Hallo Leute,
ich habe ein Problem. Ich habe gerade meinen Schwerbehindertenantrag fertig gemacht und will diesen nun zur Post bringen.
Habe jedoch erhebliche Angst davor, dass mein Dienstherr über den Inhalt Kenntniss erlangt. Besteht die Möglichkeit, dass dies ausgeschlossen werden kann?
Allgemein habe ich keine wirkliche Ahnung, was jetzt tatsächlich auf mich zu kommt. Kann mir jemand mit Rat und Tat zur Seite stehen?
Habe Angst vor dienstrechtlichen Konsequenzen und vor allem vor einer möglichen Zwangspensionierung.
Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus!
Volker
Schwerbehinderung als Polizeibeamter des Landes BB
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Hallo Volker,
der Antrag für eine Schwerbehinderung wird doch bei der Stadt-, bzw. Kreisverwaltung gestellt. Dies ist z.B. auch bei Diabetes möglich.
Eine direkte Auswirkung auf den Polizeidienst dürfte dies nicht haben.
Ich kenne einige Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz die schwerbehindert sind, aber immer noch ihren Polizeidienst verrichten.
Eine Schwerbehinderung bedeutet nicht gleichzeitig eine Dienstunfähigkeit.
Beste Grüße!
der Antrag für eine Schwerbehinderung wird doch bei der Stadt-, bzw. Kreisverwaltung gestellt. Dies ist z.B. auch bei Diabetes möglich.
Eine direkte Auswirkung auf den Polizeidienst dürfte dies nicht haben.
Ich kenne einige Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz die schwerbehindert sind, aber immer noch ihren Polizeidienst verrichten.
Eine Schwerbehinderung bedeutet nicht gleichzeitig eine Dienstunfähigkeit.
Beste Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Dein Dienstherr bekommt nur Kenntnis über deine Schwerbehinderung, wenn du ihn darüber in Kenntnis setzt. DAs muss man nicht, man kann es aber, wenn es einem sinnvoll erscheint oder für das Weiterarbeiten wirklich nötig wird.
Es ist dann sinnvoll, wenn man tatsächlich eine zusätzliche Arbeitsplatzausstattung braucht, aus dem Schichtdienst raus muss oder bestimmte Tätigkeiten gar nicht mehr ausführen kann.
Selbst dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, entsprechende Anpassungen vorzunehmen oder, wenn es notwendig ist, erstmal andere Tätigkeiten für den SchwB zu suchen. Eine DDU steht erst am Ende einer SEHR langen Kette von Maßnahmen, die der Arbeitgeber erstmal durchführen muss.
Ein SchwbSchein ist je nach dem - nur eine Angelegenheit zwischen dir und deinem Finanzamt, weil es für bestimmte Dinge evtl. steuerliche Vorteile gibt.
Es ist dann sinnvoll, wenn man tatsächlich eine zusätzliche Arbeitsplatzausstattung braucht, aus dem Schichtdienst raus muss oder bestimmte Tätigkeiten gar nicht mehr ausführen kann.
Selbst dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, entsprechende Anpassungen vorzunehmen oder, wenn es notwendig ist, erstmal andere Tätigkeiten für den SchwB zu suchen. Eine DDU steht erst am Ende einer SEHR langen Kette von Maßnahmen, die der Arbeitgeber erstmal durchführen muss.
Ein SchwbSchein ist je nach dem - nur eine Angelegenheit zwischen dir und deinem Finanzamt, weil es für bestimmte Dinge evtl. steuerliche Vorteile gibt.
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Re: Schwerbehinderung als Polizeibeamter des Landes BB
Hallo Volker65,
es wird jetzt etwas spät sein, denn ich habe das Forum gerade entdeckt und mich angemeldet.
Gruss
11e
es wird jetzt etwas spät sein, denn ich habe das Forum gerade entdeckt und mich angemeldet.
Du kannst den Ausweis normalerweise auch beim Versorgungsamt selbst abholen. So habe ich es gemacht, damit er nicht an die Gemeinde geschickt wird (gerade bei kleineren Gemeinden, wo jeder jeden kennt).Volker65 hat geschrieben: Habe jedoch erhebliche Angst davor, dass mein Dienstherr über den Inhalt Kenntniss erlangt. Besteht die Möglichkeit, dass dies ausgeschlossen werden kann?
Gruss
11e
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Re: Schwerbehinderung als Polizeibeamter des Landes BB
Auch ich werde recht spät sein, mit einer Antwort...
Rate Dir, wenn es nicht schon lange geschehen ist, Dich an den Schwerbehindertenvertreter Deiner Behörde zu wenden.
Der sollte eigentlich definitiv im Stoff stehen, Antworten auf offene Fragen geben können und Dich adäquat beraten.
Wenn Du das nicht möchtest, stehe ich Dir zur Verfügung..... Die gesetzlichen Grundlagen für Schwerbehinderte sind bei der LaPo BB die selben, wie bei mir in der Bundespolizei und in meiner Dienststelle habe ich dieses Amt inne......
Gruß
Holger
Rate Dir, wenn es nicht schon lange geschehen ist, Dich an den Schwerbehindertenvertreter Deiner Behörde zu wenden.
Der sollte eigentlich definitiv im Stoff stehen, Antworten auf offene Fragen geben können und Dich adäquat beraten.
Wenn Du das nicht möchtest, stehe ich Dir zur Verfügung..... Die gesetzlichen Grundlagen für Schwerbehinderte sind bei der LaPo BB die selben, wie bei mir in der Bundespolizei und in meiner Dienststelle habe ich dieses Amt inne......
Gruß
Holger