Beförderung A6 - A7

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Beamtin23
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Beförderung A6 - A7

Beitrag von Beamtin23 »

Hallo,

zur Zeit befinde ich mich in der Gehaltsgruppe A6, Stufe 3.
Was ist, wenn ich nach A7 befördert werde: Beginne ich dann wieder in Stufe 1?
Wenn man dadurch weniger Lohn hätte, würde man dann die Differenz erhalten?

LG*
sheela
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Re: Beförderung A6 - A7

Beitrag von sheela »

Meines Wissens behälst Du die Stufe bei. Dann lohnt sich eine Beförderung schon!!
LG
sheela
Tristarion
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Re: Beförderung A6 - A7

Beitrag von Tristarion »

Hi Beamtin23!

Die sog. Dienstaltersstufe behältst Du bei, welche ja auch nur indirekt was mit der Beförderung zu tun hat. Sie sagt einfach, wie lange Du bereits im Dienst bist, und kann somit nicht "zurückgesetzt" werden.

LG!
Beamtin23
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Re: Beförderung A6 - A7

Beitrag von Beamtin23 »

Danke für die schnellen Antworten. Dann bin ich ja jetzt bestens informiert ;-)
Ich habe nur noch eine andere Frage: "Lohnt" sich so eine Beförderung überhaupt? Ich bekomme mit A6 ja schließlich noch 60 % Weihnachtsgeld und muss auch bei der Beihilfe nichts bezahlen. Von anderen Kollegen habe ich gehört, dass sie so einen Beitrag noch zur Beihilfe bezahlen müssen und dann wird das Weihnachtsgeld ja auch weniger...

Wenn ich jetzt im Herbst befördert werden sollte, bekomme ich dann Dezember auch nur 45% Weihnachtsgeld, oder? Ist es dann immer ausschlaggebend welche Gehaltsstufe man im Dezember hatte? Obwohl man dann vorher fast das ganze Jahr nur A6 verdient hat hat...?

Sorry für die ganzen Fragen :D
Gerda Schwäbel
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Re: Beförderung A6 - A7

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Kleiner Tipp:
Wenn Du uns verrätst, wer Dein Dienstherr ist (welches Land oder in welchem Land die Gemeinde liegt), erhöht das die Chance auf eine qualifizierte Antwort. :D
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Beamtin23
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Re: Beförderung A6 - A7

Beitrag von Beamtin23 »

Die Gemeinde liegt in NRW ;)
Gerda Schwäbel
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Re: Beförderung A6 - A7

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Beamtin23 hat geschrieben:Die Gemeinde liegt in NRW ;)
Dann ist die Erweiterung der Amtsbezeichnung um das Wort "Ober" ganz schön ernüchternd! Pro Monat macht das (brutto) 87,53 € aus und die Sonderzahlung vermindert sich (für Alleinstehende) um 242,38 € (auch brutto). Maßgeblich für die Bemessung der Sonderzahlung sind die Verhältnisse am 1. Dezember. Deshalb würde ich Planstelleneinweisungen nach dem 1. Oktober und vor dem 2. Dezember als "unanständig" bezeichnen.

Die Kostendämpfungspauschale beträgt ab der Besoldungsgruppe A 7 jährlich 150,- €. Hier sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung im Kalenderjahr maßgeblich. Im Jahr der Beförderung lässt sich die Antragstellung vielleicht so steuern, dass keine Pauschale mehr anfällt.

Fast die Hälfte des jährlichen "Beförderungsgewinns" geht also für Sparmaßnahmen drauf. (Hoffentlich winkt bald die A 8.)

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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