verlassen, zur Mutter zurück, und kann da frühestens 6 Monate vor meinem 55er den Vorruhestand beantragen, wenn der nicht genehmigt wird, gibt es kein zurück in meine jetzige Firma. Ich werde dann von der DTAG irgendwo eingesetzt, ev. länger Anfahrt.
"RISIKO"
Hat jemand schon nähere Informationen, wie lange das freigestellte Geld der DTAG für den Vorruhestand in 2012 reicht, bei mir ist es ja erst im Dezember soweit ?
Wird die Regelung ev. auf 2013 verlängert.
Ich sitze sozusagen zwischen den Stühlen.
Gruß Peter
ich bin beurlaubter Beamter der DTAG und werde im Dez. 2012 55Jahre alt.
Wenn ich von der Vorruhestandsregelung gebrauch machen möchte, müsste ich das jetzige Unternehmen (unbefristeter Arbeitsvertrag)verlassen, zur Mutter zurück, und kann da frühestens 6 Monate vor meinem 55er den Vorruhestand beantragen, wenn der nicht genehmigt wird, gibt es kein zurück in meine jetzige Firma. Ich werde dann von der DTAG irgendwo eingesetzt, ev. länger Anfahrt.
"RISIKO"
Hat jemand schon nähere Informationen, wie lange das freigestellte Geld der DTAG für den Vorruhestand in 2012 reicht, bei mir ist es ja erst im Dezember soweit ?
Wird die Regelung ev. auf 2013 verlängert.
Ich sitze sozusagen zwischen den Stühlen.
Gruß Peter
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Re: Vorruhestand 2012
Alles sehr gute Fragen.
ANGEBLICH kann der Ruhestand erst 6 Monate nach Ende der Beurlaubung/etc. beantragt werden - haaaahaaaa.
Da stimmt so nicht - es wird nur so gesagt, weil die DTAG:
1. nicht will, dass jemand überhaupt seine "Auswärts"tätigkeit beendet und in den Konzern zurückkehrt
2. nicht will, dass die auch noch die 55-er beantragen und das Budget belasten
3. demzufolge mitteilen, man müsse erstmal 6 Monate Vermittlung auf was anderes erdulden, was nicht korrekt ist und mit ziemlicher Sicherheit nur auf einen HiWi-Job in VCS führt.
Der Konzern hat wohl keine Lust mehr, in 2013 nochmal eine 55-er zu bezahlen. Ob oder ob nicht, steht in den Sternen. Da kann niemand irgendetwas zu sagen.
Fakt ist: Für 2012 steht ein Budget bereit. Angeblich ist es knapp bemessen.
Die Grundposition für eine 55-er ist, dass man bei der Antragstellung "arbeitslos" ist oder Ratiobetroffener. Punkt.
Und nicht, ob man erst nach 6 Monaten Vermittlungsversuchen immer noch ohne Beschäftigung ist.
Ende Dezember 2012 ist natürlich ein "blödes" Datum. Damit bist du automatisch am Ende der Liste, bzw. eigentlich erst zum 01.01.2013 im Ruhestand.
Da könnte es mit dem Geld knapp werden; aber - in 2011 hat man auch alles zusammen gekratzt, um die 55-er-Anträge erfüllen zu können.
SEHR WICHTIG ist, seinen Antrag so früh wie möglich zu stellen und mit einem früüüühestmöglichen Pensionierungsdatum.
Es geht nach Pensionierungsdatum und danach nach Alter des Beamten.
Falls du in Betracht ziehst, die 55-er zu nehmen, dann nimm sie dieses Jahr. Alles andere ist unsicher.
Wenn du den Antrag erst zum Jahresende stellen würdest, kannst du sicher sein, dass du leer ausgehst.
Das Risiko einer Entscheidung musst du allerdings selbst tragen.
Ein deutlicher Entscheidungshelfer ist, beim PST eine Berechnung der Pensionsansprüche zu beantragen. Das läuft unabhängig von der Antragstellung.
Dann kannst du mal gucken, ob die 55-er dann immer noch attraktiv für dich ist.
Nur ein Tipp noch:
Zum Vergleich mal die DDU zum gleichen Termin ausrechnen lassen, in die man ja mit gesundheitlichen Gründen ( ) gehen kann.
Du wirst dich wundern, wie gering die Differenz zur 55-er ist. Die DDU könnte man dann immer noch als Ausweg nehmen, wenn die 55-er nicht geht.
ANGEBLICH kann der Ruhestand erst 6 Monate nach Ende der Beurlaubung/etc. beantragt werden - haaaahaaaa.
Da stimmt so nicht - es wird nur so gesagt, weil die DTAG:
1. nicht will, dass jemand überhaupt seine "Auswärts"tätigkeit beendet und in den Konzern zurückkehrt
2. nicht will, dass die auch noch die 55-er beantragen und das Budget belasten
3. demzufolge mitteilen, man müsse erstmal 6 Monate Vermittlung auf was anderes erdulden, was nicht korrekt ist und mit ziemlicher Sicherheit nur auf einen HiWi-Job in VCS führt.
Der Konzern hat wohl keine Lust mehr, in 2013 nochmal eine 55-er zu bezahlen. Ob oder ob nicht, steht in den Sternen. Da kann niemand irgendetwas zu sagen.
Fakt ist: Für 2012 steht ein Budget bereit. Angeblich ist es knapp bemessen.
Die Grundposition für eine 55-er ist, dass man bei der Antragstellung "arbeitslos" ist oder Ratiobetroffener. Punkt.
Und nicht, ob man erst nach 6 Monaten Vermittlungsversuchen immer noch ohne Beschäftigung ist.
Ende Dezember 2012 ist natürlich ein "blödes" Datum. Damit bist du automatisch am Ende der Liste, bzw. eigentlich erst zum 01.01.2013 im Ruhestand.
Da könnte es mit dem Geld knapp werden; aber - in 2011 hat man auch alles zusammen gekratzt, um die 55-er-Anträge erfüllen zu können.
SEHR WICHTIG ist, seinen Antrag so früh wie möglich zu stellen und mit einem früüüühestmöglichen Pensionierungsdatum.
Es geht nach Pensionierungsdatum und danach nach Alter des Beamten.
Falls du in Betracht ziehst, die 55-er zu nehmen, dann nimm sie dieses Jahr. Alles andere ist unsicher.
Wenn du den Antrag erst zum Jahresende stellen würdest, kannst du sicher sein, dass du leer ausgehst.
Das Risiko einer Entscheidung musst du allerdings selbst tragen.
Ein deutlicher Entscheidungshelfer ist, beim PST eine Berechnung der Pensionsansprüche zu beantragen. Das läuft unabhängig von der Antragstellung.
Dann kannst du mal gucken, ob die 55-er dann immer noch attraktiv für dich ist.
Nur ein Tipp noch:
Zum Vergleich mal die DDU zum gleichen Termin ausrechnen lassen, in die man ja mit gesundheitlichen Gründen ( ) gehen kann.
Du wirst dich wundern, wie gering die Differenz zur 55-er ist. Die DDU könnte man dann immer noch als Ausweg nehmen, wenn die 55-er nicht geht.
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Re: Vorruhestand 2012
Danke für Deine Antworten.
Fakt ist, mein frühestmöliches Pensionsdatum ist halt erst im Dez 2012. Der Termin der Antragstellung ist dann nicht so entscheidend.
Ich habe einen unbefriesteten Arbeitsvertrag und bin weder ratiobetroffen noch arbeitslos.
Außerdem endet meine Beurlaubung erst am 31.12.2012 die wird von der Telekom immer problemlos verlängert, ist ja klar.
Alles Gründe die dagegensprechen.
Ich habe mir die zu erwartende Pension schon mal grob ausgerechnet. Telekomgehalt, davon so ca. 70%.
Der Betrag liegt natürlich weit unter meinem Jetzigen.
Da wird meine Entscheidung wohl für das Weiterarbeiten ausfallen.
Gruß Peter
Fakt ist, mein frühestmöliches Pensionsdatum ist halt erst im Dez 2012. Der Termin der Antragstellung ist dann nicht so entscheidend.
Ich habe einen unbefriesteten Arbeitsvertrag und bin weder ratiobetroffen noch arbeitslos.
Außerdem endet meine Beurlaubung erst am 31.12.2012 die wird von der Telekom immer problemlos verlängert, ist ja klar.
Alles Gründe die dagegensprechen.
Ich habe mir die zu erwartende Pension schon mal grob ausgerechnet. Telekomgehalt, davon so ca. 70%.
Der Betrag liegt natürlich weit unter meinem Jetzigen.
Da wird meine Entscheidung wohl für das Weiterarbeiten ausfallen.
Gruß Peter
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Re: Vorruhestand 2012
Hier einmal ein Auszug zur Position von Verdi:
Welche Voraussetzungen für eine Antragsgenehmigung auf Vorruhestand bestehen?
Beamtinnen und Beamte aller Laufbahnen können auf Antrag und nach dessen Genehmigung mit dem 55. Lebensjahr in den Vorruhestand gehen. Sollte die Regelaltersgrenze verlängert werden, verschiebt sich das Antragsalter für den Vorruhestand entsprechend. Neben diesen persönlichen Voraussetzungen bedarf es aber insbesondere dienstlicher Gründe für eine Antragsgenehmigung. Ein Antrag kann danach genehmigt werden, wenn Personalüberhänge vorhanden sind und ein Einsatz im jeweiligen Unternehmen/bei der Bundesanstalt nicht möglich ist.
Wenden Unternehmen und Bundesanstalt die Vorruhestandsregelung an?
Hier zeichnet sich ein unterschiedliches Vorgehen ab. Die Deutsche Telekom AG wird wohl angesichts des enormen Personalüberhanges von der Vorruhestandsregelung Gebrauch machen. Bei Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Bundesanstalt zeichnet sich hingegen zur Zeit eine ablehnende Vorgehensweise ab. ver.di führt mit den genannten Unternehmen und der Bundesanstalt Gespräche zur Anwendung des Vorruhestandes. Vieles ist davon abhängig, wie sich die Personalpolitik bspw. in Anbetracht der Liberalisierung der Briefdienste weiter entwickelt.
Ist es dennoch ratsam, auch bei Post, Postbank oder der Bundesanstalt einen Antrag auf Vorruhestand zu stellen?
Das Gesetz sieht ein Antragsrecht der Beamtin/des Beamten vor. Doch die Antragssteller/in muss sich bewusst sein, dass es kein Genehmigungsrecht für diesen Antrag gibt. Ein Rechtsanspruch auf Vorruhestand besteht nicht.
Quelle:http://beamte.verdi.de/postpersonalrech ... rruhestand
Eine Verdi FAQ umfasst weitere Details:
http://kunden.mainis.de/news_ressort12/nl_1206.php3
Auf der Seite 2 der pdf-Datei macht auch die DPVKOM Ausführungen zu den Voraussetzungen für den Antrag. Die Seite 1 benennt Anlauzfstellen zur Beratung:
http://www.dpvkom.de/beamte/infos/vorruhestand.pdf
Welche Voraussetzungen für eine Antragsgenehmigung auf Vorruhestand bestehen?
Beamtinnen und Beamte aller Laufbahnen können auf Antrag und nach dessen Genehmigung mit dem 55. Lebensjahr in den Vorruhestand gehen. Sollte die Regelaltersgrenze verlängert werden, verschiebt sich das Antragsalter für den Vorruhestand entsprechend. Neben diesen persönlichen Voraussetzungen bedarf es aber insbesondere dienstlicher Gründe für eine Antragsgenehmigung. Ein Antrag kann danach genehmigt werden, wenn Personalüberhänge vorhanden sind und ein Einsatz im jeweiligen Unternehmen/bei der Bundesanstalt nicht möglich ist.
Wenden Unternehmen und Bundesanstalt die Vorruhestandsregelung an?
Hier zeichnet sich ein unterschiedliches Vorgehen ab. Die Deutsche Telekom AG wird wohl angesichts des enormen Personalüberhanges von der Vorruhestandsregelung Gebrauch machen. Bei Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Bundesanstalt zeichnet sich hingegen zur Zeit eine ablehnende Vorgehensweise ab. ver.di führt mit den genannten Unternehmen und der Bundesanstalt Gespräche zur Anwendung des Vorruhestandes. Vieles ist davon abhängig, wie sich die Personalpolitik bspw. in Anbetracht der Liberalisierung der Briefdienste weiter entwickelt.
Ist es dennoch ratsam, auch bei Post, Postbank oder der Bundesanstalt einen Antrag auf Vorruhestand zu stellen?
Das Gesetz sieht ein Antragsrecht der Beamtin/des Beamten vor. Doch die Antragssteller/in muss sich bewusst sein, dass es kein Genehmigungsrecht für diesen Antrag gibt. Ein Rechtsanspruch auf Vorruhestand besteht nicht.
Quelle:http://beamte.verdi.de/postpersonalrech ... rruhestand
Eine Verdi FAQ umfasst weitere Details:
http://kunden.mainis.de/news_ressort12/nl_1206.php3
Auf der Seite 2 der pdf-Datei macht auch die DPVKOM Ausführungen zu den Voraussetzungen für den Antrag. Die Seite 1 benennt Anlauzfstellen zur Beratung:
http://www.dpvkom.de/beamte/infos/vorruhestand.pdf
Gruß
Grubi
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Re: Vorruhestand 2012
Man kann sich hier herum streiten über Vorschriften und Blablabla.
Fakt ist, verhandeln kann man immer.
Egal wie, wer gehen will und das noch dieses Jahr, MUSS seinen Antrag so bald wie möglich stellen, da man schon signalisiert, dass zur Jahresmitte ein Konzernüberblick gestartet wird, wo die Budgets unter- oder übererfüllt werden könnten. Und dann geht das Geschacher um die Budgetverschiebungen los.
Wenn schon klar ist, dass jemand für Jahresende noch die 55-er will, dann soll er sich JETZT melden, damit er in die Planung noch irgendwie hinein rutschen kann, bzw. ein 55-er-Budget bis Jahresende in Bereitschaft gehalten wird.
Immerhin ist man ja drauf aus, die Beamten - vor allem die älteren - in die Wüste zu schicken. Man wird kaum jemanden aufhalten wollen, wenn es sich budgetmässig irgendwie machen lässt.
Im Zweifelsfalle nicht mit "Hänschen"/Vermittler reden, sondern gleich mit "Hans", also evtl. mit dem Personalleiter TFM. Was unten gelegentlich blockiert wird, ist "oben" dann doch manchmal viel einfacher machbar.
Ich sage da nur - nichts ist unmöglich, wenn man mit 55 den Konzern verlassen WILL.
Fakt ist, verhandeln kann man immer.
Egal wie, wer gehen will und das noch dieses Jahr, MUSS seinen Antrag so bald wie möglich stellen, da man schon signalisiert, dass zur Jahresmitte ein Konzernüberblick gestartet wird, wo die Budgets unter- oder übererfüllt werden könnten. Und dann geht das Geschacher um die Budgetverschiebungen los.
Wenn schon klar ist, dass jemand für Jahresende noch die 55-er will, dann soll er sich JETZT melden, damit er in die Planung noch irgendwie hinein rutschen kann, bzw. ein 55-er-Budget bis Jahresende in Bereitschaft gehalten wird.
Immerhin ist man ja drauf aus, die Beamten - vor allem die älteren - in die Wüste zu schicken. Man wird kaum jemanden aufhalten wollen, wenn es sich budgetmässig irgendwie machen lässt.
Im Zweifelsfalle nicht mit "Hänschen"/Vermittler reden, sondern gleich mit "Hans", also evtl. mit dem Personalleiter TFM. Was unten gelegentlich blockiert wird, ist "oben" dann doch manchmal viel einfacher machbar.
Ich sage da nur - nichts ist unmöglich, wenn man mit 55 den Konzern verlassen WILL.
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Re: Vorruhestand 2012
Bundesfreiwild schrieb:
"Nichts ist unmöglich, wenn man mit 55 Jahren den Konzern verlassen möchte".
Dazu kann man genauso unspezifisch und allgemein auch anmerken:
Vieles bleibt unmöglich, wenn der Beamte mit möglichst geringen Abschlägen in den Vorruhestand wechseln möchte. Ob mit solchen Floskeln wirklich jemand geholfen ist bleibt dahin gestellt.
Bei gut 30% Einbußen kommen in 10 Jahren schnell mal 50.000€ Einbußen zusammen. Und auch die Abschläge von der Pension sind ja auch nicht von schlechten Eltern. Wer dann über 25 Jahren mit viel weniger Pension rechnen muß, der überlegt sich das reichlich.
Nur wenn die Einbußen deutlich geringer würden, könnte der Anreiz steigen, doch in den Vorruhestand zu wechseln.
"Nichts ist unmöglich, wenn man mit 55 Jahren den Konzern verlassen möchte".
Dazu kann man genauso unspezifisch und allgemein auch anmerken:
Vieles bleibt unmöglich, wenn der Beamte mit möglichst geringen Abschlägen in den Vorruhestand wechseln möchte. Ob mit solchen Floskeln wirklich jemand geholfen ist bleibt dahin gestellt.
Bei gut 30% Einbußen kommen in 10 Jahren schnell mal 50.000€ Einbußen zusammen. Und auch die Abschläge von der Pension sind ja auch nicht von schlechten Eltern. Wer dann über 25 Jahren mit viel weniger Pension rechnen muß, der überlegt sich das reichlich.
Nur wenn die Einbußen deutlich geringer würden, könnte der Anreiz steigen, doch in den Vorruhestand zu wechseln.
Gruß
Grubi
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Re: Vorruhestand 2012
Wird dieses Jahr eigentlich auch wieder Geld angeboten("goldener Handschlag") wenn man geht? Von Vivento wurden Kollegen, die hätten gehen können, in 2010 20.000€ und in 2011 40.000-50.000€ geboten, um den Abgang zu versüßen.
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Re: Vorruhestand 2012
Eine Antwort auf diesse Frage wirst Du wohl kaum erhalten. Diese schwarze Motivation erfolgt sicher auch nicht in Absprache mit dem Dienstherrn / Finanzministerium, weil dadurch das Steuersäckel zusätzlich dauerhaft belastet wird. Vivento Dr. Fuchs und andere werden sich ebenfalls darüber ausschweigen.
Gruß
Grubi
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Re: Vorruhestand 2012
Man weiss nie, zu was und wie viel sich die T hinreißen lässt, wenn jemand gehen SOLL.
Alles Verhandlungssache würde ich mal sagen. Da der Kostendruck allerdings hoch ist, denke ich, wird man sich lieber noch eine neue Frustationsmaßnahme für den Beamten suchen, als ihm zusätzlich Geld hinterher zu werfen.
Wer die 55-er in 2012 haben will, soll SOFORT den Antrag stellen. Zur Jahresmitte erfolgt ein konzernweiter Kassensturz und man wird überprüfen, wo man weniger oder mehr Budget für die 55-er brauchen wird. Es ist also wichtig, das eigene Budget durch Antrag im eigenen Betrieb zu halten, bevor es woanders hin verschoben wird. So jedenfalls die Infos "von oben".
Alles Verhandlungssache würde ich mal sagen. Da der Kostendruck allerdings hoch ist, denke ich, wird man sich lieber noch eine neue Frustationsmaßnahme für den Beamten suchen, als ihm zusätzlich Geld hinterher zu werfen.
Wer die 55-er in 2012 haben will, soll SOFORT den Antrag stellen. Zur Jahresmitte erfolgt ein konzernweiter Kassensturz und man wird überprüfen, wo man weniger oder mehr Budget für die 55-er brauchen wird. Es ist also wichtig, das eigene Budget durch Antrag im eigenen Betrieb zu halten, bevor es woanders hin verschoben wird. So jedenfalls die Infos "von oben".
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Re: Vorruhestand 2012
SOFORT Antrag stellen, wenn man bei Abwägung aller persönlichen Details - insbesondere der daraus resultierenden kurz- mittel- und langfristen finanziellen Lage - den Entschluß gefasst hat, in den Vorruhestand zu wechseln.
Wichtig erscheint es auch, sich über die finanziellen Aussichten eine schriftliche Auskunft einzuholen. Diese Auskunft erfolgt stets ohne Gewähr auf der Grundlage der vorliegenden Daten und der dann herrschenden Rechtslage. Widersprüche gegen die Auskunft sind nicht möglich, weil es sich hierbei nicht um einen Bescheid handelt.
Alternativ kann man auch unter zur Hilfenahme einschlägiger Quellen im Internet sich selbst an die Kalkulation der zu erwartenden Vorruhestandbezüge wagen.
Da sich im Konzern die Situation schnell ändern kann, würde ich nach dem Sofort-Antrag auf Versetzung in den Vorruhestand den Antrag vierteljährlich erneuern, sofern noch keine konkrete Mitteilung dazu eingetroffen ist.
Sollten die Auskunft von PST - Basis für den Beschluß in Vorruhestand zu gehen - und der spätere Versorgungsbescheid über die Vorruhestandsbezüge zu drastisch voneinander abweichen, sei eine Rechtsberatung angeraten, so ggf Schritte zu prüfen, um sich eventuell in die Position vor dem Antrag wieder zurück zu bewegen.
Vorstehender Beitrag wurde in Absätzen aufgrund von Einwänden und Diskussionen korrigiert!!!
Wichtig erscheint es auch, sich über die finanziellen Aussichten eine schriftliche Auskunft einzuholen. Diese Auskunft erfolgt stets ohne Gewähr auf der Grundlage der vorliegenden Daten und der dann herrschenden Rechtslage. Widersprüche gegen die Auskunft sind nicht möglich, weil es sich hierbei nicht um einen Bescheid handelt.
Alternativ kann man auch unter zur Hilfenahme einschlägiger Quellen im Internet sich selbst an die Kalkulation der zu erwartenden Vorruhestandbezüge wagen.
Da sich im Konzern die Situation schnell ändern kann, würde ich nach dem Sofort-Antrag auf Versetzung in den Vorruhestand den Antrag vierteljährlich erneuern, sofern noch keine konkrete Mitteilung dazu eingetroffen ist.
Sollten die Auskunft von PST - Basis für den Beschluß in Vorruhestand zu gehen - und der spätere Versorgungsbescheid über die Vorruhestandsbezüge zu drastisch voneinander abweichen, sei eine Rechtsberatung angeraten, so ggf Schritte zu prüfen, um sich eventuell in die Position vor dem Antrag wieder zurück zu bewegen.
Vorstehender Beitrag wurde in Absätzen aufgrund von Einwänden und Diskussionen korrigiert!!!
Zuletzt geändert von Grubi_Scheibenklar am 17.04.2012 19:09, insgesamt 3-mal geändert.
Gruß
Grubi
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Re: Vorruhestand 2012
Grubi Scheibenklar schrieb:
"Diese unverbindliche Berechnung begründet keinen Anspruch auf Versorgung und steht unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage."
(Der Text ist in beiden Fällen gleich!)
UND:
Es gibt auch keine Vorbehalte!
Entweder wird der Antrag genau so gestellt, wie er als Formular auszufüllen ist, oder er wird vom PST nicht angenommen!
Eventuell doch maschinell, oder auch handschriftlich eingefügte "Vorbehalte" werden entweder nach einem Anruf durch den PST beim jeweiligen "Autor" von diesem zurückgenommen (vom PST danach im Original gestrichen), oder, wie bereits gesagt, wird der (veränderte) Antrag erst gar nicht angenommen!
Also, lieber "Grubi":
nicht immer blindlings (wie auch schon im freien pro-T-in-Forum) gegen das bundesfreie Wild keilen, sondern sich VORHER SCHLAU machen, bevor man etwas von sich gibt! (Ich weiß gar nicht, was Dir diese Frau in der Vergangenheit eigentlich angetan hat!)
NIEMAND bestätigt im Konzern VERBINDLICH die finanziellen Aussichten! Vom PST vorab erbrachte Berechnungen über die Höhe des späteren Ruhegehalts sind entweder mit nachfolgendem Text im Anschreiben, oder mit einem STEMPEL versehen:...sich die finanziellen Aussichten konkret schriftlich bestätigen zu lassen...
"Diese unverbindliche Berechnung begründet keinen Anspruch auf Versorgung und steht unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage."
(Der Text ist in beiden Fällen gleich!)
Wie bereits oben geschrieben: Es gibt keine verbindlichen Auskünfte!Ein Vorbehalt könnte zusätzlich dienlich sein: Falls die mitgeteilten vorausberechneten Ruhestandsbezüge deutlich nach unten von den verbindlichen Auskünften abweichen, wäre der Antrag auf Vorruhestand als nichtig und gegenstandslos zu betrachten.
UND:
Es gibt auch keine Vorbehalte!
Entweder wird der Antrag genau so gestellt, wie er als Formular auszufüllen ist, oder er wird vom PST nicht angenommen!
Eventuell doch maschinell, oder auch handschriftlich eingefügte "Vorbehalte" werden entweder nach einem Anruf durch den PST beim jeweiligen "Autor" von diesem zurückgenommen (vom PST danach im Original gestrichen), oder, wie bereits gesagt, wird der (veränderte) Antrag erst gar nicht angenommen!
Also, lieber "Grubi":
nicht immer blindlings (wie auch schon im freien pro-T-in-Forum) gegen das bundesfreie Wild keilen, sondern sich VORHER SCHLAU machen, bevor man etwas von sich gibt! (Ich weiß gar nicht, was Dir diese Frau in der Vergangenheit eigentlich angetan hat!)
Gruß
Rudolf
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Re: Vorruhestand 2012 - Rudolfs Ausführungen
Mit der teilweisen sachbezogenen Kritik liegt Rudolf sicher teilweise richtig (Anträge mit Vorbehalt finden bei PST keine Akzeptanz). Andere Ausführungen entbehren jeglicher Grundlage. Hier keilt Rudolf, weil er offenbar Ausführungen anderer Personen in anderen Foren mir zuordnet. Schlechter Stil Rudolf. Ich werde meine Meinungen weiterhin posten. Jedes Forum lebt von den sachlichen Beiträgen der User, die auch fehlerhafte Darlegungen entlarven - so auch ggf. die meinen.
Bin gespannt in welcher Weise Rudolf seine abwegige, angefangene Keilerei - gerne per PN - rechtfertigen möchte. Öffentliche Diskussionen darüber führe ich nicht, diese bringen die User des Forums nicht weiter.
Die oberlehrhaften, irrigen Ansichten und Unterstellungen Rudolfs weise ich hiermit entschieden zurück.
Bin gespannt in welcher Weise Rudolf seine abwegige, angefangene Keilerei - gerne per PN - rechtfertigen möchte. Öffentliche Diskussionen darüber führe ich nicht, diese bringen die User des Forums nicht weiter.
Die oberlehrhaften, irrigen Ansichten und Unterstellungen Rudolfs weise ich hiermit entschieden zurück.
Zuletzt geändert von Grubi_Scheibenklar am 20.04.2012 13:39, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Grubi
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Re: Vorruhestand 2012
Hallo Zusammen,
Eigentlich wollte ich hier nur ein paar Antworten auf meine Fragen und nicht irgendwelche "Keilereien" auslösen.
Mein Kollege hat in der gleichen Sache bereits sieben mal die DTAG-Hotline angerufen. Jedes Mal war ein anderer Gesprächspartner dran und die Antworten waren jedes Mal verschieden, sogar widersprüchlich.
Warum soll es deshalb in diesem Forum anders sein.
Die Telekom will für beurlaubte Beamte wegen der Vorruhestandsregelung einfach die Katze nicht aus dem Sack lassen.
Danke für euer Bemühen
Eigentlich wollte ich hier nur ein paar Antworten auf meine Fragen und nicht irgendwelche "Keilereien" auslösen.
Mein Kollege hat in der gleichen Sache bereits sieben mal die DTAG-Hotline angerufen. Jedes Mal war ein anderer Gesprächspartner dran und die Antworten waren jedes Mal verschieden, sogar widersprüchlich.
Warum soll es deshalb in diesem Forum anders sein.
Die Telekom will für beurlaubte Beamte wegen der Vorruhestandsregelung einfach die Katze nicht aus dem Sack lassen.
Danke für euer Bemühen
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Re: Vorruhestand 2012
Leider bekommt man von der PST nur eine Berechnung des Ruhegehltes wenn man im ersten Halbjahr 2012 noch 55 wird. Liegt der Geburstag in der zweiten Jahreshälfte wird man vertröstet.
Also mal schnell nachfragen geht nicht in jedem Fall.
Gruß
Also mal schnell nachfragen geht nicht in jedem Fall.
Gruß
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Re: Vorruhestand 2012
Ein Beamter dürfte mit den Personal-Informationen über seine Beschäftigungszeiten, Ausbildungszeiten sowie anrechenbaren Zeiten, die er eigentlich griffberreit in seinen persönlichen Unterlagen haben sollte - , sich aucht selbst einen Überblick darüber verschaffenkönnen, mit welchen Ruhestandbezügen (Pension) bzw. Vorruhestandbezügen er zu rechnen hätte:
http://www.beamtenpension.de/
http://www.beamtenversorgung-online.de/ ... versorgung
http://www.beamtenpension.de/
http://www.beamtenversorgung-online.de/ ... versorgung
Gruß
Grubi
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