Arbeitssituation:
Nach einer unfreiwilligen Versetzung (mit Zusage der Umzugskostenvergütung) bekomme ich Trennungsgeld (Ersatz der Fahrtkosten) für die tägliche Heimkehr an den Wohnort (110km einfache Strecke). Da bei mir in der Familie ein Umzugshinderungsgrund vorliegt, bekomme ich das TG noch ein paar Monate - mein Dienstherr verlangt aber inzwischen schon wieder die intensive Wohnungssuche von mir. Aufgrund der täglichen Reisezeit kann ich unfreiwillig nur Teilzeit arbeiten.
Problem:
Grundsätzlich bin ich schon umzugswillig. Es zeichnet sich aber ab, dass ich nach Ende des Bewilligungszeitraum möglicherweise nicht umziehen kann. Grund dafür ist, dass der Vater erkrankt ist und auf Dauer Hilfe (keine Pflege!) benötigen wird - er wohnt im selben Ort wie ich momentan auch. Er wird uns vermutlich aufgrund seiner Einschränkung sein Haus überlassen. Dazu kommt, dass mein Ehepartner aktuell keine Arbeit an meinem neuen Dienstort findet und auch keine Teilzeit bei seiner jetzigen Stelle möglich ist - den gigantischen Arbeitsweg hätter er dann und finanziell wäre das eine deutliche Verschlechterung für meine Familie.
Fazit:
Ich beabsichtige also anstatt eines Umzugs wieder eine Versetzung zu beantragen, auch wenn das wieder dauern kann oder vielleicht nie wird

Ich habe nun die Befürchtung, dass das gewährte Trennungsgeld zurückgezahlt werden muss, da ich ja nach Wegfall des Umzugshinderungsgrund dann doch nicht umziehe(n kann). Liege ich damit richtig, bzw. kann ich das irgendwie verhindern? Genügt es wenn ich mir zur Wahrung der Ansprüche z.B. für eine kurze Zeit eine kleine Wohnung am Dienstort miete - das wäre immerhin für mich machbarer als die große Menge Trennungsgeld zurückzuzahlen

Danke für Antworten!