Wiedereingliederung auch nach Zeitrente möglich
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Wiedereingliederung auch nach Zeitrente möglich
Wenn ein Beamter auf Zeit verrentet wird, hat er dann auch Anspruch auf eine Wiedereingliederung, sowie Hilfen zur Einrichtung eines Arbeitspaltzes für Schwerbehinderte?
Re: Wiedereingliederung auch nach Zeitrente möglich
Was verstehst Du unter dem Begriff Beamter auf Zeit?crazydolphin hat geschrieben:Wenn ein Beamter auf Zeit verrentet wird, hat er dann auch Anspruch auf eine Wiedereingliederung, sowie Hilfen zur Einrichtung eines Arbeitspaltzes für Schwerbehinderte?
Ich kenne nur die Begriffe: Beamter auf Widerruf / auf Probe / auf Lebenszeit.
Lediglich bei der Bundeswehr gibt es den Begriff: Soldat auf Zeit.
Ein Beamter auf Lebenszeit kann nicht verrentet werden, sondern bekommt lebenslang Gehalt bzw. Pension.
Beste Grüße!
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Re: Wiedereingliederung auch nach Zeitrente möglich
Beamte auf Zeit sind Beamte, die sich in einem Beamtenverhältnis auf Zeit befinden, also einem Beamtenverhältnis, das einer befristeteten Wahrnehmung von Aufgaben dient. Das klassische Beispiel ist der gewählte Bürgermeister; auch im Hochschulbereich gibt es viele Zeitbeamte.
Zeitbeamte werden selbstverständlich nicht verrentet, sie scheiden im Regelfall nach Zeitablauf aus, können wohl aber auch wegen Dienstunfähigkeit vorher in den Ruhestand versetzt werden. Solch ein Sachverhalt wird hier vermutlich vorliegen.
Für die Rechtsverhältnisse der Beamtinnen auf Zeit und Beamten auf Zeit gelten die Vorschriften für Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit entsprechend, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist (§ 6 Beamtenstatusgesetz). Um die Eingangsfragen beantworten zu können, müsste man also wissen, welches Landesrecht eventuell Anwendung findet und man sollte dieses auch kennen. Ich habe (leichte) Zweifel, dass derartiges Spezialwissen bei den Teilnehmern in diesem Forum vorhanden ist. Mir selbst würde ich die Beantwortung der Fragen jedenfalls nicht zutrauen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Zeitbeamte werden selbstverständlich nicht verrentet, sie scheiden im Regelfall nach Zeitablauf aus, können wohl aber auch wegen Dienstunfähigkeit vorher in den Ruhestand versetzt werden. Solch ein Sachverhalt wird hier vermutlich vorliegen.
Für die Rechtsverhältnisse der Beamtinnen auf Zeit und Beamten auf Zeit gelten die Vorschriften für Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit entsprechend, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist (§ 6 Beamtenstatusgesetz). Um die Eingangsfragen beantworten zu können, müsste man also wissen, welches Landesrecht eventuell Anwendung findet und man sollte dieses auch kennen. Ich habe (leichte) Zweifel, dass derartiges Spezialwissen bei den Teilnehmern in diesem Forum vorhanden ist. Mir selbst würde ich die Beantwortung der Fragen jedenfalls nicht zutrauen.
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Deine Antwort hilft leider immer noch nicht weiter.crazydolphin hat geschrieben:Ich habe mich wohl ein bischen unglücklich ausgedrückt. Ich meine:
Wenn ein Beamter in eine Zeitrente geschickt wird, ob er dann nach Ablauf von 2 Jahren Anspruch auf Wiedereingliederung und eventuell nötigen Hilfen zur Einrichtung seines Arbeitspaltzes hat.
Welche Tätigkeit übst Du aus?
Bei welcher Behörde?
Welches Beihilferecht trifft für Dich zu? Bund bzw. welches Land?
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Was ist jetzt daran so schwer. Ich werde jetzt hier nicht meine genaue Tätigkeit und Dienststelle rein schreiben, da dies für den eigentlichen Sachverhalt nicht relevant ist.DeBeVau hat geschrieben:jetzt ist wohl eine Raterunde angesagt....crazydolphin hat geschrieben:Bin Beamter in NRW und Schreibtischtäter
Ich tippe einmal auf Bürgermeister!
Ich will wissen, ob ich nach einer Verrentung auf Zeit Anspruch auf eine Wiedereingleiderung und Hilfen zur Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes habe, oder ob dies nur möglich ist, wenn man nicht in die Zeitrente geschickt wird und direkt nach der Erkrankung den Dienst wieder aufnimmt.
Hallo Crazydolphin,
da ich keine Ahnung habe was für einen Zeitvertrag Du hast und auch sonst keine weitere Informationen bekomme kann ich Dir hier nicht weiterhelfen.
Vielleicht versuchst Du es einmal bei der Personalvertretung Deiner Behörde.
Viel Erfolg und viele Grüße!
da ich keine Ahnung habe was für einen Zeitvertrag Du hast und auch sonst keine weitere Informationen bekomme kann ich Dir hier nicht weiterhelfen.
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Ich habe keinen Vertrag auf Zeit, ich bin Beamter auf Lebenszeit. Es geht um die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.DeBeVau hat geschrieben:Hallo Crazydolphin,
da ich keine Ahnung habe was für einen Zeitvertrag Du hast und auch sonst keine weitere Informationen bekomme kann ich Dir hier nicht weiterhelfen.
Vielleicht versuchst Du es einmal bei der Personalvertretung Deiner Behörde.
Viel Erfolg und viele Grüße!
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DeBeVau hatte noch nicht verinnerlicht, dass der Eingangssatz
"Wenn ein Beamter auf Zeit verrentet wird ..." nicht als
"Wenn ein Beamter auf Zeit" "verrentet wird ..."
sondern als
"Wenn ein Beamter" "auf Zeit verrentet wird ..."
verstanden werden soll. Ist ja kein Wunder, die Begriffe "verrentet" und "auf Zeit" haben in diesem Zusammenhang nichts zu suchen und verwirren lediglich. Ich glaube auch nicht, dass Sie "in den einstweiligen Ruhestand versetzt" sind. Als Beamter im einstweiligen Ruhestand hätten Sie bisher einen Posten in der Größenordnung "Polizeipräsident" oder "Staatssekretär" bekleidet, und könnten jetzt auf einen Beraterstab zurückgreifen, der Ihnen Ihre Fragen beantwortet.
Es geht wohl um den vorzeitigen Ruhestand und die eventuelle Reaktivierung. Mir fällt kein vernünftiger Grund ein, weshalb da andere Regelungen für die Unterstützung von Schwerbehinderten gelten sollen, als im Falle eines aktiven Beamten. Ich kann das aber nicht mit Sicherheit sagen und empfehle daher den Anruf (nicht unbedingt bei der bisherigen Personalstelle sondern) beim Integrationsamt.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
"Wenn ein Beamter auf Zeit verrentet wird ..." nicht als
"Wenn ein Beamter auf Zeit" "verrentet wird ..."
sondern als
"Wenn ein Beamter" "auf Zeit verrentet wird ..."
verstanden werden soll. Ist ja kein Wunder, die Begriffe "verrentet" und "auf Zeit" haben in diesem Zusammenhang nichts zu suchen und verwirren lediglich. Ich glaube auch nicht, dass Sie "in den einstweiligen Ruhestand versetzt" sind. Als Beamter im einstweiligen Ruhestand hätten Sie bisher einen Posten in der Größenordnung "Polizeipräsident" oder "Staatssekretär" bekleidet, und könnten jetzt auf einen Beraterstab zurückgreifen, der Ihnen Ihre Fragen beantwortet.
Es geht wohl um den vorzeitigen Ruhestand und die eventuelle Reaktivierung. Mir fällt kein vernünftiger Grund ein, weshalb da andere Regelungen für die Unterstützung von Schwerbehinderten gelten sollen, als im Falle eines aktiven Beamten. Ich kann das aber nicht mit Sicherheit sagen und empfehle daher den Anruf (nicht unbedingt bei der bisherigen Personalstelle sondern) beim Integrationsamt.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Das tut mir aber leid, ich will hier niemanden verwirren, sondern höchstens Verwirrungen lösen. Und um "Punkte" gehts mir hier sowieso nicht.DeBeVau hat geschrieben:hallo Gerda,
jetzt haste mich aber richtig verwirrt. 1 Punkt für Dich. ...
Ein Lebenszeitbeamter kann nicht "verrentet" werden. Ursprünglich bedeutete das nämlich mal, dass etwas zu einer Rente umfunktioniert wird und erst später hat "verrenten" dann auch die Bedeutung "jemanden in Rente schicken" angenommen. Im Beamtenrecht hat dieses Wort jedenfalls keinen Platz und ist schlichtweg falsch. Ich will nicht behaupten, dass hier "man" "etwas verwechselt" oder konkret "crazydolphin" etwas verwechsle. Er meint ja das Richtige, hat aber einen unpassenden Ausdruck benutzt und befindet sich dabei erstaunlicherweise in guter Gesellschaft. Im April 2008 wollte uns der SPIEGEL nämlich glauben machen. dass "die SPD unzählige Staatssekretäre verrente".DeBeVau hat geschrieben:aber ich frag mich immer noch, wie kann ein Lebenszeitbeamter verrentet werden. oder verwechselt man hier die Versetzung in den Ruhestand mit einer Verrentung?
Beste Grüße!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel