Nebenher Selbstständig
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Nebenher Selbstständig
Wie ist das eigentlich, wenn man nebenher etwas dazuverdienen will? Ich habe gehört, das wäre nach Beantragung kein Problem, wenn man innerhalb eines Zeitlichen und finanziellen limits bleiben täte. Weiss jemand mehr?
Die erste Frage wäre, bei welcher Behörde du bist. Dort ist dann die Nebentätigkeitsverordnung ausschlaggebend.
Bei Zolls wird die Nebentätigkeitsverordnung jährlich mit dem Vorschriftenbuch bekanntgegeben. Man kann sie aber auch bei seinem Personaler einsehen. Ich selbst habe 2 nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten angezeigt. Sie sind nicht genehmigungspflichtig, da sie zusammen nicht mehr als 100 € im Monat einbringen und ich nicht mehr als 8 Stunden im Monat dafür aufwende.
Also einfach mal beim Personaler nachfragen.
LG Angelfire
Bei Zolls wird die Nebentätigkeitsverordnung jährlich mit dem Vorschriftenbuch bekanntgegeben. Man kann sie aber auch bei seinem Personaler einsehen. Ich selbst habe 2 nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten angezeigt. Sie sind nicht genehmigungspflichtig, da sie zusammen nicht mehr als 100 € im Monat einbringen und ich nicht mehr als 8 Stunden im Monat dafür aufwende.
Also einfach mal beim Personaler nachfragen.
LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
- Mikesch
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Re: Nebenher Selbstständig
Siehe Angel...tri hat geschrieben:Wie ist das eigentlich, wenn man nebenher etwas dazuverdienen will?
Deine Überschrift handelt aber von Selbständig.
Selbständig geht natürlich i.d.R. nicht. Allerdings, wenn Du das Zeugs zu einem erfolgreichen selbständigen hast, ist es natürlich für Dich ein Klacks, wie man diese Riffe umschiffen kann

Ganz allgemein: Wer nicht in der Lage ist, sich diesbezügliche Infos zu besorgen und Schlüsse aus bestehenden Gesetzen und Verordnungen zu ziehen sollte das ganz schnell vergessen. Selbständigkeit setzt eine bestimmte Persönlichkeitsstruktur voraus, eine Frage wie diese läßt IMHO darauf schließen, dass diese nicht vorhanden ist und ein Schiffbruch vorgrogrammiert ist.
Grüße,
Mikesch
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- zweckentfremdeter Zöllner
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Hallo und Guten Morgen!!
Eigentlich ist es traurig, wenn man als treuer deutscher Beamter gezwungen ist aus finanziellen Gründen eine Nebenbeschäftigung anzunehmen!
Das haben unsere super Politiker doch fein gemacht mit all den Kürzungen bei uns in der letzten Zeit.
Gruß aus dem Süden
Eigentlich ist es traurig, wenn man als treuer deutscher Beamter gezwungen ist aus finanziellen Gründen eine Nebenbeschäftigung anzunehmen!
Das haben unsere super Politiker doch fein gemacht mit all den Kürzungen bei uns in der letzten Zeit.

Gruß aus dem Süden
...ehrlich währt am längsten!!
- Haddock
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- Registriert: 23. Aug 2006, 12:17
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Altötting (rpo). Die Eltern von Papst Benedikt XVI. haben sich durch eine Heiratsanzeige kennen gelernt. Im Jahr 1920 suchte der Gendarm Joseph Ratzinger im katholischen Wochenblatt "Liebfrauenbote" per Inserat ein gutes katholisches Mädchen zwecks Eheschließung.
Wie die "Bild am Sonntag" berichtete, gab der bayerische Gendarm Joseph Ratzinger senior im katholischen Wochenblatt Altöttinger "Liebfrauenbote" zwei Heiratsanzeigen auf.
"Mittlerer Staatsbeamter, ledig, katholisch, 43 Jahre alt, tadellose Vergangenheit, aus dem Lande, sucht sich mit einem guten, katholischen, reinlichen Mädchen, das gut kochen und alle Hausarbeiten kann, auch im Nähen bewandert ist und Einrichtung besitzt, baldig zu verehelichen." So stellte der Junggeselle sich mit seiner zweiten - erfolgreichen - Anzeige im Jahr 1920 den heiratswilligen Leserinnen des "Liebfrauenboten" vor. Vermögen sei erwünscht, jedoch nicht Bedingung - Angebote wenn möglich mit Bild.
Im März und Juli des Jahres 1920 erschienen die beiden Anzeigen. In der ersten hatte der Junggeselle bereits darauf hingewiesen, pensionsberechtigt zu sein. Schon kurze Zeit später war seine Suche von Erfolg gekrönt.
____________________________________________________________
Das waren noch Zeiten, wo man als "mittlerer Beamter mit Pensionsanspruch" der Traum aller katholischen Mädchen war.
beste Grüße,
Haddock
Wie die "Bild am Sonntag" berichtete, gab der bayerische Gendarm Joseph Ratzinger senior im katholischen Wochenblatt Altöttinger "Liebfrauenbote" zwei Heiratsanzeigen auf.
"Mittlerer Staatsbeamter, ledig, katholisch, 43 Jahre alt, tadellose Vergangenheit, aus dem Lande, sucht sich mit einem guten, katholischen, reinlichen Mädchen, das gut kochen und alle Hausarbeiten kann, auch im Nähen bewandert ist und Einrichtung besitzt, baldig zu verehelichen." So stellte der Junggeselle sich mit seiner zweiten - erfolgreichen - Anzeige im Jahr 1920 den heiratswilligen Leserinnen des "Liebfrauenboten" vor. Vermögen sei erwünscht, jedoch nicht Bedingung - Angebote wenn möglich mit Bild.
Im März und Juli des Jahres 1920 erschienen die beiden Anzeigen. In der ersten hatte der Junggeselle bereits darauf hingewiesen, pensionsberechtigt zu sein. Schon kurze Zeit später war seine Suche von Erfolg gekrönt.
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beste Grüße,
Haddock
@ Haddock
Wenn Du ein katholisches Mädchen zum Heiraten suchst, wende Dich doch an die entsprechende Zeitschrift. Es gibt sie immer noch
Spaß bei Seite, es scheint, dass Du Dich im Thread geirrt hast.
@ Mikesch
Sry, Deinen post verstehe ich nicht.
@ tri
Deine Frage ist leider viel zu undifferenziert gestellt. Du musst schon ein wenig Butter bei de Fische geben, sonst kann man keine Infos geben.
Zumindest für NRW gilt: Es spielt keinerlei Rolle, ob selbstständig, zur Aushilfe oder mit einem separaten Arbeitsvertrag. Wichtig ist Umfang und Art der Tätigkeit. Die Nebentätigkeit darf nicht dazu führen, dass der Dienst beeinträchtigt wird. In der Regel geht der Dienstherr von einer Beeinträchtigung aus, wenn die Nebentätigkeit mehr als ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet.
Bei bestimmten Berufsgruppen spielt die Art der Tätigkeit eine wichtige Rolle. So dürfen beispielsweise Polizeibeamte nicht nebenher Taxi fahren.
Also wenn es konkreter sein soll, bitte nähere Angeben zur geplanten Tätigkeit.
Wenn Du ein katholisches Mädchen zum Heiraten suchst, wende Dich doch an die entsprechende Zeitschrift. Es gibt sie immer noch

@ Mikesch
Sry, Deinen post verstehe ich nicht.
@ tri
Deine Frage ist leider viel zu undifferenziert gestellt. Du musst schon ein wenig Butter bei de Fische geben, sonst kann man keine Infos geben.
Zumindest für NRW gilt: Es spielt keinerlei Rolle, ob selbstständig, zur Aushilfe oder mit einem separaten Arbeitsvertrag. Wichtig ist Umfang und Art der Tätigkeit. Die Nebentätigkeit darf nicht dazu führen, dass der Dienst beeinträchtigt wird. In der Regel geht der Dienstherr von einer Beeinträchtigung aus, wenn die Nebentätigkeit mehr als ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet.
Bei bestimmten Berufsgruppen spielt die Art der Tätigkeit eine wichtige Rolle. So dürfen beispielsweise Polizeibeamte nicht nebenher Taxi fahren.
Also wenn es konkreter sein soll, bitte nähere Angeben zur geplanten Tätigkeit.
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Darf ich mich als Beamter Selbstständig machen ?
Ich habe mich vor einem Jahr Selbstständig gemacht . Ich habe Notarielle Verträge abgeschloßen ( GmbH & Co KG gegründet ), eine Gaschäftsführerin eingestellt sowie 5 weitere Angestellte . Ich selber telefoniere nur mit der Geschäftsführerin oder fahre Gelegentlich mal im Geschäft vorbei , ansonsten mache ich keinerlei Arbeiten . Läuft wiklich alles Super . Hätte wirklich gerne gewußt ob das mit meinem Beamtenstatus vereinbar ist und wenn ja/nein , wo steht das ?
- Mikesch
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Re: Darf ich mich als Beamter Selbstständig machen ?
Moin Du Verwahrter,
Welcome in the club
Wahrscheinlich bist Du ja als Gesellschafter lediglich an der GmbH beteiligt, GF ist ja jemand anderes. Von daher ist das mit dem Beamtenstatus vereinbar. Du kannst Dich beteiligen wo Du willst, ansonsten dürftest Du auch keine Aktien kaufen
Ein Stolperstein besteht bestenfalls dort, wo dienstliche Interessen berührt werden. Stell Dir vor, Du solltest dich, bzw. Deine Firma als Aussenprüfer prüfen
Stellt aber auch kein Prob dar, Du musst nur dienstliche Aktivitäten dort wegen Befangenheit ablehnen.
http://fragen.juracity.de/rechtslexikon ... index.html
Wo steht das steht, geht so einfach nicht, das muss aus der vielzahl der Gesetze und Verordnungen heraus gelesen werden.
Tatbestandsmerkmale auf Übereinstimmung prüfen...
Rechtliches:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Behandelt die Nebentätigkeiten. Als verstehend lesender kommst Du zu dem Ergebnis, dass die Verordnung hier nicht greift.
Ein ganz interessantes Urteil, hier war der diszipinierte POM sogar GF und seine Firma hat sogar mit der Polizei zusammen gearbeitet:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 41301.html
cu,
Mikesch
na endlich mal einer, der den Dreh ohne große Fragerei in irgend welchen Foren mit eigener Initiative auf die Reihe bekommen hatverwahrung hat geschrieben:Ich habe mich vor einem Jahr Selbstständig gemacht .
...
Hätte wirklich gerne gewußt ob das mit meinem Beamtenstatus vereinbar ist und wenn ja/nein , wo steht das ?

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Wahrscheinlich bist Du ja als Gesellschafter lediglich an der GmbH beteiligt, GF ist ja jemand anderes. Von daher ist das mit dem Beamtenstatus vereinbar. Du kannst Dich beteiligen wo Du willst, ansonsten dürftest Du auch keine Aktien kaufen

Ein Stolperstein besteht bestenfalls dort, wo dienstliche Interessen berührt werden. Stell Dir vor, Du solltest dich, bzw. Deine Firma als Aussenprüfer prüfen

Stellt aber auch kein Prob dar, Du musst nur dienstliche Aktivitäten dort wegen Befangenheit ablehnen.
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Wo steht das steht, geht so einfach nicht, das muss aus der vielzahl der Gesetze und Verordnungen heraus gelesen werden.
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cu,
Mikesch
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Re: Darf ich mich als Beamter Selbstständig machen ?
Moin Mikesch ,Mikesch hat geschrieben:Moin Du Verwahrter,
na endlich mal einer, der den Dreh ohne große Fragerei in irgend welchen Foren mit eigener Initiative auf die Reihe bekommen hatverwahrung hat geschrieben:Ich habe mich vor einem Jahr Selbstständig gemacht .
...
Hätte wirklich gerne gewußt ob das mit meinem Beamtenstatus vereinbar ist und wenn ja/nein , wo steht das ?![]()
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Wahrscheinlich bist Du ja als Gesellschafter lediglich an der GmbH beteiligt, GF ist ja jemand anderes. Von daher ist das mit dem Beamtenstatus vereinbar. Du kannst Dich beteiligen wo Du willst, ansonsten dürftest Du auch keine Aktien kaufen
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Wo steht das steht, geht so einfach nicht, das muss aus der vielzahl der Gesetze und Verordnungen heraus gelesen werden.
Tatbestandsmerkmale auf Übereinstimmung prüfen...
Rechtliches:
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Behandelt die Nebentätigkeiten. Als verstehend lesender kommst Du zu dem Ergebnis, dass die Verordnung hier nicht greift.
Ein ganz interessantes Urteil, hier war der diszipinierte POM sogar GF und seine Firma hat sogar mit der Polizei zusammen gearbeitet:
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cu,
Mikesch
vielen dank für deine Antwort , sie hat mich echt Beruhigt !
Das einzige was ich noch fragen möchte ist , ich bin alleiniger also zu 100 % Gesellschafter . Das ist doch kein Problem oder ? Dienstliche Interressen bestehen absolut keine und der Laden befindet sich sogar in einem anderen Bundesland !
Nochmals vielen dank !!!

Verwahrung
- Mikesch
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Re: Darf ich mich als Beamter Selbstständig machen ?
Na und?verwahrung hat geschrieben:Das einzige was ich noch fragen möchte ist , ich bin alleiniger also zu 100 % Gesellschafter . Das ist doch kein Problem oder ?
GS ist kein GF!
Als GS übst Du ja keine Tätigkeit aus, die Geschäftsführung obliegt alleine dem GF.
Evtl. Tätigkeiten haben ja nur etwas mit Deiner Anlage zu tun, dazu gehört z.B. auch die Gesellschafterversammlung.
Wie gesagt, ist wie mit den Aktien...
Nicht dafürNochmals vielen dank !!!![]()

cu,
Mikesch
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HAllO !
Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, kann sich ein Beamter überall finanziell beteiligen z.B: als (stiller)GS und muss dies nicht mal dem Vorgesetzten ect. melden !?
Mein Kollege (Polizeimeister) möchte sich nämlich an einer Firma beteiligen, wird aber von der Klausel "nicht mehr wie 500 € p.Monat" gebremst und das er kein Gewerbe anmelden darf/ dürfte !
Wäre dankbar für Hilfe ! MfG
Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, kann sich ein Beamter überall finanziell beteiligen z.B: als (stiller)GS und muss dies nicht mal dem Vorgesetzten ect. melden !?
Mein Kollege (Polizeimeister) möchte sich nämlich an einer Firma beteiligen, wird aber von der Klausel "nicht mehr wie 500 € p.Monat" gebremst und das er kein Gewerbe anmelden darf/ dürfte !
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Genau..Räuber&Gendarm hat geschrieben:Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, kann sich ein Beamter überall finanziell beteiligen z.B: als (stiller)GS und muss dies nicht mal dem Vorgesetzten ect. melden !?
IMHO handelt es sich in diesem Falle um "die Verwaltung des eigenen Vermögens" und das braucht weder angezeit noch angemeldet zu werden. Außerdem muss er ja auch kein Gewerbe anmelden.Mein Kollege (Polizeimeister) möchte sich nämlich an einer Firma beteiligen, wird aber von der Klausel "nicht mehr wie 500 € p.Monat" gebremst und das er kein Gewerbe anmelden darf/ dürfte !
cu,
Mikesch
P.S. Wenn ich falsch liegen sollte, möge mich unsere liebe Gerda S. berichtigen
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Hallo Räuber&Gendarm,
warum greift hier die "Klausel" nicht mehr als 500 Euro p. M.?
In NRW greift die Ablieferungspflicht IMHO bei Einnahmen über 6000 Euro p. a. nur dann, wenn die NT innerhalb des öffentlichen Dienstes liegt. Das würde für Deinen Kollegen also nur greifen, wenn die Firma "Tätigkeiten" für den öffentlichen Dienst ausüben würde, oder die Öffentliche Hand wäre mit mehr als 50% an der Firma beteiligt oder würde diese mit mehr als 50% des Stammkapitals subventionieren oder fördern.
Gruß
M.
warum greift hier die "Klausel" nicht mehr als 500 Euro p. M.?
In NRW greift die Ablieferungspflicht IMHO bei Einnahmen über 6000 Euro p. a. nur dann, wenn die NT innerhalb des öffentlichen Dienstes liegt. Das würde für Deinen Kollegen also nur greifen, wenn die Firma "Tätigkeiten" für den öffentlichen Dienst ausüben würde, oder die Öffentliche Hand wäre mit mehr als 50% an der Firma beteiligt oder würde diese mit mehr als 50% des Stammkapitals subventionieren oder fördern.
Gruß
M.
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 7. Mai 2010, 10:20
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@ all
Also wenn ich das hier so lese, beschleicht mich das Gefühl das einige ihre Dienstpflichten bzw. die alt-hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auf das sträflichste vernachlässigen.
Eine Nebentätigkeit -ob nun genehmigungspflichtig oder nur meldepflichtig- ist bis zu einem gewissen Rahmen ja ok. Halt um sich "etwas" finanziell abzusichern, aber bei den hier genannten Summen, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Für diejenigen die mich jetzt gerne zum Mond schicken würden und mir vorhalten möchten ich sei realitätsfremd nur eines :
Wenn euch der Beruf des Beamten nicht gefällt, oder ihr der Meinung seid ihr würdet viel zu wenig Geld bekommen, da es in anderen Berufen mehr gibt, der soll doch einfach seinen Beruf wechseln !
Hört sich vielleicht hart an, ist nunmal meine Meinung.
Also wenn ich das hier so lese, beschleicht mich das Gefühl das einige ihre Dienstpflichten bzw. die alt-hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auf das sträflichste vernachlässigen.
Eine Nebentätigkeit -ob nun genehmigungspflichtig oder nur meldepflichtig- ist bis zu einem gewissen Rahmen ja ok. Halt um sich "etwas" finanziell abzusichern, aber bei den hier genannten Summen, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Für diejenigen die mich jetzt gerne zum Mond schicken würden und mir vorhalten möchten ich sei realitätsfremd nur eines :
Wenn euch der Beruf des Beamten nicht gefällt, oder ihr der Meinung seid ihr würdet viel zu wenig Geld bekommen, da es in anderen Berufen mehr gibt, der soll doch einfach seinen Beruf wechseln !
Hört sich vielleicht hart an, ist nunmal meine Meinung.
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- Beiträge: 830
- Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
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Welcher Besoldungsgruppe gehörst du denn bitte an?Der Trommler hat geschrieben: Für diejenigen die mich jetzt gerne zum Mond schicken würden und mir vorhalten möchten ich sei realitätsfremd nur eines :
Wenn euch der Beruf des Beamten nicht gefällt, oder ihr der Meinung seid ihr würdet viel zu wenig Geld bekommen, da es in anderen Berufen mehr gibt, der soll doch einfach seinen Beruf wechseln !
Hört sich vielleicht hart an, ist nunmal meine Meinung.
Hier im Süden ist es fast schon normal, dass sich A6er-A8er was dazuverdienen müssen, sei es, an der Tankstelle oder im Supermarkt an der Kasse, beim Komissionieren in Baumärkten/Möbelhauser und manche verticken Zeug bei ebay oder arbeiten entgeltlich in den Firmen von Verwandten mit, weil sie anders nicht über die Runden kommen.
Wenn man Gesellschafter in einer GmbH ist, dann liegt dort nur dein Geld, mehr nicht. Ob das nun aufm Sparbuch rumgammelt oder ob man damit mit Optionsscheinen zockt oder es in eine GmbH investiert, bleibt doch jedem selbst überlassen-.-