Dienstunfähig-ab wann Ruhegehalt?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Charlie0601
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Dienstunfähig-ab wann Ruhegehalt?

Beitrag von Charlie0601 »

Ich hab da noch eine Frage. Ende April hab ich meinen Termin beim Amtsarzt wegen Dienstunfähigkeit. Wie ist da der Ablauf? Wenn ich wirklich in den vorl. Ruhestand geschickt werde, wie lange dauert das? 4 Wochen Einspruchsfrist und dann ab Juni schon im Ruhestand? oder dauert sowas länger...?

Gruß
schäferhund
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Re: Dienstunfähig-ab wann Ruhegehalt?

Beitrag von schäferhund »

Hallo Charlie 0601

Der Verwaltungsablauf sieht wie folgt aus:

Du hast Ende April Deinen Untersuchungstermin und der Dich untersuchende Mediziner wird einen Bericht an Deine Dienststelle schreiben. Dies kann je nach Arbeitsanfall, aber auch Urlaubszeit, Krankheitsausfälle usw. schon ca. 2 - 4 Wochen dauern. Deine Vorgesetzten erhalten Mitteilung, ob Du evtl. in den Ruhestand versetzt werden sollst und bitten Dich, hierzu Stellung zu nehmen. Man wartet Deine Entscheidung ab und leitet den Vorgang an die personalverwaltende Stelle in dem für Dich zustängen Ministerium weiter, was natürlich auch wieder dauert. Die endgültige Entscheidung trifft dann der zuständige Referent im Ministerium.
Rein vom "Bauchgefühl" heraus, erscheint mir Juni 2012 aber doch schon etwas knapp. Kommt darauf an, wie flott alle Beteiligten arbeiten.

Wünsche Dir viel Glück

Gruß vom Schäferhund :wink:
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstunfähig-ab wann Ruhegehalt?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Zwischen "Personalstelle" und Ministerium "hängt" auch noch der Personal/Betriebsrat, der eine Stellungnahme dazu abgeben darf. Allerdings kann er da nur entweder "Bedenken äußern" oder auch nicht. Dann verzögert sich der Weitergang der Angelegenheit vielleicht noch etwas. Ein kurzes Gespräch mit dem BR wäre sinnvoll, je nachdem, ob man die DDU durch die Bedenkenäußerung noch etwas hinaus schieben will oder ob man sie einfach durchlaufen lässt.
Verhindern kann der BR es eh nicht, nur durch Bedenkenäußerung verzögern.
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