Hallo @all,
ich bin leider bereits seit Anfang Februar d.J. wegen erheblicher psychischer Probleme dienstunfähig erkrankt. In diesem Zusammenhang war ich bereits auch in einer insgesamt 14-wöchigen!!! stationären Behandlung in einer Akutfachklinik.
Da sich mein Gesundheitszustand auch nach dieser langen stationären Behandlung nicht wesentlich verbessert hat, wurde ich vom behandelnden Nervenarzt/Psychiater nunmehr erneut in dieselbe Aktufachklinik eingewiesen. Bereits in wenigen Tagen soll ich dort nun aufgenommen werden.
Zwischenzeitlich habe ich aber von meinem Dienstherr (Kommune) ein Schreiben erhalten, dass nunmehr baldmöglichst durch das Gesundheitsamt meine Dienstfähigkeit festgestellt werden soll und zwar bis spätestens 31.08.2011. Daraufhin habe ich mich sofort beim zuständigen Gesundheitsamt telefonisch gemeldet wobei ich dort die Mitteilung erhalten habe, dass dort wegen der Urlaubszeit ein Mangel an Amtsärzten herrsche und ich wegen eines Termins Bescheid bekommen würde.
Mein Dienstherr hält nach einem neuerlichen Schreiben - trotz der vorgesehenen Einweisung in die Klinik - an der Dienstunfähigkeits-untersuchung auch weiterhin fest und weist mich darauf hin, dass er im Falle der Nichteinhaltung der amtsärztlichen Untersuchung bis zum vorgegebenen Termin 31.08.2011, von meiner Dienstunfähigkeit nach § 53 Abs. 1 S. 2 des Landesbeamtengesetzes ausgehe.
Wie soll ich mich denn nun genau weiter verhalten?
Kann es mir tatsächlich angelastet werden wenn ich keinen rechtzeitigen Termin vom Gesundheitsamt für die DU-Untersuchung erhalten sollte?
Was geht denn nun eigentlich vor, die DU-Untersuchung oder die stationäre Behandlung in der Akut-Fachklinik? Was hat höhere Priorität?
Ich weiss gar nicht mehr wie ich mich jetzt richtig verhalten soll. Könnt ihr mir helfen???
Dienstunfähigkeitsuntersuchung oder Behandlung in der Klinik
Moderator: Moderatoren
Re: Dienstunfähigkeitsuntersuchung oder Behandlung in der Kl
Ich habe von dieser speziellen Thematik keine Erfahrung aber aufgrund meiner Ausbildung gebe ich mal meinen Senf dazu.
Das hört sich doch sehr nach Wild-West Manier an, was Dein Dienstherr hier abzieht. Da liegt wohl mehr im Argen.
Mich wundert auch der recht kurzfristige Termin oder hast Du das schon länger zu Hause rumliegen?
Man kann Dir mit Sicherheit keinen Strick daraus drehen, dass der Amtsarzt keine Termine frei hat und dann so tun als ob das Deine Schuld wäre. Das ist ja völlig absurd.
Für mich klingt das nach mehr und aufgrund Deines akuten Gesundheitszustandes würde ich Dir raten, die Sache einem Verwaltungsrechtler zu übergeben, damit Du Dich ersteinmal wieder voll auf Dich konzentrieren kannst. So eine Zusatzbelastung fördert nicht Deinen angeschlagenen Zustand und für solche Cowboys muss man die richtigen Antworten finden. Diese Antwort heißt Anwalt.
Gruß
Conny und ich wünsch Dir ne schnelle Besserung
Das hört sich doch sehr nach Wild-West Manier an, was Dein Dienstherr hier abzieht. Da liegt wohl mehr im Argen.
Mich wundert auch der recht kurzfristige Termin oder hast Du das schon länger zu Hause rumliegen?
Man kann Dir mit Sicherheit keinen Strick daraus drehen, dass der Amtsarzt keine Termine frei hat und dann so tun als ob das Deine Schuld wäre. Das ist ja völlig absurd.
Für mich klingt das nach mehr und aufgrund Deines akuten Gesundheitszustandes würde ich Dir raten, die Sache einem Verwaltungsrechtler zu übergeben, damit Du Dich ersteinmal wieder voll auf Dich konzentrieren kannst. So eine Zusatzbelastung fördert nicht Deinen angeschlagenen Zustand und für solche Cowboys muss man die richtigen Antworten finden. Diese Antwort heißt Anwalt.
Gruß
Conny und ich wünsch Dir ne schnelle Besserung
Übergabe an den Rechtsanwalt
Hallo Conny,
am 03.08. ist das Schreiben meines Dienstherrn mit dem Betreff: "Feststellung Ihrer Dienstfähigkeit durch das Gesundheitsamt" bei mir eingegangen.
Nachdem ich einer Verlängerung meiner Krankmeldung beim Dienstherr eingereicht hatte und meinen Dienstherr über die abermalige stationäre Behandlung informiert hatte, erhielt ich am 14.08. das Schreiben des Dienstherrn dass die Aufforderung, den Amtsarzt bis spätestens 31.08. aufzusuchen, auch weiterhin gelte.
Das sind wirklich Methoden wie im Wilden Westen und es wird wieder einmal - wie so häufig - versucht mir einafch den schwarzen Peter zuzuschieben.
Ich werde wohl jetzt die Angelegenheit tatsächlich an einen Rechtsanwalt übergeben. Fakt ist, dass nicht ich den Antrag zu stellen habe beim Gesundheitsamt dass eine DU-Untersuchung durchgeführt werden soll sondern die Stadt. Oder ich lasse die jetzt einfach auflaufen und schalte dann den Rechtsanwalt ein.
Lt. Gesetz kann es mir lediglich angelastet werden wenn ich 2 x den Termin des Amtsarztes ohne triftigen Grund nicht wahrnehme. Erst dann kann die Rechtsfolge eintreten, dass ich so behandelt werden kann, als sei meine Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt definitiv festgestellt worden.
Gruß
Kobil
am 03.08. ist das Schreiben meines Dienstherrn mit dem Betreff: "Feststellung Ihrer Dienstfähigkeit durch das Gesundheitsamt" bei mir eingegangen.
Nachdem ich einer Verlängerung meiner Krankmeldung beim Dienstherr eingereicht hatte und meinen Dienstherr über die abermalige stationäre Behandlung informiert hatte, erhielt ich am 14.08. das Schreiben des Dienstherrn dass die Aufforderung, den Amtsarzt bis spätestens 31.08. aufzusuchen, auch weiterhin gelte.
Das sind wirklich Methoden wie im Wilden Westen und es wird wieder einmal - wie so häufig - versucht mir einafch den schwarzen Peter zuzuschieben.
Ich werde wohl jetzt die Angelegenheit tatsächlich an einen Rechtsanwalt übergeben. Fakt ist, dass nicht ich den Antrag zu stellen habe beim Gesundheitsamt dass eine DU-Untersuchung durchgeführt werden soll sondern die Stadt. Oder ich lasse die jetzt einfach auflaufen und schalte dann den Rechtsanwalt ein.
Lt. Gesetz kann es mir lediglich angelastet werden wenn ich 2 x den Termin des Amtsarztes ohne triftigen Grund nicht wahrnehme. Erst dann kann die Rechtsfolge eintreten, dass ich so behandelt werden kann, als sei meine Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt definitiv festgestellt worden.
Gruß
Kobil