Fragen zur Reha
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Fragen zur Reha
Guten Tag zusammen,
ich habe mal einige Fragen eine Reha-Maßnahme betreffend.
1) Mein behandelnder Arzt hat mir wegen einer Erkrankung dringend eine Reha angeraten, um vielleicht noch eine recht invasive Behandlung abwenden zu können. Zur unbedingten Notwendigkeit dieser Reha hat er mir auch ein entsprechendes Gutachten geschrieben, dass ich meiner PKV und der Beihilfestelle eingereicht habe. Jetzt habe ich von der Beihilfestelle Post bekommen, dass jetzt nach Eingang meines Antrags ein amtsärztliches Gutachten eingeholt werden muss und ich deswegen bald zum Amtsarzt geladen werde.
Ist das ein normales Vorgehen? Denn das ist doch eigentlich Schwachsinn, da bereits ein ausführliches Gutachten meines Arztes (ein absoluter Spezialist auf seinem Gebiet, eine Erkrankung die nur sehr selten vorkommt) vorliegt. Das sind doch dann nur unnötige Kosten.
2) Wenn ich tatsächlich zum Amtsarzt muss, kann ich den nächstgelegenen Amtsarzt ablehnen und darum bitten, zu einem anderen gehen zu können. Es gab da nämlich in der Vergangenheit einen unschönen Vorfall beim Amtsarzt (wegen einer anderen Sache), es ging sogar so weit, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben habe. Deshalb würde ich nur sehr sehr ungerne noch einmal zu diesem Amtsarzt müssen. Außerdem bin ich mir jetzt schon ziemlich sicher, dass der von meinem jetzigen Krankheitsbild keine Ahnung haben wird...
3) Ich habe hier jetzt schon einige Beiträge zum Thema Reha gelesen. Überall steht, dass das für einen Beamten teuer wird. Warum? Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Werden denn nicht alle Kosten übernommen? (zur Info: habe 70% Beihilfe, 30% PKV- HUK Coburg)
Für Antworten wäre ich dankbar!
Viele Grüße
ich habe mal einige Fragen eine Reha-Maßnahme betreffend.
1) Mein behandelnder Arzt hat mir wegen einer Erkrankung dringend eine Reha angeraten, um vielleicht noch eine recht invasive Behandlung abwenden zu können. Zur unbedingten Notwendigkeit dieser Reha hat er mir auch ein entsprechendes Gutachten geschrieben, dass ich meiner PKV und der Beihilfestelle eingereicht habe. Jetzt habe ich von der Beihilfestelle Post bekommen, dass jetzt nach Eingang meines Antrags ein amtsärztliches Gutachten eingeholt werden muss und ich deswegen bald zum Amtsarzt geladen werde.
Ist das ein normales Vorgehen? Denn das ist doch eigentlich Schwachsinn, da bereits ein ausführliches Gutachten meines Arztes (ein absoluter Spezialist auf seinem Gebiet, eine Erkrankung die nur sehr selten vorkommt) vorliegt. Das sind doch dann nur unnötige Kosten.
2) Wenn ich tatsächlich zum Amtsarzt muss, kann ich den nächstgelegenen Amtsarzt ablehnen und darum bitten, zu einem anderen gehen zu können. Es gab da nämlich in der Vergangenheit einen unschönen Vorfall beim Amtsarzt (wegen einer anderen Sache), es ging sogar so weit, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben habe. Deshalb würde ich nur sehr sehr ungerne noch einmal zu diesem Amtsarzt müssen. Außerdem bin ich mir jetzt schon ziemlich sicher, dass der von meinem jetzigen Krankheitsbild keine Ahnung haben wird...
3) Ich habe hier jetzt schon einige Beiträge zum Thema Reha gelesen. Überall steht, dass das für einen Beamten teuer wird. Warum? Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Werden denn nicht alle Kosten übernommen? (zur Info: habe 70% Beihilfe, 30% PKV- HUK Coburg)
Für Antworten wäre ich dankbar!
Viele Grüße
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Re: Fragen zur Reha
Zu 1. Ja, das ist normal (ergibt sich aus den Beihilfevorschriften) und es ist in diesem Zusammenhang irrelevant ob Dein Arzt absoluter Spezialist ist oder nicht.
Zu 2. Nach Absprache mit Beihilfestelle und dem dann zu beauftragenden GA ist das theoretisch möglich. Ich persönlich hatte nur einmal einen solchen Fall, da ging es aber um den Leiter des GA. In Deinem Fall halte ich das aber ehrlich gesagt nicht für realistisch.
Zu 3. Dafür müsste man erstmal wissen in welchem Bundesland Du Beamter bist. Ich habe zu dem Thema schon was geschrieben, damals ging es um eine AHB. Die Abrechnungsmodalitäten sind aber die gleichen wie bei einer stationären Reha. Siehe hier: http://www.beamtentalk.de/thema-anschlu ... t3082.html
Zu 2. Nach Absprache mit Beihilfestelle und dem dann zu beauftragenden GA ist das theoretisch möglich. Ich persönlich hatte nur einmal einen solchen Fall, da ging es aber um den Leiter des GA. In Deinem Fall halte ich das aber ehrlich gesagt nicht für realistisch.
Zu 3. Dafür müsste man erstmal wissen in welchem Bundesland Du Beamter bist. Ich habe zu dem Thema schon was geschrieben, damals ging es um eine AHB. Die Abrechnungsmodalitäten sind aber die gleichen wie bei einer stationären Reha. Siehe hier: http://www.beamtentalk.de/thema-anschlu ... t3082.html
Re: Fragen zur Reha
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort.
zu 2) Nun es war damals so, dass der Amtsarzt eine Untersuchung durchgeführt hat, die er so bei meinem Verletzungsbild (schwere HWS-Verletzung) NIE hätte machen dürfen. Ich hatte ihm das auch klar gesagt. Trotzdem hat er das in einer Art "Überraschungsangriff" gemacht. Dadurch ging es mir im Anschluss über einen längeren Zeitraum deutlich schlechter. Ich weiß z.B. nicht mehr, wie ich damals nach der Untersuchung nach Hause gekommen bin und sowohl mein Arzt, den ich sofort aufgesucht habe, als auch mein behandelnder Manualtherapeut stellten eine deutliche Verschlechterung meiner Symptomatik nach dieser "Untersuchung" fest.
Daraufhin hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben und auch die Zeugen benannt. Da aber der Amtsarzt in seiner Stellungnahme geschrieben hatte, dass er nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" gehandelt habe, wurde nichts weiter unternommen.
Deswegen habe ich natürlich nun zu diesem Amtsarzt (wie ich inzwischen weiß, leider der einzige bei uns im Bereich) kein Vertrauen mehr und würde da nur mit sehr großem Unbehagen hingehen, zumal er auch keine Begleitpersonen zulässt.
zu 3) Ich komme aus NRW, bin Versorgungsempfängerin (wegen Wegeunfallfolgen mit 50% unfallbedingter Erwerbsminderung) und habe wie gesagt 70% Beihilfe und 30% HUK. Den von dir gelinkten Beitrag hatte ich schon gelesen - aber nicht sorecht verstanden, deswegen meine Nachfrage. Bei so ziemlich allem, was ich gelesen habe, steht, dass die Beihilfe 50% der Kosten übernimmt. Das gilt doch aber dann sicher für diejenigen, die grundsätzlich 50% Beihilfe haben, oder? Würden bei mir dann von der Beihilfe auch 70% der Reha-Kosten übernommen?
Und habe ich das richtig verstanden, dass die Beihilfe quasi kürzt, wenn ich Chefarztbehandlung vereinbare?
Viele Grüße
Danke für die schnelle Antwort.
zu 2) Nun es war damals so, dass der Amtsarzt eine Untersuchung durchgeführt hat, die er so bei meinem Verletzungsbild (schwere HWS-Verletzung) NIE hätte machen dürfen. Ich hatte ihm das auch klar gesagt. Trotzdem hat er das in einer Art "Überraschungsangriff" gemacht. Dadurch ging es mir im Anschluss über einen längeren Zeitraum deutlich schlechter. Ich weiß z.B. nicht mehr, wie ich damals nach der Untersuchung nach Hause gekommen bin und sowohl mein Arzt, den ich sofort aufgesucht habe, als auch mein behandelnder Manualtherapeut stellten eine deutliche Verschlechterung meiner Symptomatik nach dieser "Untersuchung" fest.
Daraufhin hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben und auch die Zeugen benannt. Da aber der Amtsarzt in seiner Stellungnahme geschrieben hatte, dass er nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" gehandelt habe, wurde nichts weiter unternommen.
Deswegen habe ich natürlich nun zu diesem Amtsarzt (wie ich inzwischen weiß, leider der einzige bei uns im Bereich) kein Vertrauen mehr und würde da nur mit sehr großem Unbehagen hingehen, zumal er auch keine Begleitpersonen zulässt.
zu 3) Ich komme aus NRW, bin Versorgungsempfängerin (wegen Wegeunfallfolgen mit 50% unfallbedingter Erwerbsminderung) und habe wie gesagt 70% Beihilfe und 30% HUK. Den von dir gelinkten Beitrag hatte ich schon gelesen - aber nicht sorecht verstanden, deswegen meine Nachfrage. Bei so ziemlich allem, was ich gelesen habe, steht, dass die Beihilfe 50% der Kosten übernimmt. Das gilt doch aber dann sicher für diejenigen, die grundsätzlich 50% Beihilfe haben, oder? Würden bei mir dann von der Beihilfe auch 70% der Reha-Kosten übernommen?
Und habe ich das richtig verstanden, dass die Beihilfe quasi kürzt, wenn ich Chefarztbehandlung vereinbare?
Viele Grüße
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Re: Fragen zur Reha
zu 2. Ich will es mal so formulieren: Ich glaube nicht das sich die Beihilfestelle darauf einlässt deswegen ein anderes GA anzuschreiben. Das ärztliche Untersuchungen nicht immer angenehm sind und es einem bisweilen danach auch schlechter geht, gehört nun mal dazu.
zu 3. Bei dem Fallbeispiel ging es um einen Beamten 50% Bemessungssatz, bei Dir mit 70 % Bemessungssatz sieht die Rechnung etwas anders aus. Grundsätzlich ist der Rechenweg aber der Gleiche. Und ich will es mal so formulieren: Die Beihilfe kann in Deinem Fall bis zu 70 % der Kosten tragen. Und ja, die Chefarztbehandlung führt zwingend zu Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen der Klinikkosten. Die aktuell für NRW geltenden Regelungen kannst Du hier nachlesen: http://www.kvw-muenster.de/kvw/Portalse ... stationaer
zu 3. Bei dem Fallbeispiel ging es um einen Beamten 50% Bemessungssatz, bei Dir mit 70 % Bemessungssatz sieht die Rechnung etwas anders aus. Grundsätzlich ist der Rechenweg aber der Gleiche. Und ich will es mal so formulieren: Die Beihilfe kann in Deinem Fall bis zu 70 % der Kosten tragen. Und ja, die Chefarztbehandlung führt zwingend zu Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen der Klinikkosten. Die aktuell für NRW geltenden Regelungen kannst Du hier nachlesen: http://www.kvw-muenster.de/kvw/Portalse ... stationaer
Re: Fragen zur Reha
Hallo!
zu 3) Habe ich das jetzt also richtig verstanden: wenn ich eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen würde, dann würde die Beihilfe von der Kostenpauschale 30% weniger erstatten? Aber die dann zu erwartende ärztliche Rechnung etc. wird dann trotzdem ersetzt. Das ist ja wahnsinn. Das würde ja bedeuten, dass man dann auf einem immensen Kostenberg sitzen bleiben würde. Das kann ich mir ja gar nicht leisten (habe ja nur die Versorgungsbezüge)!
Selbst wenn ich dann auf die Chefarztbehandlung verzichte (obwohl mein behandelnder arzt mich gerade wegen dem Chefarzt dorthin schickt) würden ja u.U. noch einige Kosten an mir hängen bleiben. Das kann doch nicht wahr sein!
Das würde dann ja ggf. im Umkehrschluss bedeuten, dass ich vielleicht die Reha nicht antreten kann, weil mir zu viele Kosten, die ich nicht tragen kann, entstehen. Stattdessen müsste ich dann eine sehr invasive Behandlung über mich ergehen lassen, die um ein vielfaches teurer wäre. Da ist ja jeder gesetzlich versicherte besser dran...
Gruß, Alex
Naja, wenn es einem danach ein bißchen schlechter geht, o.k. das kenne ich, aber nicht, wenn es Wochen anhält. Bei mir lag/liegt durch einen Bänderriss eine massive Instabilität der Kopfgelenke (das sind die obersten beiden Halswirbel) vor. Bei dieser Art der Verletzung ist es verboten, den Kopf ruckartig oder zu weit zu drehen, zu bewegen, da es dann zu katastrophalen Folgen kommen kann. Dies habe ich dem Amtsarzt auch ganz deutlich gemacht und ihm auch die entsprechenden Facharztbefunde und Bidler vorgelegt. Er aber meinte, eine Instabilität in diesem Bereich gebe es nicht (habe hinterher erfahren, dass er ursprünglich Gynäkologe ist). Als ich dann gar nicht damit gerechnet habe, hat er meinen Kopf in seine Hände genommen und ruckartig gedreht! Da hätte gottweiß was passieren können... Wie gesagt, ich hatte danach auch ein Blackout und mir ging es noch Wochen danach schlecht. Erst nach ca. 3 Monaten sagte mein Manualtherapeut, dass wir den Stand wie vor dieser Untersuchung erreicht hätten. Als ich das nach der amtsärztlichen Untersuchung meinem behandelnden Arzt geschildert hatte, hat dieser die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und gemeint, dass das ja schon an Körperverletzung grenze!Blue Ice Ultra hat geschrieben:zu 2. Das ärztliche Untersuchungen nicht immer angenehm sind und es einem bisweilen danach auch schlechter geht, gehört nun mal dazu.
zu 3) Habe ich das jetzt also richtig verstanden: wenn ich eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen würde, dann würde die Beihilfe von der Kostenpauschale 30% weniger erstatten? Aber die dann zu erwartende ärztliche Rechnung etc. wird dann trotzdem ersetzt. Das ist ja wahnsinn. Das würde ja bedeuten, dass man dann auf einem immensen Kostenberg sitzen bleiben würde. Das kann ich mir ja gar nicht leisten (habe ja nur die Versorgungsbezüge)!
Selbst wenn ich dann auf die Chefarztbehandlung verzichte (obwohl mein behandelnder arzt mich gerade wegen dem Chefarzt dorthin schickt) würden ja u.U. noch einige Kosten an mir hängen bleiben. Das kann doch nicht wahr sein!
Das würde dann ja ggf. im Umkehrschluss bedeuten, dass ich vielleicht die Reha nicht antreten kann, weil mir zu viele Kosten, die ich nicht tragen kann, entstehen. Stattdessen müsste ich dann eine sehr invasive Behandlung über mich ergehen lassen, die um ein vielfaches teurer wäre. Da ist ja jeder gesetzlich versicherte besser dran...
Gruß, Alex
- Bundesfreiwild
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Re: Fragen zur Reha
Dem hätte ich eine Anzeige wegen Körperverletzung aufgebrummt.
Also, das geht absolut zu weit, wenn ein Betriebs/Amtsarzt entgegen aller Informationen die im auf Papier vorliegen und vom Patienten mitgeteilt werden, genau DAS macht, was er nun gerade nicht machen soll!
Wenn jemand bei mir eine Untersuchung machen will, die ich definitiv nicht durchführen kann oder lassen will, dann MACHT der die auch nicht, wenn ich weiss, dass mir das schadet.
Also, das geht absolut zu weit, wenn ein Betriebs/Amtsarzt entgegen aller Informationen die im auf Papier vorliegen und vom Patienten mitgeteilt werden, genau DAS macht, was er nun gerade nicht machen soll!
Wenn jemand bei mir eine Untersuchung machen will, die ich definitiv nicht durchführen kann oder lassen will, dann MACHT der die auch nicht, wenn ich weiss, dass mir das schadet.
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Re: Fragen zur Reha
@ Alex, danke für gewisse Informationen die du grad wegen der Chefarztbehandlung geschrieben hast. Ich sollte ja eigentlich auch ne stationäre Therapie machen und mir wurde gesagt das ich wenn ich da ein Einzelzimmer haben möchte auch Chefarztbehandlung zulassen müsste (ist zwar ne andere Maßnahme als bei dir), aber wenn ich das so lese, würde ich wohl auch nicht alle Kosten ersetzt bekommen und ich krieg auch nur Versorgungsbezüge. Kann dir nur zustimmen, da wird dir ne Behandlung mehr oder weniger aufgezwungen und dann soll man auch noch gewissen Kosten übernehmen, das treibt einen ja u.U. in Schulden, denn ich könnt es mir nicht leisten mit dem was ich bekomme noch Arztkosten zu bezahlen, zumal diese ja in ner Reha und auch in ner stationären Therapie schnell auf mehrere Hundert Euro ansteigen können. Ne das kann echt nicht sein.
Zu dem anderen: Das was der AA da mit dir gemacht hat sehe ich genauso wie Bundesfreiwild, das ist Körperverletzung und diese kannst du ja innerhalb von 2 Jahren noch zur Anzeige bringen, also ich würde das machen, zumal du ja selbst geschrieben hast, das noch schlimmeres hätte passieren können als das was dir schon passiert ist. Das die AA´s keine Begleitung zulassen wollen kann ich mir gut vorstellen, weil die für die Gespräche und so wie die mit einem umgehen ja keine Zeugen gebrauchen können und wenn man die dann verklagt oder ne Dienstaufsichtsbeschwerde macht hat man es schwer das nachzuweisen und die Ärzte können sich dann schön rausreden von wegen die haben dies oder jenes nicht gesehen oder gesagt oder gemacht.
Für mich sind bestimmte AA´s auch ein rotes Tuch auch der bei dem ich die letzten Male war, hatte auch schon gefragt ob ich den ablehnen kann, weil er, und das ist keine Behauptung sondern Tatsache, was gegen mich hat und mir jedesmal unterstellt hat, das ich Simuliere (er hat es nicht direkt gesagt aber seine Verhalten und das was er gesagt hat ließ eindeutig darauf schließen), jetzt hat er mir noch gesagt das ich noch gar nichts unternommen habe um meinen Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Naja erstmal auch egal, müsste evtl. in 2 Jahren wieder hin zur Nachuntersuchung. Aber mal schauen ob ich nochmal ne "Einladung" dazu bekomme.
egyptwoman
Zu dem anderen: Das was der AA da mit dir gemacht hat sehe ich genauso wie Bundesfreiwild, das ist Körperverletzung und diese kannst du ja innerhalb von 2 Jahren noch zur Anzeige bringen, also ich würde das machen, zumal du ja selbst geschrieben hast, das noch schlimmeres hätte passieren können als das was dir schon passiert ist. Das die AA´s keine Begleitung zulassen wollen kann ich mir gut vorstellen, weil die für die Gespräche und so wie die mit einem umgehen ja keine Zeugen gebrauchen können und wenn man die dann verklagt oder ne Dienstaufsichtsbeschwerde macht hat man es schwer das nachzuweisen und die Ärzte können sich dann schön rausreden von wegen die haben dies oder jenes nicht gesehen oder gesagt oder gemacht.
Für mich sind bestimmte AA´s auch ein rotes Tuch auch der bei dem ich die letzten Male war, hatte auch schon gefragt ob ich den ablehnen kann, weil er, und das ist keine Behauptung sondern Tatsache, was gegen mich hat und mir jedesmal unterstellt hat, das ich Simuliere (er hat es nicht direkt gesagt aber seine Verhalten und das was er gesagt hat ließ eindeutig darauf schließen), jetzt hat er mir noch gesagt das ich noch gar nichts unternommen habe um meinen Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Naja erstmal auch egal, müsste evtl. in 2 Jahren wieder hin zur Nachuntersuchung. Aber mal schauen ob ich nochmal ne "Einladung" dazu bekomme.
egyptwoman
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Re: Fragen zur Reha
Ich will es mal so formulieren: Die Chefarztbehandlung als auch das Einzelzimmer stellen nach nordrhein-westfälischem Beihilferecht immer eine Wahlleistung. Die kann man in Anspruch nehmen, muss man aber nicht.
@Alex77: Die Chefarztrechnung würde zum Bemessungssatz erstattet, die Klinikkosten aber um 30% gekürzt und auf den Restbetrag der Bemessungssatz angewendet. Hintergrund der Regelung ist, das sich die Beihilfeberechtigten zu den gleichen Bedingungen behandeln lassen sollen wie gesetzlich Versicherte (also der normale Bürger). Die müssten in einem solchen Fall Chefarzt und Einzelzimmer auch selbst zahlen. Allerdings bleibt auch festzustellen das der Chefarzt auch zum gesetzlich Versicherten kommt, allerdings nicht bei jedem Zipperlein sondern 1x pro Woche. Im Rahmen einer Reha, bei der die ärztliche Behandlung nicht vorrangig ist, sehe ich das ehrlich gesagt aber nicht als Problem an. Denn die Therapeuten (z.B. KG) sind die Gleichen.
@Alex77: Die Chefarztrechnung würde zum Bemessungssatz erstattet, die Klinikkosten aber um 30% gekürzt und auf den Restbetrag der Bemessungssatz angewendet. Hintergrund der Regelung ist, das sich die Beihilfeberechtigten zu den gleichen Bedingungen behandeln lassen sollen wie gesetzlich Versicherte (also der normale Bürger). Die müssten in einem solchen Fall Chefarzt und Einzelzimmer auch selbst zahlen. Allerdings bleibt auch festzustellen das der Chefarzt auch zum gesetzlich Versicherten kommt, allerdings nicht bei jedem Zipperlein sondern 1x pro Woche. Im Rahmen einer Reha, bei der die ärztliche Behandlung nicht vorrangig ist, sehe ich das ehrlich gesagt aber nicht als Problem an. Denn die Therapeuten (z.B. KG) sind die Gleichen.
Re: Fragen zur Reha
Hallo!
Ich bin's mal wieder. Nach einem 3wöchigen Krankenhausaufenthalt wird die Reha-Thematik nun aktueller.
Vom Amtsarzt hatte ich eine Einladung zur Begutachtung erst für Ende März bekommen, aber da es nun recht dringend ist, hatte ich nachgefragt, ob auch ein früherer Termin möglich wäre. Ich werde das wohl morgen erfahren. Und wenn ich Glück habe, kann ich dann zu einer anderen Amtsärztin.
Die PKV (HUK-Coburg) hatte zunächst eine Kostenübernahme abgelehnt. Nach Rücksprache mit der Versicherung und Einwänden meinerseits wurde das Ganze nochmal überprüft und mir dann doch eine Kostenzusage erteilt.
Die Übernehmen, wenn einzeln abgerechnet wird, nur die Kosten für die ärztliche und physikalischen Behandlungen, Kurplan etc. aber nicht für Unterkunft und Verpflegung. Auch keine Reisekosten.
Wenn ein pauschaler Pflegesatz abgerechnet wird, zahlen die ein Tagegeld ausgehend von 30€, bei meiner 30%-Versicherung also 9 €/Tag.
Die übernehmen also leider nicht wirklich viel. Deshalb habe ich jetzt mal nachgerechnet und hoffe, ihr könnt mir sagen, ob das so in etwa richtig ist (denn dann könnte ich mir das wohl nicht leisten).
Der Tagessatz der Klinik beträgt ca. 130 € (ich habe die Daten von 2011, da waren es 129,80 €). Allerdings ist das auch aufgeschlüsselt in Unterkunft/Verpflegung (60€) und Behandlung (70€). Ich gehe aber jetzt mal davon aus, dass trotzdem pauschal abgerechnet wird. Richtig?
Dann ergibt sich bei mir folgende Rechnung:
Bei 130 € am Tag übernimmt die Beihilfe (sofern ich keine Wahlleistungen nehme) 70%, also 91 €.
Bleiben 39 € als 30% PKV-Anteil.
Die PKV übernimmt aber nur 9 € / Tag, d.h. es bleiben 30 € selbst zu zahlender Betrag über.
Bei 21 Tagen Reha wären das dann schon 630 €, bei 28 Tagen sogar 840 €!
Bei solchen Summen kann ich mir das doch nie im Leben leisten...
Oder habe ich falsch gerechnet?
Bei den Unterlagen der Reha-Klinik habe ich auch gelesen, dass die den Pauschalsatz um 30% kürzen, wenn man Wahlleistungen/Chefarztbehandlung in Anspruch nimmt. Würde die Beihilfe den dann schon gekürzten Pauschalbetrag nochmal um 30% kürzen?
Danke schon jetzt für eure Antworten.
Viele Grüße!
Ich bin's mal wieder. Nach einem 3wöchigen Krankenhausaufenthalt wird die Reha-Thematik nun aktueller.
Vom Amtsarzt hatte ich eine Einladung zur Begutachtung erst für Ende März bekommen, aber da es nun recht dringend ist, hatte ich nachgefragt, ob auch ein früherer Termin möglich wäre. Ich werde das wohl morgen erfahren. Und wenn ich Glück habe, kann ich dann zu einer anderen Amtsärztin.
Die PKV (HUK-Coburg) hatte zunächst eine Kostenübernahme abgelehnt. Nach Rücksprache mit der Versicherung und Einwänden meinerseits wurde das Ganze nochmal überprüft und mir dann doch eine Kostenzusage erteilt.
Die Übernehmen, wenn einzeln abgerechnet wird, nur die Kosten für die ärztliche und physikalischen Behandlungen, Kurplan etc. aber nicht für Unterkunft und Verpflegung. Auch keine Reisekosten.
Wenn ein pauschaler Pflegesatz abgerechnet wird, zahlen die ein Tagegeld ausgehend von 30€, bei meiner 30%-Versicherung also 9 €/Tag.
Die übernehmen also leider nicht wirklich viel. Deshalb habe ich jetzt mal nachgerechnet und hoffe, ihr könnt mir sagen, ob das so in etwa richtig ist (denn dann könnte ich mir das wohl nicht leisten).
Der Tagessatz der Klinik beträgt ca. 130 € (ich habe die Daten von 2011, da waren es 129,80 €). Allerdings ist das auch aufgeschlüsselt in Unterkunft/Verpflegung (60€) und Behandlung (70€). Ich gehe aber jetzt mal davon aus, dass trotzdem pauschal abgerechnet wird. Richtig?
Dann ergibt sich bei mir folgende Rechnung:
Bei 130 € am Tag übernimmt die Beihilfe (sofern ich keine Wahlleistungen nehme) 70%, also 91 €.
Bleiben 39 € als 30% PKV-Anteil.
Die PKV übernimmt aber nur 9 € / Tag, d.h. es bleiben 30 € selbst zu zahlender Betrag über.
Bei 21 Tagen Reha wären das dann schon 630 €, bei 28 Tagen sogar 840 €!
Bei solchen Summen kann ich mir das doch nie im Leben leisten...

Bei den Unterlagen der Reha-Klinik habe ich auch gelesen, dass die den Pauschalsatz um 30% kürzen, wenn man Wahlleistungen/Chefarztbehandlung in Anspruch nimmt. Würde die Beihilfe den dann schon gekürzten Pauschalbetrag nochmal um 30% kürzen?
Danke schon jetzt für eure Antworten.
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Re: Fragen zur Reha
Maßgebend für die Beihilfe (NRW) ist nicht der Tagessatz den die Klinik in Rechnung stellt, sondern der Vergütungssatz der mit einem Sozialversicherungsträger ausgehandelt worden ist. Dieser entspricht bei Privatversicherten in der Regel nicht dem Vergütungssatz der in Rechnung gestellt werden soll!
Vllt. schaust Du nochmal hier: http://www.beamtentalk.de/thema-anschlu ... t3082.html
Die Abrechnungsmodalitäten sind die Gleichen.
Vllt. schaust Du nochmal hier: http://www.beamtentalk.de/thema-anschlu ... t3082.html
Die Abrechnungsmodalitäten sind die Gleichen.
Re: Fragen zur Reha
Danke!
Dieser Betrag scheint aber der von dir genannte Vergütungssatz zu sein.
Den in dem Info-Brief, den ich von der Klinik mit dem Hausprospekt bekommen hatte, steht drin:
"Die Klinik ... ist ein Eigenbetrieb der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (...) Es besteht eine feste Vergütungsvereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung Westfalen als Sozialversicherungsträger über die unten angegebenen Pauschalen."
Oder verstehe ich da jetzt wieder was falsch?
Viele Grüße
Dieser Betrag scheint aber der von dir genannte Vergütungssatz zu sein.
Den in dem Info-Brief, den ich von der Klinik mit dem Hausprospekt bekommen hatte, steht drin:
"Die Klinik ... ist ein Eigenbetrieb der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (...) Es besteht eine feste Vergütungsvereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung Westfalen als Sozialversicherungsträger über die unten angegebenen Pauschalen."
Oder verstehe ich da jetzt wieder was falsch?
Viele Grüße
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Re: Fragen zur Reha
In Deinem Fall würde geprüft welcher Betrag niedriger ist. Der um 30% gekürzte Sozialversicherungsträgersatz oder der von der Einrichtung gekürzte Pauschalsatz. Der Pauschalsatz würde nicht weitergekürzt. Da dies zu einem Nullsummenspiel verkommt, würde der gekürzte Sozialversicherungsträgersatz anerkannt.
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Re: Fragen zur Reha
Zum Glück hat sich da in den letzen 30 Jahren viel verändert. Ein Doppelzimmer mit einem wildfremden, evtl. schnarchenden, unordentlichen, evtl. völlig skurilen Menschen - da leidet der Kurerfolg massiv. Das hatte ich zuletzt in den frühen 80ern in der alten LVA-Klinik Norderney. Die hatten auch noch Sammelduschen pro Flur. Wie in den 50er-Jahren. Absolut unmöglich. Und ich hatte so ne beknackte, giggelnde, hirnlose und gewaltblondierte Ruhrpotttusse am Hals, mit der ich mich nur auf der Hälfte meines IQ-Niveaus unterhalten konnte.
Deshalb: In allen Kliniken, die ich in den letzten Jahren aufsuchte, ist das Einzelzimmer der Standard. Somit kommen dafür normalerweise keine Extrakosten auf. So siehts auch in den Kliniken aus, von denen ich mir kürzlich Prospekte schicken liess.
Zusatzkosten bei der Unterbringung gibts da nur, wenn man evtl. unbedingt ein Zimmer mit Balkon oder Blick aufs Meer haben will.
Gesundheitlich bedingte Raumaustattung - wie z.B. allergikergerechte und ohne Teppichboden, das ist keine Wahlleistung, sondern medizinisch notwendig.
Und: Chefärzte sind eigentlich IMMER bei der 1. oder 2. Visite dabei, vor allem, wenn man ein "interessanter" Fall ist. Chefarztbehandlung zu bezahlen ist auch eigentlich Quatsch, weil die Klinikärzte die Behandlung in der Regel - vor allem bei Fällen mit komplizierterem Krankheitsbild - in der Ärzterunde vorher die Behandlungsstrategie besprechen. So "eiert" also der Chefarzt eigentlich immer im Hintergrund mit. Und falls man mal ein schwerwiegendes Problem mit der Behandlung hat und es nicht gelöst bekommt, hat der Chefarzt meist eine Sprechstunde für die Patienten, die man dann mal nutzen sollte.
Dass Chefarztbehandlung als Wahlleistung mit dem teureren Einzelzimmer verknüpft ist, das sollte normalerweise gegen die Bestimmungen verstoßen. Das eine ist ärztliche Leistung, das andere Unterkunft.


Deshalb: In allen Kliniken, die ich in den letzten Jahren aufsuchte, ist das Einzelzimmer der Standard. Somit kommen dafür normalerweise keine Extrakosten auf. So siehts auch in den Kliniken aus, von denen ich mir kürzlich Prospekte schicken liess.
Zusatzkosten bei der Unterbringung gibts da nur, wenn man evtl. unbedingt ein Zimmer mit Balkon oder Blick aufs Meer haben will.
Gesundheitlich bedingte Raumaustattung - wie z.B. allergikergerechte und ohne Teppichboden, das ist keine Wahlleistung, sondern medizinisch notwendig.
Und: Chefärzte sind eigentlich IMMER bei der 1. oder 2. Visite dabei, vor allem, wenn man ein "interessanter" Fall ist. Chefarztbehandlung zu bezahlen ist auch eigentlich Quatsch, weil die Klinikärzte die Behandlung in der Regel - vor allem bei Fällen mit komplizierterem Krankheitsbild - in der Ärzterunde vorher die Behandlungsstrategie besprechen. So "eiert" also der Chefarzt eigentlich immer im Hintergrund mit. Und falls man mal ein schwerwiegendes Problem mit der Behandlung hat und es nicht gelöst bekommt, hat der Chefarzt meist eine Sprechstunde für die Patienten, die man dann mal nutzen sollte.
Dass Chefarztbehandlung als Wahlleistung mit dem teureren Einzelzimmer verknüpft ist, das sollte normalerweise gegen die Bestimmungen verstoßen. Das eine ist ärztliche Leistung, das andere Unterkunft.
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Re: Fragen zur Reha
Alles wunderbar und auch einleuchtend erklärt, die Realität sieht aber leider anders aus. In meinem Schreiben wegen Kostenzusage von der Beihilfe (gut ist jetzt hinfällig) stand drin das ich ein 2-Bettzimmer bezahlt bekomme aber pro Tag Eigenleistung von 7,50 € zu erbringen habe und wenn ich Chefarztbehandlung haben möchte werden weiter 25 € pro Tag fällig. Wobei auch anzumerken ist, das Chefärzte nicht unbedingt die besseren Ärzte sind, da sie meist nur mit Verwaltungskram beschäftigt sind und eher weniger bei Behandlungen dabei sind, also haben Assistenzärzte meist mehr Praxiswissen weil sie täglich damit umgehen, aber das nur am Rande.
egyptwoman
egyptwoman
Re: Fragen zur Reha
Danke euch allen für die Antworten.
Bei mir sieht es so aus, dass mein behandelnder Arzt (übrigens ein Chefarzt der 1000mal besser ist und mehr Ahnung von meinem Krankheitsbild hat, als sein Ober- oder Assistenzarzt!) mir diese Reha-Klinik empfohlen hat, eben wegen dem Chefarzt. Weil der sich wohl mit dieser Problematik meiner Erkrankung besonders auskennt.
Da ich offensichtlich schon so einen ganzen Batzen aus eigener Tasche bezahlen muss (falls meine Rechnung oben so stimmt) und noch nicht genau weiß, wie ich das finanzieren soll, werde ich auf die Chefarztbehandlung trotzdem verzichten. Und hoffen, dass er sich dann trotzdem einbringt, so wie Bundesfreiwild es geschrieben hat.
Natürlich muss ich jetzt erstmal abwarten, ob ich überhaupt eine Zusage von der Beihilfe bekommen. Denn obwohl mein behandelnder Arzt in seinem Gutachten beim Antrag auf dringend gemacht hat, muss ich trotz mehrerer Nachfragen nach einem früheren Termin bis Ende März (29.3.) auf meinen Amtsarzttermin warten! Das sind - meiner Meinung nach - schon ziemlich unmögliche zustände. Denn dann habe ich ja auch nicht sofort die Entscheidung, sondern dann muss der Amtsarzt erstmal seinen Bericht schreiben, der muss dann an die Beihilfe geschickt werden und die müssen das dann noch bearbeiten und entscheiden und dann den Bescheid verschicken. Also wird das dann bestimmt nach Ostern. Und wenn ich mich dann in der Klinik melde, dann dauert das ja nochmal 2-4 Wochen, bis ich einen Termin bekommen. Dann ist schon Mai (und ich habe Anfang Januar den Antrag gestellt)! Das ist doch nicht normal...
So langsam kotzt mich das alles an. Mir geht es nicht gut, ich kann nur mit großen Anstrengungen mein Gewicht halten (BMI 17,3!) aber alle haben sooo viel Zeit. Und dann muss man auch noch so viel aus eigener Tasche bezahlen und weiß nicht wie...
Sorry, ich musste mich jetzt einfach mal ausko...en.
Viele Grüße
Bei mir sieht es so aus, dass mein behandelnder Arzt (übrigens ein Chefarzt der 1000mal besser ist und mehr Ahnung von meinem Krankheitsbild hat, als sein Ober- oder Assistenzarzt!) mir diese Reha-Klinik empfohlen hat, eben wegen dem Chefarzt. Weil der sich wohl mit dieser Problematik meiner Erkrankung besonders auskennt.
Da ich offensichtlich schon so einen ganzen Batzen aus eigener Tasche bezahlen muss (falls meine Rechnung oben so stimmt) und noch nicht genau weiß, wie ich das finanzieren soll, werde ich auf die Chefarztbehandlung trotzdem verzichten. Und hoffen, dass er sich dann trotzdem einbringt, so wie Bundesfreiwild es geschrieben hat.
Natürlich muss ich jetzt erstmal abwarten, ob ich überhaupt eine Zusage von der Beihilfe bekommen. Denn obwohl mein behandelnder Arzt in seinem Gutachten beim Antrag auf dringend gemacht hat, muss ich trotz mehrerer Nachfragen nach einem früheren Termin bis Ende März (29.3.) auf meinen Amtsarzttermin warten! Das sind - meiner Meinung nach - schon ziemlich unmögliche zustände. Denn dann habe ich ja auch nicht sofort die Entscheidung, sondern dann muss der Amtsarzt erstmal seinen Bericht schreiben, der muss dann an die Beihilfe geschickt werden und die müssen das dann noch bearbeiten und entscheiden und dann den Bescheid verschicken. Also wird das dann bestimmt nach Ostern. Und wenn ich mich dann in der Klinik melde, dann dauert das ja nochmal 2-4 Wochen, bis ich einen Termin bekommen. Dann ist schon Mai (und ich habe Anfang Januar den Antrag gestellt)! Das ist doch nicht normal...
So langsam kotzt mich das alles an. Mir geht es nicht gut, ich kann nur mit großen Anstrengungen mein Gewicht halten (BMI 17,3!) aber alle haben sooo viel Zeit. Und dann muss man auch noch so viel aus eigener Tasche bezahlen und weiß nicht wie...
Sorry, ich musste mich jetzt einfach mal ausko...en.
Viele Grüße