Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich bin Lebenszeitbeamter des Landes Niedersachsen. Kann mir jemand sagen, ob es die Möglichkeit gibt, sich für die Dauer eines Beamtenverhältnisses auf Zeit (8 Jahre, anderer Dienstherr; Kommune) beurlauben zu lassen?
Oder muss ich mich tatsächlich aus dem Lebenszeitbeamtenverhältnis beim Land entlassen lassen? Aus welchen Vorschriften ergibt sich das?
Besten Dank vorab.
Tituz
Beamter auf Lebenszeit in Beamter auf Zeit
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 29. Feb 2012, 16:18
- Behörde:
Re: Beamter auf Lebenszeit in Beamter auf Zeit
Musst Du gucken hier:
§ 22 Abs.2 Beamtenstatusgesetz.
§ 22 Abs.2 Beamtenstatusgesetz.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 29. Feb 2012, 16:18
- Behörde:
Re: Beamter auf Lebenszeit in Beamter auf Zeit
Gilt allerdings nicht für Niedersachsen.... Ich werde mich wohl doch intensiver einlesen müssen bzw. die Personalstelle fragen müssen...