Vorübergehender Ruhestand und "Nebentätigkeit"

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Sie nannten ihn Hombre
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Vorübergehender Ruhestand und "Nebentätigkeit"

Beitrag von Sie nannten ihn Hombre »

Folgender Sachverhalt: Ich bin seit einiger Zeit aus gesundheitlichen Gründen im vorübergehnden Ruhestand.
Da ich gerne mit meiner Fotokamera durch die Gegend renne hat mich nun ein Bekannter- seines Zeichens Redakteur einer ortsansässigen Zeitung - gefragt, ob er hin und wieder eins meiner Bilder abdrucken darf. Dafür möchte er mich als "freier Mitarbeiter" laufen lassen und mir pro Bild eine kleine finanzielle Zuwendung zukommen lassen.

Insgesamt wäre der Betrag zwar sicher nur (wenn überhaupt) im unteren dreistelligen Bereich pro Jahr, und eine richtige Arbeitszeit wäre es eigentlich auch nicht, da es nur um Bilder geht, die ich beim Spazierengehen o.ä.schieße (sprich, ohne einen Auftrag zu haben), aber dennoch bin ich mir nicht sicher, ob das so ohne Weiteres geht, bzw.ob da eine Anzeige-/ Genehmigungspflicht gegenüber dem Dienstherrn besteht. Und riskieren will ich natürlich nichts. Kennt sich da jemand aus?
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Bundesfreiwild
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Re: Vorübergehender Ruhestand und "Nebentätigkeit"

Beitrag von Bundesfreiwild »

Fotografie ist KUNST.
Fällt also nicht unter die Genehmigungsverpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber.
Das, was du dafür bekommst, ist HONORAR - kein Gewerbeeinkommen, also nicht anzeigepflichtig.

Auch hier könnte sich höchstens das Finanzamt für dein Honorar interessieren. Die Frage ist, wie das Blättchen dein Honorar verbucht und ob es angebracht ist, dies als Einkommen dem Finanzamt zu melden.
Klaus
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Re: Vorübergehender Ruhestand und "Nebentätigkeit"

Beitrag von Klaus »

Es gibt keinen "vorübergehenden Ruhestand". Schon gar nicht aus gesundheitlichen Gründen.
egyptwoman
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Re: Vorübergehender Ruhestand und "Nebentätigkeit"

Beitrag von egyptwoman »

Klaus hat geschrieben:Es gibt keinen "vorübergehenden Ruhestand". Schon gar nicht aus gesundheitlichen Gründen.
Stimmt, man ist im Ruhestand, es wird halt nur gelegentlich überprüft ob man nicht evtl. wieder Dienstfähig ist und dann Reaktiviert werden kann.

egyptwoman