Fragen zu den Aufstiegschancen im gehobenen Dienst

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Stadtinspektor
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Fragen zu den Aufstiegschancen im gehobenen Dienst

Beitrag von Stadtinspektor »

Guten Tag liebe Community,
dieses Jahr werde ich ein duales Studium bei einer Stadt in Niedersachsen aufnehmen. Ich studiere dann Verwaltungsbetriebswirtschaft an einer FH. Nach dem Studium sollte ich in die Besoldungsgruppe A9 fallen und somit ein Grundgehalt von 2166,26€ bekommen. 1. Frage : Es handelt sich bei diesem Wert um einen Bruttolohn oder? Wieviel würde ungefähr Netto übrig bleiben (ledig, keine Kinder)?
Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, in eine höhere Besoldungsgruppe (mindestens A12), am besten in den höheren Dienst zu kommen. Wie stehen meine Aufstiegschancen? Ist es Möglich von A9 in z.B. A12 aufzusteigen und wenn ja, wie?
Meine letzte Frage wäre folgende : Wenn ich z.b bei der Stadt Hannover mein Studium absolviere, bin ich dann nach dem Studium verpflichtet, bei der Stadt Hannover weiter zu arbeiten, oder kann ich zu einer anderen Stadt wechseln?
Antworten wären wirklich sehr hilfreich,
Mit freundlichen Grüßen.
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
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Re: Fragen zu den Aufstiegschancen im gehobenen Dienst

Beitrag von Conny »

Nach dem Studium sollte ich in die Besoldungsgruppe A9 fallen und somit ein Grundgehalt von 2166,26€ bekommen.
Na wir sind hier ja nicht in Wünsch-Dir-Was. Beamter ist man aufgrund Gesetz und daher ist alles in einer Rechtsnorm geregelt.
A9 ist allgemein das Eingangsamt für den gehobenen nichttechnischen Dienst.
Es gibt ein Bundesbesoldungsgesetz, welches auch grundsätzlich für Gemeinden gilt und es sind Sonderregelungen möglich, so sie durch das Gesetz zugelassen. Daher gibt es auch ein Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) und eine Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) usw.
Lernst Du noch alles.
Aber das wichtige: Es gibt Besoldungstabellen. Aus denen kann jeder herauslesen, was der Beamte Brutto bekommt.
Um nun das Netto herauszufinden, benötigst Du einfach die Besondere Steuertabelle, denn die gilt für Beamte. (Google ist Dein Freund).
Dein Netto kannst Du dann einfach ablesen.
Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, in eine höhere Besoldungsgruppe (mindestens A12), am besten in den höheren Dienst zu kommen. Wie stehen meine Aufstiegschancen? Ist es Möglich von A9 in z.B. A12 aufzusteigen und wenn ja, wie?
Und ich wollte als Kind immer Feuerwehrmann werden. :lol:
Man steigt immer mit dem Eingangsamt ein und muss sich grundsätzlich hochdienen. Sprungbeförderungen A9->A12 sind nicht möglich (auch nicht kleine Sprünge). Immer schön der Reihe nach. Ferner gibt es Wartezeiten zwischen den Beförderungen. Die Aufstiegschancen hängen von vielen Faktoren ab, die heute keiner aus der Glaskugel ablesen kann. Der Weg kann für Dich leicht oder auch sehr hart bis unmöglich sein. Es hängt von Fähigkeit, Glück und Zufall ab. Der Aufstieg geschieht über Ausschreibungen, bei denen Du Dich mit evtl. Mitbewerbern messen lassen mußt (...oder über Vitamin B, was hier nicht Thema sein soll)
Wenn ich z.b bei der Stadt Hannover mein Studium absolviere, bin ich dann nach dem Studium verpflichtet, bei der Stadt Hannover weiter zu arbeiten, oder kann ich zu einer anderen Stadt wechseln?
Kein Mensch kann Dich zwingen. Generell befähigt Dich Dein abgeschlossenes Studium zu dem Amt und letztendlich hängt es grundsätzlich von Dir ab, welche Urkunde Du nimmst. (Besonderheiten und Unterschiede in der realen Umsetzung sind vielfältig)

Na dann viel Spaß
Theaterkritiker
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Registriert: 31. Jan 2011, 16:08
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Re: Fragen zu den Aufstiegschancen im gehobenen Dienst

Beitrag von Theaterkritiker »

Man sollte von einem zukünftigen CHEF die Beantwortung dieser Frage selbst erwarten können! Mehr sage ich dazu nicht sonst ist der nächste Besuch bei meinem Nervenarzt wieder vorprogrammiert. :evil:
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afo1
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Re: Fragen zu den Aufstiegschancen im gehobenen Dienst

Beitrag von afo1 »

Nun geh' mal mit dem Stadtinspektor nicht so hart ins Gericht. Er hat ja noch drei Jahre Studium vor sich, in denen er sicher auch die eine oder andere Vorlesung zum Beamtenrecht besuchen wird. Und wenn ich mir hier so manche Frage eines gestandenen Beamten ansehe...
Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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