ich habe eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tips geben.
Ich bin im März 2011 zwangszuruhegesetzt worden, weil ich dienstunfähig erkrankt bin.

Eine erneute Prüfung wurde für 2013, also nach 2 Jahren, angesetzt.
Ich bin zur Zeit auf keinen Fall dienstfähig, trotzdem bin ich echt traurig, und kann nur ganz
schlecht loslassen. Meiner Genesung dient das, und der Druck der erneuten Prüfung nicht gerade.
Ich denke möglicherweise schon zu weit, aber gesetzt den Fall ich würde auch nach erneuter Prüfung nicht in den aktiven
Dienst zurück können, was passiert wenn ich über die 5 Jahre Zurruhesetzung komme?
Gibt es dann endgültig kein Zurück in den Dienst für mich?
Meines Wissens kann ich in den ersten 5 Jahren auch auf eigenen Antrag, dienstfähigkeit vorausgesetzt, zurück
in den aktiven Dienst.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gemacht, und kann mir helfen.
Vielen lieben Dank!