Hat jemand Erfahrungen mit einem Wechsel von einer Bundesbehörde zu einer Kommunalverwaltung (A 10 BBSG-ÜFSH). Habe vor, mich zu bewerben. Bin zurzeit A9g, 50 Jahre jung und Zöllner. Wie funktioniert der Wechsel? Kündigung erforderlich? Abordnung, Versetzung möglich? Probezeit als Landesbeamter? Wie gehe ich vor, wenn ich eine Zusage der Kommunalverwaltung erhalte? Und eine weiter Frage: Entspricht A 10 BBSG-ÜFSH (zu ÜFSH nichts Konkretes im Internet gefunden...) A 10 BBSG?
Viele Fragen...! Ich freue mich auf kompetente und hilfreiche Antworten und danke jetzt schon mal dafür!!!!
ADSCHE aus dem verregneten Schleswig-Holstein
Bundesbeamter - Bewerbung bei einer Kreisverwaltung
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Bei der Telekom wird sowas ja schon öfter praktiziert.
Ich habe mir mal die Entgelttabelle TVöD_land angesehen, es klickte auch eine Ausschreibung auf, die nach TVöD Entgeltgruppe E9/A10 ausgeschrieben war und vor allem die Kriterien für den gehobenen Dienst als Voraussetzung beinhaltete. Also ist der Posten auf jeden Fall mal der gehobenen Laufbahn angehörig.
Die Entgelttabellen kann man hier besichtigen:
http://www.gew.de/Binaries/Binary60123/ ... -final.pdf
Wo sich das Gehalt für einen A9g/50 Jahre einsortiert, sollte man selbst überprüfen und die entsprechende Einstufung dann auch vornehmen lassen, wenn man genommen wird.
Ein Wechsel zu einer anderen Behörde, auch Land, geht meist mit einer Probezeit einher, die über eine Abordnung läuft. Bei Gefallen (und wenn es gelingt, verschiedene Dinge im Hintergrund zu regeln, wie z.B. die Pensionskasse - das ist aber Aufgabe der Dienstherren), dann kann auch eine Versetzung erfolgen.
Man wird dann bei der alten Behörde aus dem Beamtenverhältnis entlassen (Antrag), bei der anderen gibts eine neue Urkunde.
Alles, was mit einer Abwicklung des Falles zu tun hat, muss die Personalstelle wissen und erledigen. Konkrete Fragen sollte man deshalb dorthin richten.
Wie sehen die Pensionsgehaltsquoten beim Land aus? Da hab ich keine Ahnung. Solle man mal rausfinden, ob man sich da evtl. verschlechtert.
Ehrlich - ich sehe aber schwarz, in Anbetracht des Alters.
Man würde als Quereinsteiger allen, die im Einstiegsamt rumeiern und bald A10 werden möchten, ja einen vor die Nase setzen, der aufgrund seines Alters (bei entsprechender Beurteilung) sofort als nächster befördert würde. Sowas will eigentlich jede aufnehmende Behörde vermeiden.
Am besten läufts eigentlich immer, wenn jemand jemanden in der Ortsbehörde persönlich kennt. Vitamin B ist immer noch die Erfolg versprechendste Unterstützung.
Ich habe mir mal die Entgelttabelle TVöD_land angesehen, es klickte auch eine Ausschreibung auf, die nach TVöD Entgeltgruppe E9/A10 ausgeschrieben war und vor allem die Kriterien für den gehobenen Dienst als Voraussetzung beinhaltete. Also ist der Posten auf jeden Fall mal der gehobenen Laufbahn angehörig.
Die Entgelttabellen kann man hier besichtigen:
http://www.gew.de/Binaries/Binary60123/ ... -final.pdf
Wo sich das Gehalt für einen A9g/50 Jahre einsortiert, sollte man selbst überprüfen und die entsprechende Einstufung dann auch vornehmen lassen, wenn man genommen wird.
Ein Wechsel zu einer anderen Behörde, auch Land, geht meist mit einer Probezeit einher, die über eine Abordnung läuft. Bei Gefallen (und wenn es gelingt, verschiedene Dinge im Hintergrund zu regeln, wie z.B. die Pensionskasse - das ist aber Aufgabe der Dienstherren), dann kann auch eine Versetzung erfolgen.
Man wird dann bei der alten Behörde aus dem Beamtenverhältnis entlassen (Antrag), bei der anderen gibts eine neue Urkunde.
Alles, was mit einer Abwicklung des Falles zu tun hat, muss die Personalstelle wissen und erledigen. Konkrete Fragen sollte man deshalb dorthin richten.
Wie sehen die Pensionsgehaltsquoten beim Land aus? Da hab ich keine Ahnung. Solle man mal rausfinden, ob man sich da evtl. verschlechtert.
Ehrlich - ich sehe aber schwarz, in Anbetracht des Alters.
Man würde als Quereinsteiger allen, die im Einstiegsamt rumeiern und bald A10 werden möchten, ja einen vor die Nase setzen, der aufgrund seines Alters (bei entsprechender Beurteilung) sofort als nächster befördert würde. Sowas will eigentlich jede aufnehmende Behörde vermeiden.
Am besten läufts eigentlich immer, wenn jemand jemanden in der Ortsbehörde persönlich kennt. Vitamin B ist immer noch die Erfolg versprechendste Unterstützung.
Also auch ich sehe da schwarz.
Der Personaler wird realistisch beurteilen, dass Du mit 50 ja kurz vor der Möglichkeit Altersteilzeit stehst und bis Du ins Amt eingewiesen und eingearbeitet wärst...
Sorry aber da brauchst Du mehr als Vitamine, dass so etwas klappt. Oder evtl ne Stelle, die keiner übernehmen will.
Wünsch Dir trotzdem viel Glück.
Gruß
Der Personaler wird realistisch beurteilen, dass Du mit 50 ja kurz vor der Möglichkeit Altersteilzeit stehst und bis Du ins Amt eingewiesen und eingearbeitet wärst...
Sorry aber da brauchst Du mehr als Vitamine, dass so etwas klappt. Oder evtl ne Stelle, die keiner übernehmen will.
Wünsch Dir trotzdem viel Glück.
Gruß
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- Beiträge: 100
- Registriert: 7. Nov 2009, 16:56
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Hallo,
ich kann mich da Conny anschließen - als Zollbeamter bist du Quereinsteiger ohne Fachausbildung für staatlich allgemeine und innere Verwaltung.
Zollangelegenheiten sind keine Kommunalen Aufgaben.
Anders sieht es aus, wenn du im Personal oder Kassenbreich/Haushalt tätig bist, könnte da was gehen.
Die Altersfrage spielt aber bestimmt auch eine Rolle - wie es leider in anderen Arbeitsbereichen auch so ist.
In Bezug auf Beförderungen etc. kannst du nicht den Vergleich zum Bund anstellen. Die dort gültigen Regelungen /Vorschriften sin in der Regel nicht so groß auf kommunaler Ebene "aufgebaut". Regelbeurteilungen gibt es meinstens nicht. Sondern nur Anlassbezogen.
ich kann mich da Conny anschließen - als Zollbeamter bist du Quereinsteiger ohne Fachausbildung für staatlich allgemeine und innere Verwaltung.
Zollangelegenheiten sind keine Kommunalen Aufgaben.
Anders sieht es aus, wenn du im Personal oder Kassenbreich/Haushalt tätig bist, könnte da was gehen.
Die Altersfrage spielt aber bestimmt auch eine Rolle - wie es leider in anderen Arbeitsbereichen auch so ist.
In Bezug auf Beförderungen etc. kannst du nicht den Vergleich zum Bund anstellen. Die dort gültigen Regelungen /Vorschriften sin in der Regel nicht so groß auf kommunaler Ebene "aufgebaut". Regelbeurteilungen gibt es meinstens nicht. Sondern nur Anlassbezogen.
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Bundesbeamter - Bewerbung bei einer Kreisverwaltung
Danke für die hilfreichen und schnellen Antworten!
Bin trotzdem nicht hoffnungslos, da ich vor meiner Zeit als Beamter beim Zoll bereits 25 Jahre im sozialen Bereich der öffentlichen Verwaltung tätig war und dann per Gesetz zum Zoll übergeleitet wurde. Zudem kenne ich den zuständigen Fachdienstleiter. Aber das kann hier ja niemand wissen.
Gruß aus dem zumindest stundenweise sonnigen Norden!
Adsche
Bin trotzdem nicht hoffnungslos, da ich vor meiner Zeit als Beamter beim Zoll bereits 25 Jahre im sozialen Bereich der öffentlichen Verwaltung tätig war und dann per Gesetz zum Zoll übergeleitet wurde. Zudem kenne ich den zuständigen Fachdienstleiter. Aber das kann hier ja niemand wissen.
Gruß aus dem zumindest stundenweise sonnigen Norden!
Adsche