Ich trat mit einer Dienstreisegenehmigung eine zweitägige Dienstreise an. Das Seminarziel lag ca. 500 km von meinem Zuhause bzw. dem Dienstort weg. Die Fahrt unternahm ich mit meinem Privat-Kfz.
Nach Ende der Tagung in dem Hotel wollte ich um ca. 16.00 Uhr heimfahren. Dabei merkte ich, dass mein Auto defekt war. Eine Nachfrage bei der nächst gelegenen Autowerkstatt ergab, dass eine Reparatur erst am nächsten Tag möglich war. Eine Rückreise an diesem Tag war also unmöglich. Zum Zeitvertreib unternahm ich eine kleine Wanderung.
Nach meiner Rückkehr zuhause meldete ich meinem Dienstherrn umgehend, dass ich die Dienstreise wegen der Autopanne erst einen Tag später, als genehmigt, beenden konnte.
Die Sachbearbeiterin in der Personalstelle verweigert nun die Fahrtkosten für die Rückfahrt mit der Begründung, dass ich nicht mehr dienstlich, sondern privat unterwegs gewesen sei. Ich hätte mit der Wanderung quasi Urlaub gemacht. Die Fahrtkosten für die Rückfahrt aus einem Urlaub habe aber ein Beamter selber zu tragen.
Meine Fragen:
1. Gibt es eine Vorschrift im Reisekostenrecht (Gesetz, Ausführungsbestimmung oder ähnliches) die besagt, dass bei privaten Reisen im Anschluss an eine Dienstreise der Anspruch auf die Fahrtkosten entfällt.
2. Kann die Sachbearbeiterin den "Zwangsaufenthalt" einfach in eine private Reise umdeuten? Hätte ich die ganze Zeit über im Hotel bleiben müssen?
Da ist noch was, was sich hinterher als Problem herausstellen könnte. Ich hab ein ziemlich altes Auto. Der Mechaniker hat das von mir benötigte Teil aus einem Schrottauto ausgebaut und bei mir eingebaut. Ich hab für die Reparatur keinen Nachweis erhalten, aber auch nicht verlangt.
3. Es gibt dafür zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anhaltspunkt dafür, aber kann die Personalstelle evtl. den Nachweis der Reparatur fordern?
Fahrtkosten werden z. T. nicht erstattet!
Moderator: Moderatoren
Re: Fahrtkosten werden z. T. nicht erstattet!
Was soll der Steuerzahler dem vergnügungssüchtigen Beamten denn noch alles erstatten
Wenn das ganze nicht eine nette Glosse zu Ostern ist, sind meiner Meinung nach einige Merkwürdigkeiten ohnehin bei der ganzen Angelegenheit auffällig.
Dienstreise für 2 Tage über (Hin-und Rückfahrt) 1000 km mit eignem Auto ???
Wer genehmigt so etwas und wenn, wie ist die Abrechnung. Auf der Basis Bahnticket ?
Wieso erst Meldung nach Rückkehr ?
Normalerweise meldet man sofort, dass man die Rückreise erst später antreten kann und lässt sich das ggf. fernmündlich genehmigen.
Schließlich trommelt man heutzutage nicht mehr und setzt auch keine Rauchzeichen , sondern hat normalerweise ein Handy.
Eigentlich widerstrebt es mir, zu der ganzen Angelegenheit hinsichtlich Abrechnung der Rückfahrt, Nachweis der Reperatur usw. dezidiert die § anzuführen.
Ist auch nicht so ohne weiteres möglich, da es keine einheitlichen Reisekostenabrechnungsbestimmugen gibt, aber etwas seltsame Ansichten, was der Staat so alles übernehmen soll, hast du meiner Meinung nach schon.
Was ist denn, wenn deine Karre 1 Woche ausfällt, was bei etwas komplizierteren Ersatzteilbeschaffungen oder Werkstattauslastungen durchauch möglich ist ?
Soll die Allgemeinheit dann auch noch den Verpflegungsnehraufwand, die Hotelkosten, ausgedehntere Wandertouren usw. für dich übernehmen ?
Die Urlaubstage sind dann natürlich nach deiner Auffassung sicherlich Sonderurlaubstage bzw. Dienstreisetage
Das ganze ist eine Glosse, gell ?
P.S. Wenn keine Glosse :
Natürlich bekommst du deine Rückfahrt bezahlt,auch wenn du sie später antrittst, wenn die Dienstreise tatsächlich als Fahrt mit eignem Auto genehmigt war.
Deine Abrechnungstante meint wahrscheinlich die Dienstreisekostenabrechnung in Gänze.
Da zählen deine Ausflüge und der damit verbundene zusätzliche Tag natürlich nicht als dienstreiseabrechnungsrelevant.
Zur letzten Frage:
Natürlich kann dein Dienstvorgesetzter (oder wie immer der auf deiner Dienststelle heißt) aus dienstrechtlichen Gründen einen Nachweis fordern, dass dein Fahrzeug tatsächlich fahruntüchtig war und du nicht nur verpennt hast oder dir einen schönen Urlaubstag genehmigt hast.
Das hat aber dienstrechtliche Gründe und hat nichts mit der Dienstreiseabrechnung zu tun. Darum hätte ich ihn oder seinen Vertreter auch sofort angerufen und das geklärt.
Gruß
Winni

Wenn das ganze nicht eine nette Glosse zu Ostern ist, sind meiner Meinung nach einige Merkwürdigkeiten ohnehin bei der ganzen Angelegenheit auffällig.
Dienstreise für 2 Tage über (Hin-und Rückfahrt) 1000 km mit eignem Auto ???
Wer genehmigt so etwas und wenn, wie ist die Abrechnung. Auf der Basis Bahnticket ?
Wieso erst Meldung nach Rückkehr ?
Normalerweise meldet man sofort, dass man die Rückreise erst später antreten kann und lässt sich das ggf. fernmündlich genehmigen.
Schließlich trommelt man heutzutage nicht mehr und setzt auch keine Rauchzeichen , sondern hat normalerweise ein Handy.
Eigentlich widerstrebt es mir, zu der ganzen Angelegenheit hinsichtlich Abrechnung der Rückfahrt, Nachweis der Reperatur usw. dezidiert die § anzuführen.
Ist auch nicht so ohne weiteres möglich, da es keine einheitlichen Reisekostenabrechnungsbestimmugen gibt, aber etwas seltsame Ansichten, was der Staat so alles übernehmen soll, hast du meiner Meinung nach schon.
Was ist denn, wenn deine Karre 1 Woche ausfällt, was bei etwas komplizierteren Ersatzteilbeschaffungen oder Werkstattauslastungen durchauch möglich ist ?
Soll die Allgemeinheit dann auch noch den Verpflegungsnehraufwand, die Hotelkosten, ausgedehntere Wandertouren usw. für dich übernehmen ?
Die Urlaubstage sind dann natürlich nach deiner Auffassung sicherlich Sonderurlaubstage bzw. Dienstreisetage

Das ganze ist eine Glosse, gell ?
P.S. Wenn keine Glosse :
Natürlich bekommst du deine Rückfahrt bezahlt,auch wenn du sie später antrittst, wenn die Dienstreise tatsächlich als Fahrt mit eignem Auto genehmigt war.

Deine Abrechnungstante meint wahrscheinlich die Dienstreisekostenabrechnung in Gänze.
Da zählen deine Ausflüge und der damit verbundene zusätzliche Tag natürlich nicht als dienstreiseabrechnungsrelevant.
Zur letzten Frage:
Natürlich kann dein Dienstvorgesetzter (oder wie immer der auf deiner Dienststelle heißt) aus dienstrechtlichen Gründen einen Nachweis fordern, dass dein Fahrzeug tatsächlich fahruntüchtig war und du nicht nur verpennt hast oder dir einen schönen Urlaubstag genehmigt hast.

Gruß
Winni
Re: Fahrtkosten werden z. T. nicht erstattet!
Tja Winni,
das ist keine Glosse! Im Übrigen, wenn ich mich vergnügen will, dann mache ich eine Urlaubsreise und nehme nicht an einem Seminar teil.
Die Dienstfahrt wurde deswegen mit dem Privat-Kfz genehmigt, weil das Seminar um 8.00 Uhr anfing und von meinem Dienstort aus morgens zur Abreisezeit keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung standen. Andernfalls hätte ich am Vortag anreisen müssen und mit Übernachtungs usw. wäre es noch teurer gewesen.
Ich habe weder die Übernachtungskosten für eine weitere Nacht, Tagegeld für diesen Tag oder die Werkstattkosten noch sonst irgendwas geltend gemacht. Da habe ich keinen Gedanken daran verschwendet. Die bürde ich nicht dem Dienstherrn oder Steuerzahler auf, sondern das trage ich selber.
Für den Tag habe ich mir überdies einen Tag Urlaub abziehen lassen.
Mir geht es ausschließlich um die Fahrtkosten bzw. die Rückfahrt.
Für den Bund gibt es also hinsichtlich der Fahrtkosten bestimmt eine Regelung. Darauf wurde nämlich seitens der Personalstelle verwiesen. Weiß da jemand etwas?
das ist keine Glosse! Im Übrigen, wenn ich mich vergnügen will, dann mache ich eine Urlaubsreise und nehme nicht an einem Seminar teil.
Die Dienstfahrt wurde deswegen mit dem Privat-Kfz genehmigt, weil das Seminar um 8.00 Uhr anfing und von meinem Dienstort aus morgens zur Abreisezeit keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung standen. Andernfalls hätte ich am Vortag anreisen müssen und mit Übernachtungs usw. wäre es noch teurer gewesen.
Ich habe weder die Übernachtungskosten für eine weitere Nacht, Tagegeld für diesen Tag oder die Werkstattkosten noch sonst irgendwas geltend gemacht. Da habe ich keinen Gedanken daran verschwendet. Die bürde ich nicht dem Dienstherrn oder Steuerzahler auf, sondern das trage ich selber.
Für den Tag habe ich mir überdies einen Tag Urlaub abziehen lassen.
Mir geht es ausschließlich um die Fahrtkosten bzw. die Rückfahrt.
Für den Bund gibt es also hinsichtlich der Fahrtkosten bestimmt eine Regelung. Darauf wurde nämlich seitens der Personalstelle verwiesen. Weiß da jemand etwas?
Re: Fahrtkosten werden z. T. nicht erstattet!
Sag doch der Personaltussi, sie soll eine Ablehnung begründen. Du musst doch nicht begründen, warum sie eine Reisekostenvergütung entgegen geltender Gesetze ablehnt.
Ich kenne keinen Grund, dir die Rückreise nicht ganz normal abzurechnen, selbst wenn der Tag als Urlaub interpretiert wird.
Im übrigen (Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostenrecht):
Zu § 13 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen
13
Absatz 1
Eine Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen liegt vor,
-
wenn Urlaubs- oder andere private Reisen mit einer genehmigten oder angeordneten Dienstreise zeitlich verbunden werden, also die Reisedauer aus privaten Gründen verlängert wird (§ 13 Abs. 1) .
13.1
Zu Absatz 1
13.1.1
§ 13 Abs. 1 regelt die Erstattung für alle Fälle, in denen mit einer Dienstreise Urlaubsreisen oder andere private Reisen zeitlich und räumlich miteinander verbunden werden. Unabhängig von der zeitlichen Lage des Dienstgeschäfts (vor, während oder im Anschluss an eine private Reise) bemisst sich die Reisekostenvergütung als wären Dienstreisende unmittelbar vor dem Dienstgeschäft an den Geschäftsort gefahren und unmittelbar danach wieder in die Wohnung oder Dienststätte zurückgekehrt.
Ich kenne keinen Grund, dir die Rückreise nicht ganz normal abzurechnen, selbst wenn der Tag als Urlaub interpretiert wird.
Im übrigen (Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostenrecht):
Zu § 13 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen
13
Absatz 1
Eine Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen liegt vor,
-
wenn Urlaubs- oder andere private Reisen mit einer genehmigten oder angeordneten Dienstreise zeitlich verbunden werden, also die Reisedauer aus privaten Gründen verlängert wird (§ 13 Abs. 1) .
13.1
Zu Absatz 1
13.1.1
§ 13 Abs. 1 regelt die Erstattung für alle Fälle, in denen mit einer Dienstreise Urlaubsreisen oder andere private Reisen zeitlich und räumlich miteinander verbunden werden. Unabhängig von der zeitlichen Lage des Dienstgeschäfts (vor, während oder im Anschluss an eine private Reise) bemisst sich die Reisekostenvergütung als wären Dienstreisende unmittelbar vor dem Dienstgeschäft an den Geschäftsort gefahren und unmittelbar danach wieder in die Wohnung oder Dienststätte zurückgekehrt.