Hallo zusammen!
Ich habe mal folgende Frage:
A ist wegen eines Dienstunfall auf Dauer berufsunfähig (Gutachten Facharzt), die abschliessende Beurteilung durch einen PA steht noch aus.
Der Dienstunfall ereignete sich am 01.08.2009. Das Gutachten ist vom 30.09.2011. Der PA bestätigt das Gutachten am 01.02.2012
Meine Frage:
Da eine Versicherung (BU / PDU) besteht, sind seitens der Versicherung Zahlungen zu erwarten.
Ab wann besteht "Zahlungspflicht"???
Ab Datum Dienstunfall?
Ab Datum Facharzt-Gutachten?
Ab Datum Bestätigung durch Polizeiarzt?
Vielen Dank schonmal im voraus . . .
Liebe Grüße,
SASH
PDU
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Re: PDU
Hallo,
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, wird nur geleistet bei einer BU von mindestens 50 %.
Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit Klausel Polizeidienst kommt es auch auf den Versicherer an.
Einige Versicherer prüfen nur, ob eine Versetzung vom Dienstherr in den Ruhestand erfolgt und zahlen sofort.
Wenn ich Informationen über den Tarif/Versicherer erhalte, kann ich weitere Auskünfte geben.
Grüßle vom Steinbock
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden.Sash1904 hat geschrieben:Hallo zusammen!
Ich habe mal folgende Frage:
A ist wegen eines Dienstunfall auf Dauer berufsunfähig (Gutachten Facharzt), die abschliessende Beurteilung durch einen PA steht noch aus.
Der Dienstunfall ereignete sich am 01.08.2009. Das Gutachten ist vom 30.09.2011. Der PA bestätigt das Gutachten am 01.02.2012
Meine Frage:
Da eine Versicherung (BU / PDU) besteht, sind seitens der Versicherung Zahlungen zu erwarten.
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, wird nur geleistet bei einer BU von mindestens 50 %.
Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit Klausel Polizeidienst kommt es auch auf den Versicherer an.
Einige Versicherer prüfen nur, ob eine Versetzung vom Dienstherr in den Ruhestand erfolgt und zahlen sofort.
Wenn ich Informationen über den Tarif/Versicherer erhalte, kann ich weitere Auskünfte geben.
Grüßle vom Steinbock