Suche günstige Rechtsberatung für Beamte

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susanne108
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Suche günstige Rechtsberatung für Beamte

Beitrag von susanne108 »

Hallo,

ich suche eine Rechtsberatung für Beamte. Bisher war ich einmal bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht und dort habe ich für eine ca. einstündige Beratung 200 € gezahlt. Vielleicht gibt es hier Tipps für eine günstigere Beratung.

Hier ein paar Infos zum Hintergrund:
- Ich bin Beamtin beim Land Nordrhein-Westfalen.
- Es geht um eine Rechtsberatung zum Thema Arbeitszeitreduktion auf Teilzeit. Hier habe ich gerade einen Antrag gestellt, der vielleicht abgelehnt wird.

Gibt es eine Rechtschutzversicherung, die auch Rechtsberatung anbietet bevor es zu einem Rechtsstreit kommt?

- Bietet Verdi oder eine andere Organisation gute Rechtsberatung an?

Vorab vielen Dank für Tipps!
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

http://www.rund-ums-geld-im-oeffentlich ... rauensache

Der Antrag: Drei Monate vor dem eigentlichen Beginn muss die Arbeitszeitverkürzung mit Angaben zur Verteilung angemeldet werden (§ 8 Abs. 2 TzBfG). Der Dienstherr hat zwar Einfluss auf die Verteilung, ablehnen kann er einen Teilzeitantrag aber nur aus betrieblichen Gründen (§ 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG), als da beispielsweise wären: Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs, der Sicherheit des Betriebs oder unverhältnismäßig hoher Kostenaufwand – also in höchst seltenen Fällen. Lehnt der Arbeitgeber die gewünschte Verteilung der Teilzeit nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Termin ab, gelten die Wünsche des Beschäftigten. Eine erneute Arbeitszeitverringerung kann frühestens nach zwei Jahren Teilzeit verlangt werden (§ 8 Abs. 6 TzBfG). Diese Frist gilt übrigens auch bei befristeter Beschäftigung. Beachtenswert ist der Hinweis in einigen Gleichstellungsplänen darauf, dass durch Teilzeit keine Mehrbelastung für die anderen Beschäftigten entstehen darf. Stellenreste sollen zusammengefasst und neu verteilt werden.
(Siehe Anhang Gleichstellungsgesetze: Familiengerechte Arbeitszeiten)

Ich denke eine Rechtsberatung kann man sich sparen.
Erst mal abwarten, wie dem Antrag beschieden wird und welche Argumente der Dienstherr formuliert (die muss er im Zweifelsfall auch nachweisen können). Falls der Antrag abgelehnt wird, müssten Sie innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen, evtl. die Ablehnungsgründe anfordern, wenn sie nicht genannt wurden oder sie Ihnen unplausibel erscheinen.

Auf Antwort warten und falls notwendig, Klage erheben. Erst bevor die Klage erhoben werden soll, würde ich mir einen Anwalt suchen. Vorher gibts keine großartigen Fakten, mit denen man einen Anwalt belästigen sollte.

ver.di? Also unsere macht keine Rechtsberatung, wenn es gegen den Dienstherren geht. Da halten die sich massiv bedeckt.
Sinnvoll wäre es allerdings, den Betriebsrat (der ist in der Regel sowieso ver.di-organisiert), mal schön blöd nachzufragen, wie es derzeit denn mit Teilzeit im Betrieb aussieht und warum man dringend die Tz braucht.

Wenn es um Arbeitszeit geht, ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung. Also wird er dazu auch was sagen können müssen und man könnte ihn/sie bitten, dass der Antrag unterstützt wird.
Bisschen Taktik hinter den "Gardinen" schadet meistens nicht.
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