ich würde gerne mal Klarheit im Bezug auf Beurlaubung bekommen.
Fall A:
A wird verbeamtet auf Lebenszeit, lässt sich 5 Jahre beurlauben für Studium, Amt fordert Rückkehr in Dienstverhältnis oder Beamtenverhältnis wird aufgelöst. Kann A theoretisch sein Studium um 4 Jahre verlängern und erstmal 5 Jahre in einem neuen Beruf arbeiten. Ist somit eine Rückkehr jederzeit möglich. Werden weiterhin Bezüge erstattet?
Fall B:
B wird verbeamtet auf Lebenszeit, bekommt ein Kind. Darf B bis zur Volljährigkeit des Kindes sich beurlauben lassen. Werden weiterhin Bezüge erstattet?
Fall C:
C hört von Fall B und möchte das selbe haben. Doch C ist männlich und hat auch ein Kind. Darf C die selben Regeln wie B haben?
Im Endeffekt: Darf sich B für 18 Jahre beurlauben lassen. Interessiert das Amt, ob B während der Zeit studiert bzw. ein Kind hat. Werden weiterhin Bezüge gezahlt?
Sind alle drei Fälle möglich?
Danke für eure Antworten.
