Hallo!
Ich habe die Vorsorgeaufwendungen meiner Kranken- und Pflegeversicherung bei der Hessischen Bezügestelle zur Berücksichtigung bei meiner monatlichen Lohnsteuer eingereicht.
Nun bin ich von meinem Steuerprogramm Wiso aufgefordert worden die Beiträge zur Kranken- und Pflegebasisversicherung in der Einkommensteuererklärung einzugeben. Ist das für mich überhaupt relevant? Ich bin da etwas verunsichert. Kennt sich da jemand aus?
Vorsorgeaufwendungen Bürgerentlastungsgesetz
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- Bundesfreiwild
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Re: Vorsorgeaufwendungen Bürgerentlastungsgesetz
Es ist relevant, da steuermindernd.
Re: Vorsorgeaufwendungen Bürgerentlastungsgesetz
Lass Dich nicht verunsichern. Geb es ein.
Re: Vorsorgeaufwendungen Bürgerentlastungsgesetz
Solche Vorsorgeaufwendungen (Krankenkasse/Pflegeversicherungen) werden nicht über die Gehaltsmitteilung steuermindernd berücksichtigt-dies läuft nur über die
Einkommensteuererklärung ab. Steuermindernde Freibeträge im Voraus ergeben sich z.B. ab einer 50% körperlichen Behinderung usw.
Wenn also eine Gehaltsbescheinigung angeflogen kommt, die eine Krankenversicherung vorweg als steuermindernd anerkennt,dann stimmt etwas nicht mit dem dafür zuständigen Sachbearbeiter/ in
Einkommensteuererklärung ab. Steuermindernde Freibeträge im Voraus ergeben sich z.B. ab einer 50% körperlichen Behinderung usw.
Wenn also eine Gehaltsbescheinigung angeflogen kommt, die eine Krankenversicherung vorweg als steuermindernd anerkennt,dann stimmt etwas nicht mit dem dafür zuständigen Sachbearbeiter/ in
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Re: Vorsorgeaufwendungen Bürgerentlastungsgesetz
Manchmal tut es richtig weh, hier zu lesen.
Selbstverständlich sind "Vorsorgeaufwendungen der Kranken- und Pflegeversicherung" bereits bei der Bezügezahlung zu berücksichtigen und mindern deshalb die einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge. Wer davon noch nichts gehört hat, sollte seine Tastatur und den Bildschirm m. E. dazu nutzen um sich mit den Informationen zum Stichwort "Bürgerentlastungsgesetz" bekannt zu machen und sich andererseits eine strikte Zurückhaltung hinsichtlich der Kommentierung der Arbeit von Bezügestellen auferlegen!
Die Beträge sollten in das Steuerprogramm eingegeben werden, denn nur dann kann dieses Programm die Jahressteuer und die Höhe der voraussichtlichen Erstattung zutreffend errechnen. Und das ist ja wohl eines der Vorteile/Aufgaben dieser Programme, ansonsten könnten wir weiterhin Papier ausfüllen.
Ein "Muss" ist das allerdings nicht unbedingt, weil die Versicherungsgesellschaft dem Bundeszentralamt für Steuern die maßgeblichen Beträge Ende Februar (des Folgejahres) mitteilt und die Basisbeiträge der Kranken- und Pflegeversicherung deshalb automatisch zu berücksichtigen sind. Gehört man allerdings zu den Leuten, die diesem Mitteilungsverfahren widersprochen haben, dann werden die Beträge tatsächlich nur berücksichtigt, wenn sie in der Steuererklärung stehen, oder Teil der Daten sind, die das Steuerprogramm an das Finanzamt sendet.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Selbstverständlich sind "Vorsorgeaufwendungen der Kranken- und Pflegeversicherung" bereits bei der Bezügezahlung zu berücksichtigen und mindern deshalb die einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge. Wer davon noch nichts gehört hat, sollte seine Tastatur und den Bildschirm m. E. dazu nutzen um sich mit den Informationen zum Stichwort "Bürgerentlastungsgesetz" bekannt zu machen und sich andererseits eine strikte Zurückhaltung hinsichtlich der Kommentierung der Arbeit von Bezügestellen auferlegen!
Die Beträge sollten in das Steuerprogramm eingegeben werden, denn nur dann kann dieses Programm die Jahressteuer und die Höhe der voraussichtlichen Erstattung zutreffend errechnen. Und das ist ja wohl eines der Vorteile/Aufgaben dieser Programme, ansonsten könnten wir weiterhin Papier ausfüllen.
Ein "Muss" ist das allerdings nicht unbedingt, weil die Versicherungsgesellschaft dem Bundeszentralamt für Steuern die maßgeblichen Beträge Ende Februar (des Folgejahres) mitteilt und die Basisbeiträge der Kranken- und Pflegeversicherung deshalb automatisch zu berücksichtigen sind. Gehört man allerdings zu den Leuten, die diesem Mitteilungsverfahren widersprochen haben, dann werden die Beträge tatsächlich nur berücksichtigt, wenn sie in der Steuererklärung stehen, oder Teil der Daten sind, die das Steuerprogramm an das Finanzamt sendet.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Vorsorgeaufwendungen Bürgerentlastungsgesetz
Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung stehen als Gesamtbetrag für ihn und sie unten rechts auf der Steuerbescheinigung 2011.
Das genügt aber dem FinBeamten nicht sondern er möchte die Beiträge für sie und ihn aufgedröselt auf der Einkommensteuererklärung haben.
Nachdem mir die KraKa diesen Beleg erst 14 Tage nach Abgabetermin zugeschickt hat, habe ich ihn nachgereicht.
Das genügt aber dem FinBeamten nicht sondern er möchte die Beiträge für sie und ihn aufgedröselt auf der Einkommensteuererklärung haben.
Nachdem mir die KraKa diesen Beleg erst 14 Tage nach Abgabetermin zugeschickt hat, habe ich ihn nachgereicht.