Kostendämpfungspauschale bei der Steuererklärung
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Kostendämpfungspauschale bei der Steuererklärung
Wo gebe ich die Kostendämpfungspauschale bei der Steuererklärung an?
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Re: Kostendämpfungspauschale bei der Steuererklärung
Hallo!
Die Kostendämpfungspauschale wird auf dem Mantelbogen in Zeile 68 ( außergewöhnliche Belastungen ) eingetragen. Diese Auswendungen wirken sich aber erst aus, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Die zumutbare Belastung variiert von 1 - 7 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte, welche vom Finanzamt ausgerechnet wird. Der Prozentsatz ist abhängig ob man Ledig oder Verheiratet ist oder KInder hat ( Anzahl der Kinder ist auch ausschlaggebend ). Solltest Du keine weiteren Aufwendungen haben, egal wie hoch Deine zumutbare Belastung ist, wird sich die Kostendämpfungspauschale, mit höchster Wahrscheinlichlichkeit, nicht auswirken.
Die Kostendämpfungspauschale wird auf dem Mantelbogen in Zeile 68 ( außergewöhnliche Belastungen ) eingetragen. Diese Auswendungen wirken sich aber erst aus, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Die zumutbare Belastung variiert von 1 - 7 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte, welche vom Finanzamt ausgerechnet wird. Der Prozentsatz ist abhängig ob man Ledig oder Verheiratet ist oder KInder hat ( Anzahl der Kinder ist auch ausschlaggebend ). Solltest Du keine weiteren Aufwendungen haben, egal wie hoch Deine zumutbare Belastung ist, wird sich die Kostendämpfungspauschale, mit höchster Wahrscheinlichlichkeit, nicht auswirken.
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Re: Kostendämpfungspauschale bei der Steuererklärung
prima - danke für die Auskunft
Re: Kostendämpfungspauschale bei der Steuererklärung
Hallo,
ich möchte mich hier bei dieser Frage einklinken. Ich mache die Steuererklärungen meiner Mutter und gebe auch immer die Kostendämpfungspauschale bei den außergewöhnlichen Belastungen an (Meine Mutter kommt eigentlich immer über die Grenzwerte der zumutbaren Belastung). Leider wird diese seit einigen Jahren vom Finanzamt (Bonn-Innenstadt) jedesmal gestrichen; auch wieder bei der Steuer für 2010, und zwar mit dem Hinweis:
"Die Kosten der Wertmarke des Behindertenausweises und die Kostendämpfungspauschale sind nicht abzugsfähig."
Laut allen Quellen, die ich im Internet gefunden habe (z.B. hier) stimmt zumindest letzteres nicht. Aber wie kann man das der guten Frau beim Finanzamt beweisen? Selbst ein Einspruch letztes Jahr, der sich u.a. auf diese Kürzung bezog, wurde abgewiesen. Gibt es da irgendwas Offizielles, ein Gerichtsurteil o.ä.? Ich habe mir schon in den letzten Jahren quasi die Finger wund geschrieben um ihr zu erklären, dass es sich hierbei um nicht durch die Beihilfe erstattete Krankheitskosten handelt, die somit zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Leider hat alles nichts genutzt.
Viele Grüße, Hilli
ich möchte mich hier bei dieser Frage einklinken. Ich mache die Steuererklärungen meiner Mutter und gebe auch immer die Kostendämpfungspauschale bei den außergewöhnlichen Belastungen an (Meine Mutter kommt eigentlich immer über die Grenzwerte der zumutbaren Belastung). Leider wird diese seit einigen Jahren vom Finanzamt (Bonn-Innenstadt) jedesmal gestrichen; auch wieder bei der Steuer für 2010, und zwar mit dem Hinweis:
"Die Kosten der Wertmarke des Behindertenausweises und die Kostendämpfungspauschale sind nicht abzugsfähig."
Laut allen Quellen, die ich im Internet gefunden habe (z.B. hier) stimmt zumindest letzteres nicht. Aber wie kann man das der guten Frau beim Finanzamt beweisen? Selbst ein Einspruch letztes Jahr, der sich u.a. auf diese Kürzung bezog, wurde abgewiesen. Gibt es da irgendwas Offizielles, ein Gerichtsurteil o.ä.? Ich habe mir schon in den letzten Jahren quasi die Finger wund geschrieben um ihr zu erklären, dass es sich hierbei um nicht durch die Beihilfe erstattete Krankheitskosten handelt, die somit zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Leider hat alles nichts genutzt.
Viele Grüße, Hilli
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Re: Kostendämpfungspauschale bei der Steuererklärung
Hallo!
Also über die "kosten der Wertmarke des Behindertenausweises" kann ich leider nichts genaues sagen, müsste dazu mich einlesen. Bezüglich der Kostendämpfungspauschale kann ich nur eines sagen, dass diese voll und ganz absetzbar ist. R.33 EstR. Für die Notwendigkeit von Arztkosten / Krankehitskosten ect. ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Von den Aufwendungen können auch nur insoweit die Kosten abgesetzt werden, welche selbst getragen werden.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, die Aufwendungen der Kostendämpfungspauschale sind abzugsfähig, da die Arztrechnungen ja auf einer Verordnung basieren und die Kosten der Dämpfungspauschale von dem steuerpflichtigen selbst getragen werden. Kann mir leider nicht erklären, warum diese nicht als abzugsfähig angesetzt wurden. Würde schriftlich um die genaue gesetzliche Grundlage bitten.
Also über die "kosten der Wertmarke des Behindertenausweises" kann ich leider nichts genaues sagen, müsste dazu mich einlesen. Bezüglich der Kostendämpfungspauschale kann ich nur eines sagen, dass diese voll und ganz absetzbar ist. R.33 EstR. Für die Notwendigkeit von Arztkosten / Krankehitskosten ect. ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Von den Aufwendungen können auch nur insoweit die Kosten abgesetzt werden, welche selbst getragen werden.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, die Aufwendungen der Kostendämpfungspauschale sind abzugsfähig, da die Arztrechnungen ja auf einer Verordnung basieren und die Kosten der Dämpfungspauschale von dem steuerpflichtigen selbst getragen werden. Kann mir leider nicht erklären, warum diese nicht als abzugsfähig angesetzt wurden. Würde schriftlich um die genaue gesetzliche Grundlage bitten.
Re: Kostendämpfungspauschale bei der Steuererklärung
Danke für die Info, die mich bestärkt, es diesmal erneut zu probieren. Genau wie du habe ich auch jedesmal argumentiert, und jedesmal wurde mein Einspruch abgeschmettert. Eine Klage deswegen möchte ich aber meiner 86-jährigen Mutter auch nicht mehr zumuten. Aber ich gebe nicht auf...
LG Hilli
LG Hilli