Beurlaubungsdauer - wie lange möglich?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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interessiert
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Beurlaubungsdauer - wie lange möglich?

Beitrag von interessiert »

Hallo Community,

ich würde gerne mal Klarheit im Bezug auf Beurlaubung bekommen.

Fall A:

A wird verbeamtet auf Lebenszeit, lässt sich 5 Jahre beurlauben für Studium, Amt fordert Rückkehr in Dienstverhältnis oder Beamtenverhältnis wird aufgelöst. Kann A theoretisch sein Studium um 4 Jahre verlängern und erstmal 5 Jahre in einem neuen Beruf arbeiten. Ist somit eine Rückkehr jederzeit möglich. Werden weiterhin Bezüge erstattet?

Fall B:

B wird verbeamtet auf Lebenszeit, bekommt ein Kind. Darf B bis zur Volljährigkeit des Kindes sich beurlauben lassen. Werden weiterhin Bezüge erstattet?

Fall C:

C hört von Fall B und möchte das selbe haben. Doch C ist männlich und hat auch ein Kind. Darf C die selben Regeln wie B haben?

Im Endeffekt: Darf sich B für 18 Jahre beurlauben lassen. Interessiert das Amt, ob B während der Zeit studiert bzw. ein Kind hat. Werden weiterhin Bezüge gezahlt?

Sind alle drei Fälle möglich?

Danke für eure Antworten. :D
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn ichs richtig im BeaRecht gelesen habe, geht eine Beurlaubung aus familiären Gründen (KInder unter 18 Jahren) bis maximal 12 Jahre.
Ab 12 Jahren geht man davon aus, dass ein Kind auch mal ohne Ganztagsbetreuung durch die Eltern durch Leben kommt (Schule, Ganztagsschule, etc.) und zumindest eine Teilzeitbeschäftigung der Eltern erfolgen kann.

Da mittlerweile die Gleichberechtigung herrscht, dürfte es egal sein, ob der beamtete Vater oder die Mutter den UoB-Antrag stellt. Es dürfen wohl - auch verteilt - nicht mehr als die maximale Zeit (für beide zusammen genommen) auflaufen

Wie das mit einem Studium zusammenhängen könnte, dazu kann ich nichts sagen.
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