Nach dem Amtsarzt:Nebenverdienst?Wohnort im Ausland möglich?
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Nach dem Amtsarzt:Nebenverdienst?Wohnort im Ausland möglich?
Hallo!
Bin seit 1,5 Jahren im Vorruhestand wegen DU (Landesbeamter RLP - 57 Jahre alt).
Hatte dreimal Burnout in meinem Beruf und konnte diese erste Zeit danach für mich nutzen.
Heute hatte ich meine 2. Untersuchung der DU in der Landeshauptstadt.Der AA teilte mir am Ende der Untersuchung mit,er werde der Personalbehörde empfehlen,für weitere 2 Jahre die DU zu verlängern.
Meine Fragen :
1. Wie viele weitere Untersuchungen werde ich noch haben?
2. Kann ich problemlos eine Nebenbeschäftigung beantragen,etwa ein VHS-Kurs durchführen?
3.Kann ich in meiner jetzigen Situation meinen Wohnort außerhalb der EU
wählen (z.B. mit Zweitwohnsitz und Adresse in Deutschland) ?
4.Bringt es etwas einen Schwerbehinderten-Ausweis zu beantragen?
Vielleicht gibts hier Kollegen mit ähnlichen Gedankengängen.
Danke mal vorab für die Hilfe!!
Mecki
Bin seit 1,5 Jahren im Vorruhestand wegen DU (Landesbeamter RLP - 57 Jahre alt).
Hatte dreimal Burnout in meinem Beruf und konnte diese erste Zeit danach für mich nutzen.
Heute hatte ich meine 2. Untersuchung der DU in der Landeshauptstadt.Der AA teilte mir am Ende der Untersuchung mit,er werde der Personalbehörde empfehlen,für weitere 2 Jahre die DU zu verlängern.
Meine Fragen :
1. Wie viele weitere Untersuchungen werde ich noch haben?
2. Kann ich problemlos eine Nebenbeschäftigung beantragen,etwa ein VHS-Kurs durchführen?
3.Kann ich in meiner jetzigen Situation meinen Wohnort außerhalb der EU
wählen (z.B. mit Zweitwohnsitz und Adresse in Deutschland) ?
4.Bringt es etwas einen Schwerbehinderten-Ausweis zu beantragen?
Vielleicht gibts hier Kollegen mit ähnlichen Gedankengängen.
Danke mal vorab für die Hilfe!!
Mecki
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Zu 1. Das kann Dir nur der AA beantworten. Ich würde die Besuche beim AA aber bei Deiner Geschichte als reine Formalie betrachten nicht mehr.
Zu 2. Kommt darauf an ob Du in Deinem Hauptamt wieder arbeiten möchtest. Die Nebentätigkeit musst Du ja Deinem Dienstherrn anzeigen bzw. genehmigen lassen. Und der könnte ja auf die Idee kommen Deine DU überprüfen zu lassen. Es wird insbesondere dann problematisch wenn es Anknüpfungspunkte zu Deiner ehemaligen Tätigkeit gibt. Ein Lehrer mit DU der dann Kurse an der VHS gibt, das kommt nicht so gut.
Zu 3. Ja
Zu 4. Solange DU, außer bei der Steuer, nichts.
Zu 2. Kommt darauf an ob Du in Deinem Hauptamt wieder arbeiten möchtest. Die Nebentätigkeit musst Du ja Deinem Dienstherrn anzeigen bzw. genehmigen lassen. Und der könnte ja auf die Idee kommen Deine DU überprüfen zu lassen. Es wird insbesondere dann problematisch wenn es Anknüpfungspunkte zu Deiner ehemaligen Tätigkeit gibt. Ein Lehrer mit DU der dann Kurse an der VHS gibt, das kommt nicht so gut.
Zu 3. Ja
Zu 4. Solange DU, außer bei der Steuer, nichts.
Antwort auf Blue Ice Ultra
@ Zu 1. Ja,das denke ich auch.Ab 60 wird dann wohl mit der Untersucherei aufgehört.Schätze,der AA wird dann irgendwann auch keine Lust mehr haben-meine Lehrerzeit ist abgelaufen.
@Zu 2.
Interessant,dass du mich als Lehrer erkennst,obwohl ich es nicht angab.Respekt!
Nun,einen VHS-Kurs werde ich nicht machen,das ist wieder schulähnlich(und verfänglich).Auch keine Nachhilfe usw. Ich tendiere zu PC-Service oder zu einem Nebenjob mit viel Bewegung.Auf jeden Fall brauche ich eine Beschäftigung.Der AA riet mir übrigens VHS-Kurse zu machen,wenn meine Kraft dies zuließe.Was für ein Schelm!
@Zu 3.Spiele mit dem Gedanken,längere Zeit in Thailand bei meiner Freundin zu wohnen.Das ist aber noch nicht fest.
Müßte mich dann bei Schulbehörde,Beihilfestelle und Krankenkasse informieren über die verbleibenden Modi.
@Zu 4.
Rätst du mir,den Schwerbehinderten-Ausweis zu beantragen ?
@Zu 2.
Interessant,dass du mich als Lehrer erkennst,obwohl ich es nicht angab.Respekt!
Nun,einen VHS-Kurs werde ich nicht machen,das ist wieder schulähnlich(und verfänglich).Auch keine Nachhilfe usw. Ich tendiere zu PC-Service oder zu einem Nebenjob mit viel Bewegung.Auf jeden Fall brauche ich eine Beschäftigung.Der AA riet mir übrigens VHS-Kurse zu machen,wenn meine Kraft dies zuließe.Was für ein Schelm!
@Zu 3.Spiele mit dem Gedanken,längere Zeit in Thailand bei meiner Freundin zu wohnen.Das ist aber noch nicht fest.
Müßte mich dann bei Schulbehörde,Beihilfestelle und Krankenkasse informieren über die verbleibenden Modi.
@Zu 4.
Rätst du mir,den Schwerbehinderten-Ausweis zu beantragen ?
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Schwerbehindertenausweis beantragen
Ja,ich werde ihn beantragen,habe vom Versorgungsamt das Formular angefordert.
Ich weiß,dass das Anerkennen von Behinderung nicht immer gelingt.
Ist es da besser,beim VDK Mitglied zu sein und von denen Hilfestellung zu bekommen?
Welche Vorteile beim Übergang in den Ruhestand habe ich denn da?
LG
Mecki
Ich weiß,dass das Anerkennen von Behinderung nicht immer gelingt.
Ist es da besser,beim VDK Mitglied zu sein und von denen Hilfestellung zu bekommen?
Welche Vorteile beim Übergang in den Ruhestand habe ich denn da?
LG
Mecki
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@ Flagary: Abhängig vom Hersteller reicht es, das man Schwerbehindert ist, ob gehbehindert oder nicht spielt keine Rolle.
@ Mecki: Also VDK halte ich für eine überflüssige Veranstaltung, wie alle diese Interessenverbände. Die machen viel Blabla, wenn es darauf ankommt sind deren Stellungnahmen oder Argumentationen diplomatisch ausgedrückt: nicht hilfreich.
Also grundsätzlich sehe ich nicht das Problem, das bei Dir kein GdB (Grad der Behinderung) festgestellt wird. Die Frage ist eher, ob bei Dir mindestens die notwendigen 50 zusammen kommen, das ist bei psychischen Erkrankungen manchmal schwierig ist. Es gibt dabei halt Ermessensspielräume die unterschiedlich genutzt werden.
Den Antrag zu stellen ist relativ einfach, das wirst Du dann sehen wenn Du Vordruck vor Dir hast. Dafür muss man nicht im VDK sein und braucht auch kein Verwaltungsstudium.
Der Vorteil beim Übergang in den Ruhestand besteht darin, das Schwerbehinderte früher ohne Abschläge in Ruhestand können. In NRW geht es regulär mit 63, als Schwerbehinderter mit 60 (§ 33 Abs. 3 LBG NRW).
@ Mecki: Also VDK halte ich für eine überflüssige Veranstaltung, wie alle diese Interessenverbände. Die machen viel Blabla, wenn es darauf ankommt sind deren Stellungnahmen oder Argumentationen diplomatisch ausgedrückt: nicht hilfreich.
Also grundsätzlich sehe ich nicht das Problem, das bei Dir kein GdB (Grad der Behinderung) festgestellt wird. Die Frage ist eher, ob bei Dir mindestens die notwendigen 50 zusammen kommen, das ist bei psychischen Erkrankungen manchmal schwierig ist. Es gibt dabei halt Ermessensspielräume die unterschiedlich genutzt werden.
Den Antrag zu stellen ist relativ einfach, das wirst Du dann sehen wenn Du Vordruck vor Dir hast. Dafür muss man nicht im VDK sein und braucht auch kein Verwaltungsstudium.
Der Vorteil beim Übergang in den Ruhestand besteht darin, das Schwerbehinderte früher ohne Abschläge in Ruhestand können. In NRW geht es regulär mit 63, als Schwerbehinderter mit 60 (§ 33 Abs. 3 LBG NRW).
Übergang in den Ruhestand - Schwerbehindert
Danke Blue Ice für die Infos!
Das mit dem früher in den Ruhestand ist mir klar,aber ich bin ja bereits mit Abschlägen im Vorruhestand.
Was ändert dann mein Schwerbehindertenausweis,wenn ich ihn an die Schulbehörde einreiche ?
Das würde mich interessieren...
LG
Mecki
Das mit dem früher in den Ruhestand ist mir klar,aber ich bin ja bereits mit Abschlägen im Vorruhestand.
Was ändert dann mein Schwerbehindertenausweis,wenn ich ihn an die Schulbehörde einreiche ?
Das würde mich interessieren...
LG
Mecki
Danke für die Erklärung bzgl. des Autokaufs. Ich habe 50% Schwerbehinderung. Ich dachte, außer dem Steuerfreibetrag gäbe es keine Vergünstigung.
Dann werde ich bei einem Autokauf in der Zukunft mal genau nachfragen.
Aber bei der Versicherung kann man vermutlich nichts geltend machen, oder?
LG
Flagary
Dann werde ich bei einem Autokauf in der Zukunft mal genau nachfragen.
Aber bei der Versicherung kann man vermutlich nichts geltend machen, oder?
LG
Flagary
Hab einen Kollegen, der auf Grund seiner Behinderung (Vorraussetzung mind 50 %) ein behindertengerechtes Fahhrad für 4500 € (kein Quatsch, war mit ganz besonderen Schnickschnack, auf Grund seiner Gehbehinderung) vom Integrationsamt bezahlt bekommen hat.Flagary hat geschrieben:Danke für die Erklärung bzgl. des Autokaufs. Ich habe 50% Schwerbehinderung.
Beim Autokauf sieht das noch besser aus.
Kenne da aber nicht genau die Grenze (ich denke waren ca. 8500 €, nur die konnte sich der Kollege nicht leisten, bzw. die Summe wäre ja bezahlt worden , nur halt nicht die Vers. und der Sprit

Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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@Mecki9: Vermutlich nichts, da Du ja nicht im aktiven Dienst bist. Bei uns in NRW gibt es in Abhängigkeit des GdB z.B. Ermäßigungen bei der wöchentlichen Arbeitszeit (regulär 41 Stunden (alle nicht Lehrkräfte)), mit min. 50 39 Stunden 50 Minuten, ab 80 39 Stunden); bei Merkzeichen G kann man, wenn fürs Parken Geld genommen wird, kostenlos parken.
Wie gesagt der Nutzen wäre für Dich begrenzt, da Dich das Ding aber auch nichts kostet und Du den ein oder anderen Vorteil hast, lohnt sich der Antrag allemal.
@Flagary: Hinsichtlich Autokauf schau mal hier: http://www.bbab.de/.
Bezüglich Versicherung habe ich mich bisher nicht kundig gemacht. Ich habe auch bisher nicht gehört das es da Vergünstigungen gibt. Allerdings wird sich das wohl kaum lohnen, wenn man Vergleichsportale wie check24 nutzt.
Wie gesagt der Nutzen wäre für Dich begrenzt, da Dich das Ding aber auch nichts kostet und Du den ein oder anderen Vorteil hast, lohnt sich der Antrag allemal.
@Flagary: Hinsichtlich Autokauf schau mal hier: http://www.bbab.de/.
Bezüglich Versicherung habe ich mich bisher nicht kundig gemacht. Ich habe auch bisher nicht gehört das es da Vergünstigungen gibt. Allerdings wird sich das wohl kaum lohnen, wenn man Vergleichsportale wie check24 nutzt.
Schwerbehindertenausweis
Hallo Blue Ice,
hab den Antrag gestellt beim Amt für Soziales und musste viele Unterlagen einreichen zu meinem Gesundheitszustand.
Es wird 4-5 Monate Bearbeitung brauchen,teilte man mir mit.
Wenn ich 50 Prozent bekäme,was für einen Nutzen außer Parken und Autokauf hätte ich dann noch?
z.B. GEZ ?
Wenn ich das dann meiner Schulbehörde vermittle,wäre dann der Termin für den Eintritt in den gesetzl. Ruhestand (hier 65) kürzer?
z.B. 60 oder 62 ?
Gruß
Mecki
hab den Antrag gestellt beim Amt für Soziales und musste viele Unterlagen einreichen zu meinem Gesundheitszustand.
Es wird 4-5 Monate Bearbeitung brauchen,teilte man mir mit.
Wenn ich 50 Prozent bekäme,was für einen Nutzen außer Parken und Autokauf hätte ich dann noch?
z.B. GEZ ?
Wenn ich das dann meiner Schulbehörde vermittle,wäre dann der Termin für den Eintritt in den gesetzl. Ruhestand (hier 65) kürzer?
z.B. 60 oder 62 ?
Gruß
Mecki
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Re: Schwerbehindertenausweis
Also 4-5 Monate bei einem Erstantrag sind, je nach Region, noch im Rahmen des Akzeptablen. Eine Klagemöglichkeit wegen überlanger Verfahrensdauer, hättest Du, das es die Sozialgerichtsbarkeit betrifft eh erst nach 6 Monaten.Mecki9 hat geschrieben:Hallo Blue Ice,
hab den Antrag gestellt beim Amt für Soziales und musste viele Unterlagen einreichen zu meinem Gesundheitszustand.
Es wird 4-5 Monate Bearbeitung brauchen,teilte man mir mit.
Wenn ich 50 Prozent bekäme,was für einen Nutzen außer Parken und Autokauf hätte ich dann noch?
z.B. GEZ ?
Wenn ich das dann meiner Schulbehörde vermittle,wäre dann der Termin für den Eintritt in den gesetzl. Ruhestand (hier 65) kürzer?
z.B. 60 oder 62 ?
Gruß
Mecki
Also, ein GdB von 50 bringt zunächst mal nur was bei der Steuer. Währest Du noch aktiven Dienst könntest Du wohl mit einer Verkürzung Deiner wöchentlichen Arbeitszeit rechnen (ist zumindest bei mir in NRW so). Das fällt allerdings bei Dir unter den Tisch, da Du Dich ja im Vorruhestand befindest. Mit dem Parken muss ich Dich leider enttäuschen. Damit Du auf einem Behindertenparpkplatz (also die offiziellen mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzschild 1044-10, http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz ) parken darfst müsstest Du das sog. Merkzeichen aG haben und anschließend noch den Sonderparkausweis beantragen (geht nur mit Merkzeichen aG).
Sobald Du den Schwerbehindertenausweis hast (Du must mindestens einen GdB von 50 haben, sonst giltst Du nicht als Schwerbehinderter sondern nur als "einfacher" Behinderter), kopieren und an Dein Schulamt senden. Die veränderte Altersgrenze greift dann wenn Du als Schwerbehinderter den Antrag auf Versetzung in den (Alters)Ruhestand stellst (wie ich gesehen habe, bei euch in RLP ab 60 möglich). Ansonsten gilt die Regelaltersgrenze.
- Bundesfreiwild
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Noch eine Info: Selbst ein SchwBGrad von 50% mit Kennzeichen "G" für gehbehindert, erlaubt einem nicht, auf einem Schwerbehindertenparkplatz zu parken. Kann man trotzdem tun, wenn man (hier) dann einen 35Euro-Knollen bezahlen möchte. Da kennen die auch keine Gnade. Da zählt nur der blaue Ausweis.
Parkrecht gibts erst ab 70% mit Kennzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert).
Ansonsten gibts bei 50% mit G eine Halbierung der Kfz-STeuer und eine Pauschale für besondere Aufwendungen über die Steuererklärung.
UND - falls man noch arbeitet - werden bei den Km-Werbekosten nicht nur 30 Cent pro Km anerkannt, sondern 70.
Falls man bereit ist, ein Fahrtenbuch zu führen, können auch zusätzliche private Fahrten (z. B. zum Einkaufen oder zum Arzt) anerkannt werden.
Wie es genau mit Beihilfen für Autokauf aussieht, darum werde ich mich bei Gelegenheit auch mal kümmern.
Parkrecht gibts erst ab 70% mit Kennzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert).
Ansonsten gibts bei 50% mit G eine Halbierung der Kfz-STeuer und eine Pauschale für besondere Aufwendungen über die Steuererklärung.
UND - falls man noch arbeitet - werden bei den Km-Werbekosten nicht nur 30 Cent pro Km anerkannt, sondern 70.
Falls man bereit ist, ein Fahrtenbuch zu führen, können auch zusätzliche private Fahrten (z. B. zum Einkaufen oder zum Arzt) anerkannt werden.
Wie es genau mit Beihilfen für Autokauf aussieht, darum werde ich mich bei Gelegenheit auch mal kümmern.