hallo,
ichbin seit 3,5 jahren pensioniert (wegen krankheit), die pension läuft bis ende des jahres. dann steht wohl wieder eine amtsärztliche unteruschung an.
ich möchte nun auch um meinen tag zu strukturieren eine ehrenamtliche tätigkeit machen (unentgeltlich) (z.b. 2 tage die woche höchstens 3-4 stunden pro tag)
z.b. im tierheim helfen oder im altersheim mit alten leuten.
muß ich eine unentgeltliche ehrenamtliche tätigkeit beim dienstherrn anzeigen?
und sollte ich im altesheim eine kleine aufwandsentschädigung erhahlten (die arbeitszeit betrüge 2-3 stunden die woche) müßte ich dies anzeigen?
ich mache dies nur um meinen tag zu strukturieren nicht wegen des geldes.
danke für antworten
liebe grüße
a-teil
pensioniert und ehrenamtliche tätigkeit
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Aufwandsentschädigungen zählen überhaupt nicht zu Erwerbseinkommen.
(§53 ABs. 7 BeamtVersorgungsG). Da muss man sich also schon mal gar keine Gedanken drüber machen.
Ehrenämts: Als öffentliches Ehrenamt gilt z. B. eine Tätigkeit als Schöffe bei Gericht. Die wäre dann anzeigepflichtig.
Wenn es aber um sozusagen soziale Hilfestellung in irgendwelchen caritativen oder ähnlich gelagerten Einrichtungen geht, dazu habe ich nichts im Beamtenrecht gefunden. Da der Dienstherr aber eigentlich immer alles wissen will, gehe ich davon aus, dass man diese Nebentätigkeit - auch wenn sie ohne Bezahlung geleistet wird - zumindest bei der Personalstelle angezeigt werden müsste.
Sicherheitshalber würde ich da mal ganz einfach nachfragen. Fragen kostet nichts und die reine Einholung von Informationen führt zu überhaupt keinen Konsequenzen.
Mein Gefühl sagt mir aber - da Sie sich im einstweiligen Ruhestand befinden, könnte JEDE Nebentätigkeit - auch eine "ehrenamtliche" - dazu führen, dass Sie wieder als dienstfähig zu bezeichnen wären - oder vielleicht auch als teildientsfähig. Da wäre ich also mal ganz vorsichtig, wenn jetzt gerade eine amtsärztliche Untersuchung ansteht.
(§53 ABs. 7 BeamtVersorgungsG). Da muss man sich also schon mal gar keine Gedanken drüber machen.
Ehrenämts: Als öffentliches Ehrenamt gilt z. B. eine Tätigkeit als Schöffe bei Gericht. Die wäre dann anzeigepflichtig.
Wenn es aber um sozusagen soziale Hilfestellung in irgendwelchen caritativen oder ähnlich gelagerten Einrichtungen geht, dazu habe ich nichts im Beamtenrecht gefunden. Da der Dienstherr aber eigentlich immer alles wissen will, gehe ich davon aus, dass man diese Nebentätigkeit - auch wenn sie ohne Bezahlung geleistet wird - zumindest bei der Personalstelle angezeigt werden müsste.
Sicherheitshalber würde ich da mal ganz einfach nachfragen. Fragen kostet nichts und die reine Einholung von Informationen führt zu überhaupt keinen Konsequenzen.
Mein Gefühl sagt mir aber - da Sie sich im einstweiligen Ruhestand befinden, könnte JEDE Nebentätigkeit - auch eine "ehrenamtliche" - dazu führen, dass Sie wieder als dienstfähig zu bezeichnen wären - oder vielleicht auch als teildientsfähig. Da wäre ich also mal ganz vorsichtig, wenn jetzt gerade eine amtsärztliche Untersuchung ansteht.
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hallo bundesfreiwild,
danke erstmal für deine mühe...
hab über di edienstfähigkeit gar nicht nachgedacht, bzw das die dneken ich könnte es sein.
weil es ginge ja nur um 2 mal 2 stunden die woche. und da eben im tierheim vlt hund gassi führen oder käfige ausmisten. da ich eben einfach nicht mehr kann.
ich werd michd ann einfach mal erkundigen wie es aussieht. wegen der anzeigenpflicht...aber ich will auch keine hunde wecken..
vlt ruf ich einfach unter dem namen müller an ggg müllers gibts wie sand am meer
alles doof
aber dnake erstmal
leibe grüße
a-teil
danke erstmal für deine mühe...
hab über di edienstfähigkeit gar nicht nachgedacht, bzw das die dneken ich könnte es sein.
weil es ginge ja nur um 2 mal 2 stunden die woche. und da eben im tierheim vlt hund gassi führen oder käfige ausmisten. da ich eben einfach nicht mehr kann.
ich werd michd ann einfach mal erkundigen wie es aussieht. wegen der anzeigenpflicht...aber ich will auch keine hunde wecken..
vlt ruf ich einfach unter dem namen müller an ggg müllers gibts wie sand am meer

alles doof

aber dnake erstmal
leibe grüße
a-teil