Hallo,
ich überlege mir derzeit ein Einstellungsangebot für den gehobenen Beamtendienst (3. Qualifikationsphase) in Bayern anzunehmen.
Nun habe ich folgendes Problem bzw. folgende Frage:
Ich möchte meinen derzeitgen Hauptberuf nicht komplett aufgeben, sondern sowohl während der Ausbildung/Studium als auch später während der hauptberuflichen Tätigkeit als Beamter als 400-Eurojob weiterführen.
Nun arbeitet ein Beamter in Bayern ja derzeit noch 42 Std./Woche, was bedeuten würde, dass ich nach ArbZG durchschnittlich(!) 6 Stunden/Woche nebenberuflich arbeiten dürfte, also auf 4 Wochen gesehen 24 Std.! Mein Verdienst würde ca. 8-9 Euro/Std. also 192-216 Euro auf 4 Wochen gesehen betragen. Die Nebentätigkeit würde ich an zwei bzw. drei Wochenende (an Samstag oder Sonntag) (-> durchschnittlich 6 Stunden pro Woche) ausführen.
Kann ich damit rechnen, dass diese Nebentätigkeit genehmigt wird?
Bitte um Antworten.
MfG
yxcvbnm1989
Genehmigung von Nebentätigkeiten (Neben- und ehrenamtlich)
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Zuletzt geändert von yxcvbnm1989 am 22. Mai 2012, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
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